Einleitung
83
Statuten (1287)
S.1-4
Statuten (1289)
T.1-5
Statuten (13??)
U.1-2
Statuten (13??)
V. 1-2
Die im Anhang beigefügte Konkordanz 1 zeigt die hier edierten Bestimmungen
entsprechend der überlieferten Textzeugen und vorangegangenen Editionsversu-
che in einer weiteren Übersicht.135
Bei der Edition handelt es sich um eine verschränke Edition, bei der wir von ei-
ner festen Leithandschrift absehen mussten. Sämtliche Abweichungen vom Haupt-
text sind im kritischen Apparat berücksichtigt.
Die Überschriften der einzelnen Paragraphen entsprechen denjenigen der je-
weiligen Leithandschrift. Regelungen ohne Titel sind zugunsten einer fokussier-
ten Suche und besseren Handhabung, auch des Inhaltsverzeichnisses, im lateini-
schen Text mit <Sine titulo>, in der Übersetzung jedoch mit zugewiesenen,
inhaltserschließenden deutschen Titeln überschrieben.
Übernahmen aus anderen Vorlagen, namentlich aus den Gesetzeswerken wei-
terer Orden, etwa der Zisterzienser und Kartäuser, sind in Kursivschrift wieder-
gegeben.
Dem Text sind zwei Anmerkungsapparate beigeordnet: Zum einen ist dies ein
kritischer Apparat, der sich unterhalb des lateinischen Quelltextes befindet. Darin
werden differente Titel der einzelnen Statuten und, wie schon angedeutet, sämt-
liche Varianten der Handschriften erfasst. Einfache Wortdrehungen wurden da-
bei nur aufgenommen, wenn sie mögliche Rückschlüsse auf Verwandtschaften
oder zumindest Ähnlichkeitsfamilien der Manuskripte zulassen. Eigentümlich-
keiten der Hände sind im Apparat ebenso nachgewiesen. Sie wurden mit sic! ge-
kennzeichnet. Zum anderen findet sich unterhalb der deutschen Übersetzung ein
Zitations- und Erklärungsapparat. Dieser Apparat enthält namentlich Referenz-
stellen aus der Gesetzgebung anderer Orden, Bibelstellen oder vereinzelt Zitatbe-
lege aus der Benediktsregel. Auch finden sich darin Verständnishilfen als Angebot
an den Leser.
3.3.2. Interpunktion, Polygraphien und Normalisierungen
Die Interpunktion erfolgt in der Regel entsprechend den Vorgaben der Leithand-
schriften. Kommata sind ebenda nicht vorhanden und werden auch in der Edition
135 Siehe unten, im Anhang, S. 333.
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Statuten (1287)
S.1-4
Statuten (1289)
T.1-5
Statuten (13??)
U.1-2
Statuten (13??)
V. 1-2
Die im Anhang beigefügte Konkordanz 1 zeigt die hier edierten Bestimmungen
entsprechend der überlieferten Textzeugen und vorangegangenen Editionsversu-
che in einer weiteren Übersicht.135
Bei der Edition handelt es sich um eine verschränke Edition, bei der wir von ei-
ner festen Leithandschrift absehen mussten. Sämtliche Abweichungen vom Haupt-
text sind im kritischen Apparat berücksichtigt.
Die Überschriften der einzelnen Paragraphen entsprechen denjenigen der je-
weiligen Leithandschrift. Regelungen ohne Titel sind zugunsten einer fokussier-
ten Suche und besseren Handhabung, auch des Inhaltsverzeichnisses, im lateini-
schen Text mit <Sine titulo>, in der Übersetzung jedoch mit zugewiesenen,
inhaltserschließenden deutschen Titeln überschrieben.
Übernahmen aus anderen Vorlagen, namentlich aus den Gesetzeswerken wei-
terer Orden, etwa der Zisterzienser und Kartäuser, sind in Kursivschrift wieder-
gegeben.
Dem Text sind zwei Anmerkungsapparate beigeordnet: Zum einen ist dies ein
kritischer Apparat, der sich unterhalb des lateinischen Quelltextes befindet. Darin
werden differente Titel der einzelnen Statuten und, wie schon angedeutet, sämt-
liche Varianten der Handschriften erfasst. Einfache Wortdrehungen wurden da-
bei nur aufgenommen, wenn sie mögliche Rückschlüsse auf Verwandtschaften
oder zumindest Ähnlichkeitsfamilien der Manuskripte zulassen. Eigentümlich-
keiten der Hände sind im Apparat ebenso nachgewiesen. Sie wurden mit sic! ge-
kennzeichnet. Zum anderen findet sich unterhalb der deutschen Übersetzung ein
Zitations- und Erklärungsapparat. Dieser Apparat enthält namentlich Referenz-
stellen aus der Gesetzgebung anderer Orden, Bibelstellen oder vereinzelt Zitatbe-
lege aus der Benediktsregel. Auch finden sich darin Verständnishilfen als Angebot
an den Leser.
3.3.2. Interpunktion, Polygraphien und Normalisierungen
Die Interpunktion erfolgt in der Regel entsprechend den Vorgaben der Leithand-
schriften. Kommata sind ebenda nicht vorhanden und werden auch in der Edition
135 Siehe unten, im Anhang, S. 333.