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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0156
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Autoritäten - Fol. 58r

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Die Buße verwirft die Habgier, scheut zurück vor der
Verschwendungssucht, vertreibt die Wut, stärkt die Liebe, unterdrückt den
Hochmut, hält die Zunge im Zaum, ordnet die Sitten, hasst die Bosheit und
schließt den Neid aus. Die vollkommene Buße bringt den Sünder dazu, alles
bereitwillig zu ertragen. Wenn ein Gewalttäter nach seinem Besitz trachtet, 5
verbietet er es nicht; wenn dieser sein Gewand wegnimmt, widersetzt er sich
nicht; einem, der ihn auf die Wange schlägt, bietet er auch die andere dar;
wenn von ihm Dienste verlangt werden, wird er freiwillig mehr hinzufügen;
wenn er gezüchtigt wird, dankt er; wenn er herausgefordert wird, schweigt
er; wenn er hart angesprochen wird, antwortet er freundlich. Gegenüber 10
einem Überlegenen ist er demütig, einem Unterlegenen unterwirft er sich. In
seinem Herzen ist Reue, in seinem Munde das Bekenntnis der Sünden, in
seinem Wirken vollständige Demut. Dies ist die vollkommene und ergiebige
Buße.
15
Gregor204 über die falsche Buße: Außerdem ermahnen wir alle, die den
Strafen der ewigen Verdammnis entkommen und in den Ruhm der wahren
Glückseligkeit eintreten wollen, dass sie sich vor den falschen Bußen hüten
sollen. So wie nämlich eine falsche Taufe nicht die Erbsünde abwäscht, so
beseitigt nach der Taufe nicht eine falsche Buße eine begangene Untat. Und 20
deswegen ist es sehr notwendig, dass derjenige, der erkennt, dass er eine
Sünde begangen hat, seine Seele klugen und geistlich lebenden Männern
anvertraut, damit er durch eine wahre Buße die sichere Vergebung seiner
Sünden erlangt. Dies ist nämlich die wahre Buße, dass ein jeder sich nach
dem Begehen einer schwerwiegenderen Sünde, wie etwa der absichtlichen 25
und freiwilligen Tötung eines Menschen oder eines aus Ehrgeiz oder
Habgier geschworenen Meineides oder anderer diesen ähnlichen Sünden, so
bekehrt, dass er alle seine Sünden hinter sich lässt und hierauf bei den

204> Gregor VII., Papst (1073-1085) (s.fol. 13r, Anm. 36).
 
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