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Ιχθύες (fr. 14)

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als παλιναίρετος bezeichnet wurde, betrachtet der Zitatträger zwei mögli-
che Erklärungen des Wortes (vgl. μήποτε ... έπειδήπερ ... ή ότι): (a) „jemand,
der seine Meinung wechselt“ (Polyeuktos erpresste zuerst gewisse Männer
und half ihnen dann); (b) „jemand, der rehabilitiert“ ist“, eine bestimmte
Handlung zu tun (Polyeuktos konnte z. B. erst nach der Abzahlung einer
Geldstrafe wieder in der Volksversammlung sprechen).* * 139 Für eine dritte an-
genommene Bedeutung von παλιναίρετος greift Harpokration auf komische
Nachweisstellen zurück (vgl. δηλοΐ), nämlich auf Eup. fr. 98 (nicht im Wortlaut
angeführt) und Archippos’ Fragment. Dabei interpretiert Harpokration das
Wort in Bezug auf denjenigen, der nach einer Ablehnung zu einem Amt „wie-
dergewählt“ wird.140 Nach dem abgedruckten Abschnitt ist in Pind. Dith. fr. 84
die Verwendung von παλιναίρετος in Bezug auf die abgerissenen und später
wieder aufgebauten Gebäude belegt. Dabei scheint aber das Kompositum auf
αίρω (und nicht αίρέω) zurückzuführen zu sein.
Textgestalt Die hier abgedruckte Aufteilung von Archippos’ Zitat auf vier
Verse geht auf Maussac 1614, 226 zurück. V. 2 ist unvollständig. Die güns-
tigste Lösung, um einen iambischen Trimeter zu rekonstruieren, besteht
darin, άποδοκιμάζειν an den Versanfang zu setzen und eine Lücke zwischen
άποδοκιμάζειν und πάλιν (s. supra zum Metrum) oder nach άποδοκιμάζειν
πάλιν (^<^^— —^—^—)) anzunehmen - in diesem Fall ist es mög-
lich, die Penthemimeres nach άποδοκιμάζειν zu setzen. Allerdings ist auch
die Möglichkeit zu bedenken, in v. 2 zwei Lücken anzunehmen, z. B.
— 1/—^—)> 'Wüu-J Weniger plausible Möglichkeiten (weil sie weder eine
Penthemimeres noch eine Hephthemimeres im Vers ermöglichen) wären z. B.
0der<^-o->
Da die Pointe des Fragments wahrscheinlich bei παλιναίρετοι („wieder-
gewählt“/„wieder gefischt“) hegt, sollte eine passende Ergänzung von v. 2 die
Wirkung der Pointe unterstützen. Daher sollte sie auf die Wiederannahme
der έπιστάται (nach ihrer Ablehnung, vgl. άποδοκιμάζειν) Bezug nehmen.

Πολύευκτος Nr. 35) lässt sich nicht mit Sicherheit bestimmen, s. dazu auch Fisher
2001, 250.
139 Zu dieser Bedeutung von λέγειν vgl. Plat. Resp. 565b λέγοντές τε έν τώ δήμω und
Din. 2,12 συκοφαντών τον έντυγχάνονθ’ ύμών και λέγων και γραφών έν τώ δήμω.
140 In Bezug auf Beamte ist das von Harpokration verwendete Verb άποχειροτονέω
„als unpassend zurückweisen“ (s. LSJ s. v. Π,Ι) in verschiedenen Kontexten belegt: in
Bezug z.B. auf die δοκιμασία der πρόδρομοι in [Arist], Ath. Pol. 49,1 (mit Rhodes
1981, 565-6) und in Bezug auf die Strategen, die für ihre Tat verurteilt werden, in
Ath. Pol. 61,2 (mit Rhodes 1981, 683 und s. Hansen 1995, 229). χειροτονέω bedeutet
„jemanden (durch Handzeichen) wählen“, s. LSJ s. v. 11,1.
 
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