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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0034

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Einleitung

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Jahre - die Aufnahme von Kartäusern und Zisterziensern, so sie nicht durch ihren
Orden losgesprochen seien. Im Jahr 1262 verbot man Übertritte aus anderen Or-
den grundsätzlich. Offenbar überwog das Interesse, Streitigkeiten aus dem Weg
zu gehen, noch die Personalsorgen.41


Abbildung 1: Die Priorate der Kauliten (Karte aus: Adamo, New Monks in Old Habits, S. 97)

dies muss freilich keine Abhängigkeit von Lugny bedeuten, sondern zeugt zunächst lediglich
von einem regen Kontakt zwischen den Konventen.
41 Siehe dazu die Argumentationen unten, S. 53.
 
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