Metadaten

Breitenstein, Mirko
Vier Arten des Gewissens: Spuren eines Ordnungsschemas vom Mittelalter bis in die Moderne : mit Edition des Traktats De quattuor modis conscientiarum — Klöster als Innovationslabore, Band 4: Regensburg: Schnell + Steiner, 2017

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.49623#0093
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
92

4. Der Traktat De quattuor modis conscientiarum

,Bernhards‘ Definition der conscientia als cordis scientia verwies.64 Zum ersten
Mal 1745 publiziert, erfuhr diese außerordentlich umfangreiche Enzyklopädie
katholischer Gelehrsamkeit bereits zu Lebzeiten ihres Verfassers zwei weitere
Auflagen und wurde nachfolgend bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts
mehrfach mit Erweiterungen herausgegeben und noch öfter nachgedruckt.65
Kaum weniger oft gedruckt wurde auch die 1671 erstmals erschienene Theologia
moralis von Ferraris’ Ordensbruder Bartolomeo Mastri (f 1673),66 in der
ebenfalls auf die Eytmologie der cordis scientia und unseren Text verwiesen
wird.67 Schließlich sei noch auf Martin Bressers monumentales Werk De con-
scientia hingewiesen, in dem er ebenfalls unter Rekurs auf De quattuor modis
conscientiarum die Etymologie von der cordis scientia zitierte.68

4.3 Überlieferung
Im Folgenden wird der Versuch unternommen, eine möglichst vollständige
Übersicht der bisher bekannten Textzeugen des Traktats Von den vier Arten der
Gewissen zu geben. Vor dem Hintergrund der ungenügenden Erschließung zahl-
reicher Handschriftenfonds, insbesondere im Hinblick auf paränetische Schrif-
ten, ist davon auszugehen, dass weitere, bisher noch nicht erfasste Handschriften
gefunden werden.69 Gleiches gilt im Fall der in großer Zahl erschienen Druck-
ausgaben der Werke Bernhards von Clairvaux, für die trotz der enormen
Leistung Janauscheks bisher kein vollständiges Repertorium vorliegt.

64 „A Divo Bernardo 1. de Conscientia, cap. 8, dicitur Conscientia quasi cordis scientia.“ L. Fer-
raris, Prompta Bibliotheca (1766), Bd. 2, S. 237 b; (1861), Bd. 2, Sp. 1226.
65 Vgl. zu Verfasser und Werk (ohne vollständige Bibliographie der Druckausgaben) J. Fr. von
Schulte, Geschichte der Quellen und Literatur, Bd. 3, S. 531.
66 Zu Mastri vgl. vor allem die zum Teil auch online verfügbaren Forschungen von Marco
Forlivesi: http://web.tiscali.it/marcoforlivesi/.
67 B. Mastri, Theologia moralis, cap. 1.6. Als Referenz gibt Mastri hier an: „vocatur a Bernardo
de Considerati. cap 8“. Es steht zu vermuten, dass entweder er selbst oder der Drucker die
Abkürzung cons. oder consc. falsch aufgelöst hat. Der Fehler begegnet sowohl in den 1671 und
1683 bei Johann Jakob Herz in Venedig erschienenen Auflagen als auch beim ebendort 1723
von Antonio Mora besorgten Druck. Vgl. einen ähnlichen Fall auch oben S. 85, Anm. 41.
68 „Quo sensu Divus Bernardus libro posteriori de conscientia cap. 8 et de interiori domo cap. 22.
Conscientia est cordis scientia M. Bresser, De conscientia, lib. I, cap. 2, S. 14 a. Vgl. zu
diesem Werk unten den Abschnitt 6.2 d). Weitere Bezüge v.a in der englischen Rechtsliteratur
bei D. R. Klinck, Conscience, Equity, S. 123, Anm. 92.
69 Als ein Instrument zur laufenden Erfassung und Dokumentation der Überlieferung paräneti-
scher Schriften sei hier auf die Datenbank http://memo.saw-leipzig.de/saw/ hingewiesen.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften