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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0162
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Autoritäten - Fol. 60r

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gegen sich selbst, die für sich die Strafe festsetzen, wenn sie das Heilmittel
abweisen. Für diese wäre es angemessen, Schmerz über die Strafe zu
empfinden, weil sie die himmlische Gnade verloren haben.
Ambrosius im dritten Buch „Über die Buße“: Leichter habe ich solche 5
gefunden, die ihre Unschuld bewahrt haben, als solche, die angemessen
Buße getan haben. Oder glaubt jemand, dass es Buße ist, wenn der Ehrgeiz,
eine Würde zu erlangen, vorhegt? Wenn Wein ausgegossen wird? Wenn der
eheliche Verkehr vollzogen wird? Man muss der Welt entsagen, selbst dem
Schlaf weniger zugestehen als die Natur fordert, er muss für Klagen gestört 10
werden, für Seufzen unterbrochen werden, für Gebete aufgegeben werden;
man muss so leben, dass wir für den Gebrauch dieses Lebens sterben. Man
soll sich selbst verleugnen und sich gänzlich wandeln.
[fol. 62r] Gregor209 an den Bischof von Ravenna210: Niemand kann sich 15
sowohl dem Dienst als Kleriker widmen als auch in gehöriger Ordnung so
im Mönchsstand verbleiben, dass er selbst die strenge Ordnung des Klosters
einhält, wenn er gezwungen ist, täglich als Kleriker zu dienen. Ebenso an
Maximianus211, den Bischof von Syrakus: Denjenigen, die beschlossen
haben, auf dem Platz eines Abtes zu bleiben, soll keineswegs der Dienst als 20
Kleriker gestattet werden. Es ist nämlich recht unangemessen, wenn einer,
obwohl er bereits eine dieser beiden Aufgaben wegen ihrer Größe nicht
sorgfältig erfüllen kann, als zu beidem geeignet befunden wird und so
wechselseitig die Stellung als Kleriker die mönchische Lebensführung und
die Regel des Mönchtums den Dienst des Klerikers behindern. 25

209> Gregor der Große, Gregor I., Papst (590-604) (s. fol. 7v, Anm. 11). | 210> Johannes II.,
Bischof von Ravenna (578-595). Vgl. EICH, Gregor der Große, S. 113-114; Gregor der Große,
Registrum epistularum, III, 54, ed. NORBERG, CCSL 140, S. 200. | 211> Maximianus, Bischof von
Syrakus (591-594). Vgl. Gregor der Große, Registrum epistularum, IV, 11, ed. NORBERG, CCSL
140, S. 228-230.
 
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