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Breitenstein, Mirko
Vier Arten des Gewissens: Spuren eines Ordnungsschemas vom Mittelalter bis in die Moderne : mit Edition des Traktats De quattuor modis conscientiarum — Klöster als Innovationslabore, Band 4: Regensburg: Schnell + Steiner, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.49623#0313
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312

6. Rezeptionen und Wirkungen

Macht der irrationalen Triebe und der Abhängigkeit von Welt und Natur zu ent-
ziehen, der Suprematie des planvollen Wollens zu unterwerfen, seine Handlungen
beständiger Selbstkontrolle und der Erwägung ihrer ethischen Tragweite zu unter-
stellen“ und ihn so „zu einem Arbeiter im Dienst des Reiches Gottes zu erziehen
und dadurch wiederum - subjektiv - seines Seelenheils zu versichern.“371
Für Cade - und diese Einschränkung gilt auch für John Boys und George
Webbe - gibt es im Grunde nur zwei Gewissensarten: das gute und das schlechte.
Ein unruhiges Gewissen kann in seinem Verständnis nur dann wahrhaft gut ge-
nannt werden, wenn es sich dem für heilsnotwendig erklärten Zustand der Ruhe
annähert - einer Ruhe freilich, die ihre ethische Fundierung ausschließlich in
Gott haben kann. Die Beständigkeit des Lebens führt zur Ruhe des Gewissens
- einer Ruhe, die dem moralischen Anspruch der Religion genügt und daher auch
gut zu nennen ist. Ruhe oder Unruhe eines guten wie auch eines schlechten Ge-
wissens sind daher nicht Ausdrücke einer Nähe zum jeweiligen ethischen Gegen-
pol, sondern für die Befindlichkeit eines Menschen, der jedoch in jedem Fall zu
den Geretteten oder den Verworfenen zählt. Gefahr droht einzig dann, wenn der
Mensch die Beständigkeit seines tätigen Wandels zugunsten eines unreflektier-
ten, nicht am Gewissensbuch orientierten und damit gefährdeten Lebens aufgibt.
Ganz folgerichtig beschließt Cade seine Predigt mit der Mahnung, weder seine
Zeit noch seine Talente zu verschwenden: Wen der Herr so beschäftigt finde, der
werde beim Tod seinen gesegneten Lohn empfangen.372
Martin Bresser: De conscientia
Im Jahr 1638 erschien bei Johannes Cnobbaert in Antwerpen eine äußerst um-
fangreiche Abhandlung Über das Gewissen (De conscientia). Ihr Verfasser war
der drei Jahre zuvor verstorbene Jesuit Martin Bresser (f 1635) aus Boxtel in
Brabant, Professor der Theologie und Rektor der Kollegien seines Ordens in
Courtray, Löwen, Antwerpen sowie Brügge.373 Der Erfolg des posthum veröf-
fentlichten Werkes ist überschaubar geblieben, auch wenn sich durchaus Spuren
seiner Rezeption finden lassen.374
371 M. Weber, Die protestantische Ethik, II.1, S. 116.
372 „The Lord of heaven finde us so alwayes occupied, that at our death we may receive that blessed
welcome for the well employing of our times and talents [...].“A. Cade, A Sermon Necessary
for these Times, part 3, S. 63.
373 Informationen über ihn sind rar, vgl. Zedler, Bd. 4, Sp. 1302 sowie L. van Miert, „Bresseras
(Martinas)“. Zu Bressers Rolle innerhalb der theologischen Auseinandersetzungen im An-
schluss an die Thesen des Michael de Bay (f 1589) vgl. (mit Edition von Briefen Bressers) J. Or-
cibal, De Baias a Jansenias.
374 So zitierte ihn z. B. Francesco Bardi in seinen Disceptationes conscientiae, Disceptio I, cap. 1,
und passim, oder auch der Puritaner Samuel Annesley in seiner Predigtsammlung The Mor-
 
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