Metadaten

Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0198
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
1. Kapitelübersicht

197

Kapitel 85
Die vier Hauptkonzilien und die Evangelien sind not-
wendige Stützen des Bauwerks. Jegliche Übertreter
dieser Konzilien gehören also nicht zum Bau und
müssen mit einem Bannspruch belegt werden.
fol. 41v
Kapitel 86
Nur regelkonforme Kleriker dürfen von den Bischöfen
in die höheren Weihegrade aufgenommen werden.
foll. 50r-50v
Kapitel 87
Die Bischöfe sollen nach dem Vorbild des Hl. Augus-
tinus nur Priester der höheren Weihegrade Gottes-
dienste in ihren Bistümern abhalten lassen, die die
apostolische Regel befolgen.
Kapitel 88
Über die apostolische Regel des Hl. Augustinus für
die Kleriker.
Kapitel 89
Auch das Leben der Mönche hat der Hl. Augustinus
in seinem Werk „De opere monachorum“ nach dem
apostolischen Vorbild geregelt.
Kapitel 90
In Augustinus‘ Schrift „De bono viduitatis“ wird die
apostolische Lebensweise für Witwen darlegt.
Kapitel 91
Für ein regelkonformes Leben der Kanonissen oder
Nonnen empfiehlt sich die Lektüre und Beachtung der
Bücher „De sancta virginitate“ und „De orando
deum“ des Hl. Augustinus. Es ist die Aufgabe eines
Bischofs, das Einhalten der Regel zu überwachen.
fol. 51v
Kapitel 92
Die Apostasie der Frauen ist offenkundig und nur
möglich, weil es die Bischöfe versäumen, über sie wie
Brautführer zu wachen.
Kapitel 93
Die Bischöfe sollen die Verfehlungen und Ausschwei-
fung der Nonnen korrigieren: alle sollen gleicher-
maßen für das gemeinschaftliche Wohl arbeiten und
sich wie die anderen Mitglieder des Konvents nähren
und kleiden.
fol. 51v
Kapitel 94
Der Bischof ist dafür verantwortlich, Verstöße gegen
die Regel und die gemeinschaftliche Lebensweise, wie
z. B. das Tragen kostbarer Gewänder, zu bestrafen
(notfalls mit dem Bann), damit der Weinstock reichen
Ertrag bringen kann.
fol. 53r
Kapitel 95
Auch die Vorsteher der Konvente müssen bereits
kleine Verfehlungen berichtigen oder notfalls dem
Bischof melden.
fol. 53r
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften