Nr. 63
125
Transliteration:
ob.Rd. 1’
Vs. 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
[x x x x x x x na4 ?]KISIB ? [x x x x x]
[kunuk AN]. rSÄR n L[UGAL iläni]
[kunuk ru-be\- re' sa [lä paqäri]
[ IdEN.ZU-SES.MES-en-£]ö LUGAL StJ LUGA[L mät Assur rubü mundalku]
[musaklil pa-ra-a]s E-sär-ra [masüti]
[ina bm qibTt d]UTU ü (Ras.) dISKUR mu-sa[r-bu-u suluhhJsun]
[muter lamassi E-sä]r-ra la e-pis-ti ana (üb. Ras.) äs-ri- rsü' [anäku]
Leerraum in Höhe von ca. drei Zeilen, für Siegelung bestimmt, aber ungesiegelt
[inüsu ultu s\a-lam AN.SÄR EN GJAL-e EN-ia (Ras.: i-pu-su)
[u salam iläni GA]L.MES i-pu-su pa-ra-as E-sär-ra ma-s[u-ti]
[ina bJri qibJt] rdl rSä'-mas ü dISKUR ü-sak-li-lu(Zeichen: KU)
] (gesamte zweite Zeilenhälfte radiert)
Raum für ca. zwei Zeilen, offenbar unbeschrieben, Rest weggebrochen
Übersetzung:
ob Rd- r[.]Siegel[.]
Vs 1 [Siegel] des Assur, des Königs [der Götter], 2[Siegel] des Fürsten, das [nicht in Frage zu stellen ist].
r6[Ich bin] Sanherib, König der Welt, König [von Assyrien, der umsichtige Fürst, der mit Hilfe einer Opferschau auf Befehl] des
Samas und des Adad die [in Vergessenheit geratenen] Kultordnungen des Esana [(wieder) vollkommen gemacht hat], der [ihre
Reinigungsriten] (wieder) groß gemacht hat, [der die] (zuvor) nicht (korrekt) geschaffene [Schutzgottheit] des Esarra an ihren Ort
[zurückgebracht hat].
Leerraum (für Siegelung)
7_9[Nachdem] ich (Text: „man") [damals] das Bild Assurs, des großen Herrn, meines Herrn, [und die Bildnisse der (übrigen)] großen
[Götter] geschaffen und die in Vergessenheit geratenen Kultordnungen des Esarra [mit Hilfe einer Opferschau auf Befehl] des Samas
und des Adad (wieder) vollkommen gemacht hatte, 10[(.)] (Rest der Zeile radiert).
Rest, soweit erhalten, unbeschrieben
Bemerkungen:
VAT 10530 weist die Anfangszeilen des historischen Einleitungspassus einer Stiftungsurkunde König Sanheribs (704-681 v. Chr.)
auf, scheint danach jedoch unbeschrieben zu sein, was darauf hindeutet, daß es sich bei der Tafel um den Entwurf oder - weniger
wahrscheinlich - die Abschrift eines rechtsgültigen Exemplars der Urkunde, nicht jedoch um das Originaldokument selbst handelt.
Auch die zahlreichen Rasuren zeugen vom provisorischen Charakter der Tafel.
Der Text weist enge Übereinstimmungen mit der Stiftungsurkunde VAT 9656 (SAA 12, no. 86) auf, in der Sanherib eine dem Akltu-
Haus in Assur zugedachte königliche Schenkung von Tempelpersonal dokumentiert (siehe auch Verf., Einleitung in die Sanherib-
Inschriften, 240). Wie in der Anmerkung zu Z. 7-9 ausgeführt, sind die beiden Texte jedoch nicht identisch.
Sowohl im Falle von VAT 10530 wie auch von VAT 9656 findet sich unweit vom oberen Tafelrand ein von horizontalen Strichen
eingefaßter Leerraum, der für die Abrollung der im Text genannten Gottes- und Königssiegel vorgesehen war, aber nicht hierfür
genutzt wurde. Hieraus läßt sich schließen, daß nicht nur VAT 10530, sondern auch VAT 9656 einen Entwurf bzw. eine Abschrift der
Originalurkunde repräsentiert, eine Vermutung, die dadurch erhärtet wird, daß die letztgenannte Tafel gleichfalls zahlreiche Rasuren
aufweist.
ob.Rd. l’: Ob die vorgeschlagene Lesung zutrifft, bleibt ungewiß, da nicht recht klar ist, von welchem zusätzlichen Siegel hier
die Rede sein könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Zeile in Wirklichkeit den Schluß eines auf der Rs. der Tafel
niedergeschriebenen Textabschnitts repräsentiert.
Vs. 6: VAT 9656 (SAA 12, no. 86) bietet äs-ri-sä statt äs-ri- rsü'.
7-9: VAT 9656 führt hier, in Abweichung vom vorliegenden Text, zunächst aus, daß die ursprünglich außerhalb von Assur
abgehaltenen Feierlichkeiten des Monats Nisannu in der Vergangenheit aufgrund politischer Unmhen in die Stadt hatten
verlagert werden müssen (Z. 5f.), und verweist erst dann auf Sanheribs Rolle als Schöpfer neuer Götterbilder (Z. 7-12), wobei
Assur mit sehr viel zahlreicheren Epitheta bedacht wird als in VAT 10530. Enger mit unserem Fragment verwandt ist der Text
der Sanherib-Stele E§ 7847 aus Assur (V. Donbaz - H. D. Galter, ARRIM 3 (1985), 4-7), in dem es, im Anschluß an die mit
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[x x x x x x x na4 ?]KISIB ? [x x x x x]
[kunuk AN]. rSÄR n L[UGAL iläni]
[kunuk ru-be\- re' sa [lä paqäri]
[ IdEN.ZU-SES.MES-en-£]ö LUGAL StJ LUGA[L mät Assur rubü mundalku]
[musaklil pa-ra-a]s E-sär-ra [masüti]
[ina bm qibTt d]UTU ü (Ras.) dISKUR mu-sa[r-bu-u suluhhJsun]
[muter lamassi E-sä]r-ra la e-pis-ti ana (üb. Ras.) äs-ri- rsü' [anäku]
Leerraum in Höhe von ca. drei Zeilen, für Siegelung bestimmt, aber ungesiegelt
[inüsu ultu s\a-lam AN.SÄR EN GJAL-e EN-ia (Ras.: i-pu-su)
[u salam iläni GA]L.MES i-pu-su pa-ra-as E-sär-ra ma-s[u-ti]
[ina bJri qibJt] rdl rSä'-mas ü dISKUR ü-sak-li-lu(Zeichen: KU)
] (gesamte zweite Zeilenhälfte radiert)
Raum für ca. zwei Zeilen, offenbar unbeschrieben, Rest weggebrochen
Übersetzung:
ob Rd- r[.]Siegel[.]
Vs 1 [Siegel] des Assur, des Königs [der Götter], 2[Siegel] des Fürsten, das [nicht in Frage zu stellen ist].
r6[Ich bin] Sanherib, König der Welt, König [von Assyrien, der umsichtige Fürst, der mit Hilfe einer Opferschau auf Befehl] des
Samas und des Adad die [in Vergessenheit geratenen] Kultordnungen des Esana [(wieder) vollkommen gemacht hat], der [ihre
Reinigungsriten] (wieder) groß gemacht hat, [der die] (zuvor) nicht (korrekt) geschaffene [Schutzgottheit] des Esarra an ihren Ort
[zurückgebracht hat].
Leerraum (für Siegelung)
7_9[Nachdem] ich (Text: „man") [damals] das Bild Assurs, des großen Herrn, meines Herrn, [und die Bildnisse der (übrigen)] großen
[Götter] geschaffen und die in Vergessenheit geratenen Kultordnungen des Esarra [mit Hilfe einer Opferschau auf Befehl] des Samas
und des Adad (wieder) vollkommen gemacht hatte, 10[(.)] (Rest der Zeile radiert).
Rest, soweit erhalten, unbeschrieben
Bemerkungen:
VAT 10530 weist die Anfangszeilen des historischen Einleitungspassus einer Stiftungsurkunde König Sanheribs (704-681 v. Chr.)
auf, scheint danach jedoch unbeschrieben zu sein, was darauf hindeutet, daß es sich bei der Tafel um den Entwurf oder - weniger
wahrscheinlich - die Abschrift eines rechtsgültigen Exemplars der Urkunde, nicht jedoch um das Originaldokument selbst handelt.
Auch die zahlreichen Rasuren zeugen vom provisorischen Charakter der Tafel.
Der Text weist enge Übereinstimmungen mit der Stiftungsurkunde VAT 9656 (SAA 12, no. 86) auf, in der Sanherib eine dem Akltu-
Haus in Assur zugedachte königliche Schenkung von Tempelpersonal dokumentiert (siehe auch Verf., Einleitung in die Sanherib-
Inschriften, 240). Wie in der Anmerkung zu Z. 7-9 ausgeführt, sind die beiden Texte jedoch nicht identisch.
Sowohl im Falle von VAT 10530 wie auch von VAT 9656 findet sich unweit vom oberen Tafelrand ein von horizontalen Strichen
eingefaßter Leerraum, der für die Abrollung der im Text genannten Gottes- und Königssiegel vorgesehen war, aber nicht hierfür
genutzt wurde. Hieraus läßt sich schließen, daß nicht nur VAT 10530, sondern auch VAT 9656 einen Entwurf bzw. eine Abschrift der
Originalurkunde repräsentiert, eine Vermutung, die dadurch erhärtet wird, daß die letztgenannte Tafel gleichfalls zahlreiche Rasuren
aufweist.
ob.Rd. l’: Ob die vorgeschlagene Lesung zutrifft, bleibt ungewiß, da nicht recht klar ist, von welchem zusätzlichen Siegel hier
die Rede sein könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Zeile in Wirklichkeit den Schluß eines auf der Rs. der Tafel
niedergeschriebenen Textabschnitts repräsentiert.
Vs. 6: VAT 9656 (SAA 12, no. 86) bietet äs-ri-sä statt äs-ri- rsü'.
7-9: VAT 9656 führt hier, in Abweichung vom vorliegenden Text, zunächst aus, daß die ursprünglich außerhalb von Assur
abgehaltenen Feierlichkeiten des Monats Nisannu in der Vergangenheit aufgrund politischer Unmhen in die Stadt hatten
verlagert werden müssen (Z. 5f.), und verweist erst dann auf Sanheribs Rolle als Schöpfer neuer Götterbilder (Z. 7-12), wobei
Assur mit sehr viel zahlreicheren Epitheta bedacht wird als in VAT 10530. Enger mit unserem Fragment verwandt ist der Text
der Sanherib-Stele E§ 7847 aus Assur (V. Donbaz - H. D. Galter, ARRIM 3 (1985), 4-7), in dem es, im Anschluß an die mit