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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0205
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204

Anhang

Kapitel 159
Gerhoch spricht über die bisherigen Vergehen in
seinem Leben: sein „Bauwerk“ darf nicht durch die
Offenbarung seines Namens beschädigt werden.
Kapitel 160
Gerhoch möchte mit Gottes Hilfe denjenigen bekannt-
machen, der gegen das Evangelium oder gegen die
Kanones handelt. Dieser solle das Vorbild des Petrus
nachahmen.
Kapitel 161
Auch Bonifatius II. und Augustinus wiederriefen un-
gemäße Entscheidungen und zeugen damit davon,
dass das Überarbeiten von Irrtümern nicht verurteilt
werden darf.
fol. 75r
Kapitel 162
Damit erkenntlich wird, welche der Schenkungen,
Verleihungen und sonstigen Veräußerungen widerru-
fen werden müssen, führt Gerhoch eine Regel von
Papst Leo dem Großen an. Im folgenden Kapitel wird
sie ausgeführt.
Kapitel 163
Papst Leo der Große legt in einem Privileg an die
Bischöfe Siziliens fest, dass kein Bischof Güter seiner
Kirche veräußern darf, wenn nicht der ganze Klerus
diesem Vorgehen zustimmt.
Kapitel 164
Gerhoch plädiert dafür, dass die Bischöfe und Kleri-
ker sich an diese Dekretale halten sollen.
fol. 76v
Kapitel 165
Entweder soll die gemeinschaftliche Lebensweise in
den Mutterkirchen wiederhergestellt oder zumindest
die Weisungen der Synoden eingehalten werden.
Demnach sollen die Viertel für ihre geschuldeten
Zwecke eingesetzt und vom Bischof zurückgefordert
werden können.
Kapitel 166
Der fünfzigste Teil der kirchlichen Einkünfte ist von
den heiligen Vätern dafür eingerichtet worden, Klös-
ter zu unterstützen und zu fördern. Eine Übertragung
des fünfzigsten Teils ist unaufhebbar, sofern sie kano-
nisch geschehen ist.
Kapitel 167
Über die Einwände der Mönche: Sie unterstellen den
Bischöfen, dass das von ihnen zurückgeforderte Vier-
tel Kriegern und Spaßmachern zugutekäme.
Kapitel 168
Nochmal über die Einwände der Mönche: Sie behaup-
ten, dass ihnen der vierte Teil der Zehnten der Kanoni-
ker zustehe, solange diese vom rechten Weg abweichen.
füll. 44v und
83r
 
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