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124

Historische und historisch-literarische Keilschrifttexte aus Assur

5’ [ dAM]AR.UTU i -din-ncim

6’ [u]-ul e-gi

7’ [a-hi] rü'-ul ad-di

8’ [as-ri s]u-ul-mi-im

9’ [(e-)es]-te-

10’ [i-si(-i)-n]a-si-«in»-im

11 ’ [pu-u]s-qi

12’ [wa-as-t]ü-tim

13’ [ü-pe/pe-e]t-ti

14’ [nu]-ra

15 ’ [ü-se-siJ si-si-na]- rsP -im

16’ [i-na S^TUKUL dan]- rnim^

Rest weggebrochen

Übersetzung:

’’ 1 ’“ 6’(.) und er (der diebische Hirte) wird [ihren] Besitzern das Großvieh und das Kleinvieh, das [er gestohlen hat, zehn]fach

ersetzen.

7 11 Wenn [in einer Hürde] eine Seuche ausbricht (wörtl.: „eine [göttliche] Berührung erfolgt") [oder ein Löwe] (Tiere) tötet (.)

Lücke

d 1 " 7 Ich war nicht darin nachlässig, das mir von Marduk übergebene Hirtenamt [über] die Schwarzköpfigen, [welche] Enlil mir

zueigen gemacht hat, auszuüben, und habe mir (dabei) keine Versäumnisse erlaubt. 8 * ~ 10 11 * Ich habe für sie friedvolle [Orte] ausgesucht

11 ~ 13 und beschwerliche Engpässe geöffnet. 14 ~ 15 * [Ich habe] ihnen Licht [aufgehen lassen].

16 ~ 17 [Mit der] mächtigen [Waffe] (.)

Rest weggebrochen

Bemerkungen:

VAT 12947enthältTeilederParagraphen265und266 sowiedesEpilogs derGesetzeHammurapis(sieheR.Borger,BAL 2,43,45).Die
Zeichenformen sind spätmittelassyrisch, die Orthographie folgt, soweit ersichtlich, im allgemeinen der des altbabylonischen Originals.
Das Fragment stammt von einer mehrkolumnigen Tafel, gehört aber nicht zu den CH-Manuskripten KAV 190-192, die durchgängig
liniiert sind, und auch nicht zu KAV 7, einem in mittelbabylonischer Schrift abgefaßten Textvertreter der Gesetze Hammurapis. Von
nicht unerheblichem Interesse ist, daß sich in Rs. ii 9’f. des Fragments, wie in der Anmerkung zu dieser Zeile ausgeführt, derselbe
Schreibfehler findet, den ein CH-Manuskript aus Ninive aufweist.

Rs. i’ 9’: Vielleicht ist hier auch, wie auf der Stele, i[f-tab-si] zu lesen. Die Spuren in dieser und in Z. 11’ sind so geringfügig, daß die
Ergänzungen nicht gesichert sind.

Rs. ii’ 9’f.: Dieselbe fehlerhafte Schreibung findet sich in einem neuassyrischen Textvertreter der Gesetze Hammurapis aus
Assurbanipals Bibliothek in Ninive, K 11571+ (siehe Borger, BAL 2,49, Ex. e). Als überlieferungsgeschichtliche Implikation
ergibt sich, daß VAT 12947 mit einiger Wahrscheinlichkeit die direkte - oder, im Falle einer längeren Überlieferungskette,
indirekte - Vorlage von K 11571+ bildete. Alternativ könnte man auch erwägen, daß beide Manuskiipte Abschriften derselben
Tafel (oder zweier wiedemm in Abhängigkeit voneinander stehender Tafeln) repräsentieren. Auf jeden Fall ist nicht damit
zu rechnen, daß zwei Schreiber einen so ungewöhnlichen Fehler wie den hier vorliegenden völlig unabhängig voneinander
gemacht haben können. Zu K 11571+ siehe auch die nachfolgenden Anmerkungen.

12’: Hier weicht das Ninive-Manuskript K 11571+, das wa-as-tü-ti bietet, vom vorliegenden Text ab.

14’: Der Stelentext bietet nu-ra-am\ in VAT 12947 ist ebenso wie in K 11571+ die Mimation weggefallen.

63) VAT 10530 (Kopie: S. 249) Stiftungsurkunde Sanheribs

Fundnummer: Fundort: -

Bruchstück der oberen rechten Partie einer einkolumnigen Tontafel, 66 x 65 mm, Reste der Vs. erhalten.

Frühere Kopie, Bearbeitung: -

Parallelen: Vs. 1-6 //SAA 12,no.86,Z. 1-4; Vs. 7-9: vgl. ibid., Z. 3,7,12.
 
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