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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0194
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1. Kapitelübersicht

193

Kapitel 45
Es ist ehrenwert und stärkt die Autorität eines
Bischofs, wenn er grundsätzlich auf die Annahme
von Geschenken verzichtet, auch wenn einige
gemäß der Kanones erlaubt sind.
Kapitel 46
Es ist dem Bischof erlaubt, nach einer Kirchenweihe
das Geschenk, das ohne eine erwartete Gegenleistung
gegeben wird, anzunehmen. Allerdings wird er besser
handeln, wenn er stattdessen nichts annimmt.
Kapitel 47
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit Geschenken umzuge-
hen: entweder werden sie gänzlich verschmäht oder
angenommen und unter den Augen Christi und der
Kirche gerecht verteilt; ebenso verhält es sich auch
mit den Zehnten.
fol. 33r
Kapitel 48
Ein Bischof, der die Abgaben wie Paulus zur Verbrei-
tung des Evangeliums nutzt, kann nicht verurteilt
werden, da er nicht zu seinem Vorteil handelt.
Kapitel 49
Bischöfe sollen nach dem Vorbild des Hl. Martin
handeln, der die nach dem Gesetz gegebenen Gaben
für die Armen und die Kleriker verwendete und die
Geschenke aus Freigebigkeit entweder ablehnte oder
gleichermaßen unter den Bedürftigen verteilte.
fol. 33r
Kapitel 50
In das Bauwerk Gottes werden nur diejenigen Kleri-
ker und Mönche eingefügt, die unter der apostolischen
Regel leben: nur sie haben Teil am idipsum (Gott).
fol. 34v
Kapitel 51
Alle Kleriker und Mönche, die höhere Weihen an-
streben, sollen entweder die apostolischen oder
kanonischen Weisungen einhalten und dürfen keinen
Eigenbesitz haben. Halten sie sich nicht daran, sollen
sie die Konvente verlassen.
Kapitel 52
Die Hirten der Gläubigen sollen nach dem Beispiel
des Petrus nur aus denjenigen gewählt werden, die
wie die Apostel gemeinschaftlich unter einer Regel
leben und vom Heiligen Geist geprüft worden sind.
Kapitel 53
Wenn die Gläubigen eines Bistums ihren Hirten ver-
loren haben, sollen sie einen Kanoniker oder einen
Mönch wählen, der unter einer Regel lebt: so kann er
die gemeinschaftliche Lebensweise an den Haupt- und
Taufkirchen einführen.
fol. 37r
 
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