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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0330
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Die Grafschaft Solms

(1494-1581) zum Mitregenten. Im Gegensatz zu seinem Vater war Philipp ein überzeugter Anhänger der
neuen Lehre, die er vorsichtig förderte.8 Die Grafen von Solms-Braunfels gehörten dem Wetterauer Gra-
fenverein an, der sich 1546 auf dem Oberweseler Grafentag mehrheitlich zur Confessio Augustana bekannte.
So bezog schließlich auch Bernhard III. an seinem Lebensende noch Stellung für die neue Lehre.9
Nach der Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg musste auch in Solms-Braunfels 1548
das Interim eingefiihrt werden, dessen praktische Umsetzung die evangelischen Geistlichen des Landes
jedoch zu unterbinden wussten, indem sie - von Graf Philipp gebilligt - ihren Kultus beibehielten.10 Nach
dem Augsburger Religionsfrieden 1555 setzte Philipp die Reformationseinführung energisch fort. Unter-
stützt wurde er hierin von Pfarrer Johannes Gernand aus Griedel, der 1583 auch als Superintendent
erwähnt ist.11 Gernand führte zwischen 1558 und 1570 sechs Visitationen in den Pfarreien des Landes
durch.12 Die Ämter Braunfels und Greifenstein umfassten zu dieser Zeit zwölf Pfarreien mit zahlreichen
Filialen,13 die sämtlich unter dem Patronat der Braunfelser Grafen standen.14 Hinsichtlich der kirchlichen
Organisation gehörten die Ämter Braunfels und Greifenstein zum Archipresbyteriat Wetzlar, das dem
Archidiakonat Dietkirchen der Erzdiözese Trier unterstellt war. Das Amt Hungen unterstand hingegen
dem Friedberger Landkapitel und somit dem Archidiakonat des Propstes von Mariengreden in Mainz, also
der Erzdiözese Mainz.
Doch nicht nur innerhalb seines Herrschaftsbereichs war der Graf um den neuen Glauben bemüht, er
versuchte 1558 auch, das reichsunmittelbare Prämonstratenserinnenkloster Altenberg zu reformieren, das
als Enklave innerhalb des Braunfelser Territoriums lag. Philipp entsandte einen evangelischen Prediger
nach Altenberg, um den adeligen Klosterfrauen den neuen Glauben nahezubringen und sie zum Austritt zu
bewegen. Am Schutz des Kaisers und des Trierer Erzbischofs für das Kloster scheiterte Philipps Versuch
jedoch.15
Aus der Zeit von Philipps Regierung sind keine Ordnungen oder Mandate überliefert, die näheren
Aufschluss über die Details seiner Reformationseinführung geben könnten.

lung, S. 15; Diehl, Pfarrer- und Schulmeisterbuch IV,
S. 141f.; Schmidt, Grafenverein, S. 524.
8 Rudnig, Reformation, S. 40-45; Küther, Anfänge,
S. 227f.
9 Schmidt, Grafenverein, S. 234; Rudnig, Reformation,
S. 40-44; Himmelreich, Reformationsbüchlein, S. 4-6.
10 Rudnig, Reformation, S. 45-56.
11 Siehe die Namensliste am Ende der Artikel der Hunge-
ner Klasse zu den Klassikalkonventen, unten, Nr. 3; vgl.
Rudnig, Reformation, S. 57f.; Himmelreich, Refor-
mationsbüchlein, S. 14. Zu Johannes Gernand siehe
Dietz, Pfarrer- und Schulmeisterbuch IV, S. 160.
12 Rudnig, Reformation, S. 60 Anm. 139 und S. 62, 88f.;
Abicht, Kirchenvisitationen, S. 354-358; ders., Wetz-
lar 3, S. 288-300; Jacobson, Geschichte, S. 611f. Im
FSBA Braunfels A 61. 4-6 III, 567a sind undatierte Visi-
tationsartikel überliefert, die zur Befragung in den ein-
zelnen Pfarreien benutzt wurden. Abicht, Kirchenvisi-
tationen, S. 357f. erwähnt, dass das Braunfelser Konsi-
storium 1597 eine Verordnung erließ, wie die Visitationen

ablaufen sollten. Das Original dieser Verordnung konnte
nicht aufgefunden werden, Abicht paraphrasiert den
Inhalt.
13 Die Pfarreien der Ämter Braunfels und Greifenstein:
Hungen, Langsdorf, Muschenheim, Bellersheim, Villin-
gen, Röthges, Gambach, Griedel, Holzheim, Wölfers-
heim, Obbornhofen, Niederbessingen. Der Ort Grünin-
gen war Gemeinschaftsbesitz mit den Grafen von Stol-
berg-Königstein, die jedoch nur ein Viertel besaßen,
Steitz, Geschichte, S. 78; Diehl, Pfarrer- und Schul-
meisterbuch IV, S. 173; Rudnig, Reformation, S. 17f.,
Karte ebd., S. 71.
14 Rudnig, Reformation, S. 60.
15 Küther, Anfänge, S. 232; Rudnig, Reformation, S. 46-
60; Himmelreich, Reformationsversuch, S. 158f.;
Franz, Bestrebungen, S. 667f. Im Hessischen HStaatsA
Wiesbaden, Best. 345 Nr. 329 ist ein Vertrag zwischen
den Grafen von Solms und dem Kloster Altenberg über
den Religionsstand des Klosters vom 30. Juni 1558 über-
liefert.

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