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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0035

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34

Einleitung

Dennoch rückten die Cauliten in ihrer Liturgie enger an die Zisterzienser her-
an,42 mit denen sie seit 1214 bereits eine Gebetsverbrüderung eingegangen wa-
ren.43 Auch die Filiationsstruktur des entstandenen Ordens, dessen Generalka-
pitel (mit der Bulle Honorius' III.) spätestens für 1224 bezeugt ist, erinnert sehr
an das zisterziensische Muster. Zur Visitation gibt nicht nur das von den Zister-
ziensern ausschnittartig übernommene Kapitel De forma visitationis der Konsti-
tutionen Auskunft, sondern äußern sich auch immer wieder die Statuten.44 Eine
Übersicht dazu befindet sich auf der folgenden Seite.45
Dennoch ist Vorsicht geboten, bereits in der Frühzeit einen völlig der Diöze-
sanstruktur enthobenen, exemten Orden der Cauliten anzunehmen. Epeau etwa
wie auch seine drei Tochtergründungen standen lange unter der Autorität des Bi-
schofs von Auxerre. Überhaupt übten einige Bischöfe vereinzelt das Visitations-
recht aus.46 Man denke an Wilhelm von Seignelay, bis 1220 Bischof von Auxerre,
der zu wissen meinte, dass diese Cauliten von Epeau unter der von den Brüdern
von Val-des-Choux befolgten Regel lebten, obwohl sie sonst nicht dem Mutter-
haus unterstünden.47 Zumindest die verabschiedeten A-Konstitutionen bestimm-
ten unterdessen, dass alle diese Klöster des Ordens (wie bei den Zisterziensern)
der Jungfrau Maria und (und wie bei den Kartäusern) zusätzlich Johannes dem
Täufer zu widmen seien.48

42 Siehe die Regelungen der Cauliten etwa zum Geburtsfest der Jungfrau Maria und zum Fest der
heiligen Corona in F1-2. Als Indiz für die starke Anlehnung an die zisterziensische Marienver-
ehrung mag auch bereits die Bestimmung in A.71 gelten können.

43 So lesen wir in ihren Statuten zum Jahr 1214: Conceditur priori de Valle Caulium ut domus
ipsius beneficiis ordinis et cum ceteris conscribatur. Siehe dazu mit Nachweisen auch Adamo,
New Monks in Old Habits, S. 134.

44 Siehe insbesondere die Regelung A.26 sowie die Bestimmungen in A.37, A.77, F.3, F.4, F.6, J.1,
K.2-3, M.2, N.2, N.4, 0.4, Q.10, T.2 und T.4.

45 Eine Liste findet sich auch bei Mignard, Histoire des principales fondations religieuses, S. 459-
461. Siehe auch Folz, Le monastere du Val des Choux S. 99-100. Zu den schottischen Klöstern
siehe Macphail, History of the Religious House.

46 Siehe dazu, u.a. mit Nachweisen aus den Gesta episcoporum Autissiodorensium, die Jean Lebeuf
im 19. Jahrhundert veröffentlichte, Adamo, New Monks in Old Habits, S. 163.

47 Anonymous, De Guillelmo, S. 474: [...] sub regulari observantia fratrum de Valle caulium, licet
eis non sit subjectus in aliquo locus ille.

48 Zu den Weihepatronen siehe bereits Vermeer, Citeaux - Val-des-Choux, S. 40 and Folz, Le
monastere du Val des Choux, S. 113.
 
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