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Historische und historisch-literarische Keilschrifttexte aus Assur

anäku endende Selbstvorstellung des Königs,heißt: 1 °[/' \-nu-su is-tu sa-lam AN.SÄR 1 !EN GA[L-e bellja u salam DINGIR].
MES GAL.MES e-pu-su- rma' 1 2ru'-\sar-me-su-nu-ti \ su-bat-su-nu ne-eh-ti „nachdem ich damals das Bild Assurs, des großen
Herrn, [meines Herrn, und die Bildnisse der (übrigen)] großen [Götter] geschaffen und [sie] ihre ruhevollen Wohnsitze hatte
beziehen lassen". Erst danach wird auch in E§ 7847 auf die in der Vergangenheit in Assur vorgenommenen kultischen
Veränderungen verwiesen. Vgl. ferner D. D. Luckenbill, The Annals of Sennacherib, 136f., Z. 22-30.

64) VAT 10922 (Kopie: S. 250) neuassyrisches Dekret über Opfergaben(?)

Fundnummer: Fundort: -

Bmchstück aus der Mitte einer mit Brennlöchern versehenen Tontafel, 56 x 47 mm, nur Rs. erhalten, neuassyrische Schrift.

Frühere Kopie, Bearbeitung: -

Transliteration:

Rs.

1’

2’

3’

4’

5’

6’

7’

8’

[

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] V ?- r«a 1?i.GI[S ?
a]r-rat HUL-ti\m
ik-r]i-bi-ka i-se[m-me/-mu-u

rubü urklu pi danniti (?) su]- ra'- rtü' la ü-sam- rsak' [sa tuppu suätu (?)
ezzis li-k]eP-mu-su-ma ar-rat l\a- napsuriifl) llrurüsu
Z] lsza-ma-ru ha-as-ha-te an x [

] x gi-nu-ü x [

] x x x i-na E As-sur rsa n [

Rest weggebrochen

]

]

]

]

]

]

]

]

Übersetzung:

1 [.] zum Öl [.] 2 [.] einen bösen Fluch [.] 3 [.DN(N)] wird/werden deine Gebete erhören [.] 4 [(.) Ein späterer

Fiirst] soll/wird [den Wortlaut] dieser [Tafel] nicht annulieren. [Wer diese Tafel.] 5 [.] den mögen [DNN zornig] ansehen und

mit einem un[auflösbaren] Fluch [belegen (.)].

6 [.] Obst, Getreidegrütze ... [.] 7 [.] ... regelmäßige Opfer ... [.] 8 [.] ... im Tempel Assurs ... [.]

Rest weggebrochen

Bemerkungen:

Wie aus Z. 6’-8’ hervorgeht, scheint es in VAT 10922 um die Etabliemng regelmäßiger Opfergaben für den Assur-Tempel in
Assur zu gehen. Die in Z. 2’-5’ erhaltenen Textreste legen nahe, daß der Text zur Gattung der neuassyrischen Königsdekrete und
Stiftungsurkunden zu rechnen ist, da sich hier, wie in den nachstehenden Bemerkungen spezifiziert, deutliche Berührungspunkte mit
entsprechenden Texten nachweisen lassen. Die Struktur des erhaltenen Textabschnitts bleibt jedoch unklar. Zunächst einmal würde
man die Angaben zu den Opfergaben inZ. 6’-8’ eigentlich vor denFluch- und Segensformeln inZ. 2’-5’ erwarten. Und zweitens ist die
Abfolge der fraglichen Formeln (Z. 2’: Fluch, 3’: Segen, 4’: positives Verhalten eines späteren Fürsten, 5’: Fluch) sehr eigenartig.
VAT 10922 ähnelt äußerlich, etwa mit Blick auf die relativ kleinen Brennlöcher, einigen der zahlreichen Dekrete aus der Zeit Adad-
närärls III. (810-783 v. Chr.), so daß man erwägen kann, zumal es auch inhaltliche Parallelen gibt (s. u.), den Text trotz seiner
stmkturellen Eigentümlichkeiten ebendiesem König zuzuweisen. Die Schrift ist neuassyrisch, vermutlich aber nicht „spätassyrisch",
was für eine Datiemng des Fragments in die Zeit vor dem 7. Jahrhundert v. Chr. spricht.

3’f.: In SAA 12, no. 26, Rs. 35-38 und verschiedenen anderen Dekreten über die Lastenbefreiung von Individuen aus der Zeit
Assurbanipals findet sich vor der abschließenden Datiemng die Formuliemng: rubü urklu sa pi danniti suätu lä usamsak
DNN ikriblka isemmü „Ein späterer Fürst soll den Wortlaut dieser Tafel nicht annulieren. (Dann) werden DNN deine Gebete
erhören." Sie erinnert, insbesondere wegen des Suffixes der 2. Ps. in ikriblka, an den Inhalt der vorliegenden Zeilen, in denen
die Reihenfolge von Segensformel und Wunsch freilich umgekehrt ist. In SAA 12, no. 85, einem Dekret aus der Zeit Adad-
närärls III., das die Übereignung von Ländereien an einen assyrischen Gouverneur dokumentiert, findet sich lä usamsak,
offenbar in einem anderen syntaktischen Zusammenhang, in Rs. 20-21, gefolgt von sa tuppa [suätu] „wer [diese] Tafel
(fortnimmt oder zerstört)". Der Passus ist teilweise zerstört.

5’: Vgl ezzis likkelmüsüma in SAA 12, no. 85, Rs. 30.

6’f.: Diese schwierigen Zeilen haben ihre auffälligste Parallele in einem leider gleichfalls stark beschädigten Passus in SAA 12,
no. 71, einem Dekret Adad-närärls III., das Bestimmungen für die von verschiedenen Städten vorzunehmenden Lieferungen
regelmäßiger Opfergaben für den Assur-Tempel enthält. In Rs. 2’f. des fraglichen Textes heißt es: 2 [.M]ES ° lsza-am-ru
 
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