Nr. 64-65
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ha-äs-[.] 3 [. kus?mö5 ?-fc]/ ?-n SUM-an gi-nu-[ü .] „[Der ...] gibt [.] ... Obst, has[.und] Weinschläuche, die
regelmäßigen Opfer [.]“. Katajaund Whiting ergänzen inRs. 2’ ha-äs-[hu-ru ? „Äpfel“, was imLichte des im vorliegenden
Text auf zam(a)ru folgenden ha-as-ha-te jedoch wenig wahrscheinlich sein dürfte. Einfach ha-äs-[ha-te zu ergänzen, ist
jedoch ebenfalls problematisch, da der in CAD H, 134b s. v. hasahtu „need, requirement“ gebuchte einzige mögliche Beleg
für eine Pluralform hashätu in AHw, 330b nicht ohne Grund in Frage gestellt wurde: In dem assyrischen Kulttext ND 1120,Rs.
10’ wäre demnach a-di ha-äs-ha-te(-)ti-si-na zu a-di ha-dis-ha-la -ti-si-na zu emendieren und eine Pluralform von hashaltu
„Blatt(werk)“ anzusetzen (so auch B. Menzel, AT 2, T 97).
Um das Problem, wie unser ha-äs-ha-te zu verstehen ist, zu lösen, mag ein Blick auf SAA 12, no. 19 hilfreich sein, ein
Dekret Sargons II., in dem einst von Adad-närärl III. festgesetzte Opferliefemngen für Assur neuerlich implementiert
werden. In Vs. 25’ und 34’ wird dort spezifiziert, daß die in Rede stehenden Gaben (sattukkü) aus haslätu ( Sehas-la(-a)-
te) ,,Getreidegrütze(?)“ bestünden, ein Wort, dessen Ähnlichkeit mit ha-äs-ha-te die Hypothese nahelegt, letzteres als eine
phonologische Variante oder fehlerhafte Wiedergabe der ersteren zu deuten. Beachtenswert ist ferner, daß zamru „Obst“
in zahlreichen administrativen Texten über Opfergaben für den Assur-Tempel zusammen mit KAS(Det.?) has-lat, einem
offenbar aus Getreidegmtze hergestellten Bier, aufgeführt wird; siehe z. B. SAA 7, no. 192, Vs. 17, Rs. 8 und für weitere
Stellen das Glossar in SAA 7 (pp. 212,228).
8’: Vom bit Assur ist auch in SAA 12, no. 71, Rs. 6’ die Rede.
65) VAT 14400 (Kopie: S. 250) sog. Vertrag Adad-nararis I.
Fundnummer: Ass. 16308; Fundort: iD3V (0,5 m tief, Nord), großer Vorhof des Assur-Tempels; Archivzugehörigkeit: zu M 5
(Fundkomplex I) (siehe O. Pedersen, AFA 1,56).
Kleines Bruchstück aus der Mitte einer Tontafel, 47 x 20 mm, nur eine Seite erhalten, mittelassyrische Schrift.
Fmhere Kopie, Bearbeitung: -
Transliteration:
1’ [ ] x [(x)] ^TSKUR^-tERIM.TÄH ]
2’ [ IdI]SKUR-ERIM.TÄH FUGAF KUR drÄ'-[sur ]
3’ [ Katasman-Durgu(l) F]UGAF KUR Kar-du-ni-as V ?-[nö ? ]
4’ [ ] rü'-se-bi-lu-su-ni i+n[a ]
5’ [ ]xxx rHUL n- rft' 1?[ ]
Rest weggebrochen
Übersetzung:
1 [.] ... Adad-[närärl .] 2 [.] Adad-närärl, König von Assyrien [.] 3 [. Kadasman-Turgu], König von Kardunias
(Babylonien), nach/zu [.] 4 [.] sie ihn/es bringen ließen in [.] 5 [.] ... des Übels [.]
Rest weggebrochen
Bemerkungen:
VAT 14400 dürfte mit einiger Sicherheit ein Zusatzstück oder ein Duplikat des als „Vertrag zwischen Adad-närärl I. und Kadasman-
Turgu“ bekannten fragmentarischen Textes VAT 15420 sein, den E. Weidner in ITN in Kopie veröffentlicht hat (Tf. XII). Die Zeilen
2’-4’ des Fragments weisen enge Übereinstimmungen mit VAT 15420, a 10’-13’ auf.
VAT 15420 (Ass. 16245) wurde in iD3V, im nordöstlichen Bereich des großen Vorhofs des Assur-Tempels, gefunden, zusammen mit
weiteren mittelassyrischen Tafeln, die ursprünglich zu einer Art Staatsarchiv gehört haben dürften (siehe O. Pedersen, AFA 1,53-56).
VAT 14400 weist die Grabungsnummer Ass. 16308 auf und läßt sich, obwohl die alphabetische Spezifiemng der Nummer verloren
ist, als Teil desselben Archivs bestimmen.
Das Fragment VAT 15420 ist in der Fiteratur verschiedentlich diskutiert worden (siehe E. Weidner, ITN, 46, J. A. Brinkman, BiOr 27
(1970), 310, Anm. 104, A. K. Grayson, ARI 1,78, no. 50*, R. Borger, HKF 3,21, Brinkman, MSKH, 153, 163 und Pedersen, AFA
1, 54f.). Grayson und Borger nehmen an, daß der Text eine vertragliche Abmachung zwischen Adad-närärl I. (1305-1274 v. Chr.)
und Kadasman-Turgu (1281-1264 v. Chr.) repräsentiert, was möglich, aber keineswegs sicher ist; vielleicht ist das Stück eher den
mittelassyrischen Königsepen zuzurechnen. Da VAT 15420 m. W. nie in Umschrift und Übersetzung veröffentlicht wurde, sei dies hier
nachgeholt. Meine Bearbeitung beruht auf Weidners Kopie sowie auf in Heidelberg archivierten Fotos des Fragments, nicht jedoch auf
einer Autopsie des Originals, so daß die Frage, ob VAT 15420 und VAT 14400 einen direkten bzw. indirekten Textzusammenschluß
ergeben oder zu zwei unterschiedlichen Manuskripten gehören, vorerst offen bleiben muß.
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ha-äs-[.] 3 [. kus?mö5 ?-fc]/ ?-n SUM-an gi-nu-[ü .] „[Der ...] gibt [.] ... Obst, has[.und] Weinschläuche, die
regelmäßigen Opfer [.]“. Katajaund Whiting ergänzen inRs. 2’ ha-äs-[hu-ru ? „Äpfel“, was imLichte des im vorliegenden
Text auf zam(a)ru folgenden ha-as-ha-te jedoch wenig wahrscheinlich sein dürfte. Einfach ha-äs-[ha-te zu ergänzen, ist
jedoch ebenfalls problematisch, da der in CAD H, 134b s. v. hasahtu „need, requirement“ gebuchte einzige mögliche Beleg
für eine Pluralform hashätu in AHw, 330b nicht ohne Grund in Frage gestellt wurde: In dem assyrischen Kulttext ND 1120,Rs.
10’ wäre demnach a-di ha-äs-ha-te(-)ti-si-na zu a-di ha-dis-ha-la -ti-si-na zu emendieren und eine Pluralform von hashaltu
„Blatt(werk)“ anzusetzen (so auch B. Menzel, AT 2, T 97).
Um das Problem, wie unser ha-äs-ha-te zu verstehen ist, zu lösen, mag ein Blick auf SAA 12, no. 19 hilfreich sein, ein
Dekret Sargons II., in dem einst von Adad-närärl III. festgesetzte Opferliefemngen für Assur neuerlich implementiert
werden. In Vs. 25’ und 34’ wird dort spezifiziert, daß die in Rede stehenden Gaben (sattukkü) aus haslätu ( Sehas-la(-a)-
te) ,,Getreidegrütze(?)“ bestünden, ein Wort, dessen Ähnlichkeit mit ha-äs-ha-te die Hypothese nahelegt, letzteres als eine
phonologische Variante oder fehlerhafte Wiedergabe der ersteren zu deuten. Beachtenswert ist ferner, daß zamru „Obst“
in zahlreichen administrativen Texten über Opfergaben für den Assur-Tempel zusammen mit KAS(Det.?) has-lat, einem
offenbar aus Getreidegmtze hergestellten Bier, aufgeführt wird; siehe z. B. SAA 7, no. 192, Vs. 17, Rs. 8 und für weitere
Stellen das Glossar in SAA 7 (pp. 212,228).
8’: Vom bit Assur ist auch in SAA 12, no. 71, Rs. 6’ die Rede.
65) VAT 14400 (Kopie: S. 250) sog. Vertrag Adad-nararis I.
Fundnummer: Ass. 16308; Fundort: iD3V (0,5 m tief, Nord), großer Vorhof des Assur-Tempels; Archivzugehörigkeit: zu M 5
(Fundkomplex I) (siehe O. Pedersen, AFA 1,56).
Kleines Bruchstück aus der Mitte einer Tontafel, 47 x 20 mm, nur eine Seite erhalten, mittelassyrische Schrift.
Fmhere Kopie, Bearbeitung: -
Transliteration:
1’ [ ] x [(x)] ^TSKUR^-tERIM.TÄH ]
2’ [ IdI]SKUR-ERIM.TÄH FUGAF KUR drÄ'-[sur ]
3’ [ Katasman-Durgu(l) F]UGAF KUR Kar-du-ni-as V ?-[nö ? ]
4’ [ ] rü'-se-bi-lu-su-ni i+n[a ]
5’ [ ]xxx rHUL n- rft' 1?[ ]
Rest weggebrochen
Übersetzung:
1 [.] ... Adad-[närärl .] 2 [.] Adad-närärl, König von Assyrien [.] 3 [. Kadasman-Turgu], König von Kardunias
(Babylonien), nach/zu [.] 4 [.] sie ihn/es bringen ließen in [.] 5 [.] ... des Übels [.]
Rest weggebrochen
Bemerkungen:
VAT 14400 dürfte mit einiger Sicherheit ein Zusatzstück oder ein Duplikat des als „Vertrag zwischen Adad-närärl I. und Kadasman-
Turgu“ bekannten fragmentarischen Textes VAT 15420 sein, den E. Weidner in ITN in Kopie veröffentlicht hat (Tf. XII). Die Zeilen
2’-4’ des Fragments weisen enge Übereinstimmungen mit VAT 15420, a 10’-13’ auf.
VAT 15420 (Ass. 16245) wurde in iD3V, im nordöstlichen Bereich des großen Vorhofs des Assur-Tempels, gefunden, zusammen mit
weiteren mittelassyrischen Tafeln, die ursprünglich zu einer Art Staatsarchiv gehört haben dürften (siehe O. Pedersen, AFA 1,53-56).
VAT 14400 weist die Grabungsnummer Ass. 16308 auf und läßt sich, obwohl die alphabetische Spezifiemng der Nummer verloren
ist, als Teil desselben Archivs bestimmen.
Das Fragment VAT 15420 ist in der Fiteratur verschiedentlich diskutiert worden (siehe E. Weidner, ITN, 46, J. A. Brinkman, BiOr 27
(1970), 310, Anm. 104, A. K. Grayson, ARI 1,78, no. 50*, R. Borger, HKF 3,21, Brinkman, MSKH, 153, 163 und Pedersen, AFA
1, 54f.). Grayson und Borger nehmen an, daß der Text eine vertragliche Abmachung zwischen Adad-närärl I. (1305-1274 v. Chr.)
und Kadasman-Turgu (1281-1264 v. Chr.) repräsentiert, was möglich, aber keineswegs sicher ist; vielleicht ist das Stück eher den
mittelassyrischen Königsepen zuzurechnen. Da VAT 15420 m. W. nie in Umschrift und Übersetzung veröffentlicht wurde, sei dies hier
nachgeholt. Meine Bearbeitung beruht auf Weidners Kopie sowie auf in Heidelberg archivierten Fotos des Fragments, nicht jedoch auf
einer Autopsie des Originals, so daß die Frage, ob VAT 15420 und VAT 14400 einen direkten bzw. indirekten Textzusammenschluß
ergeben oder zu zwei unterschiedlichen Manuskripten gehören, vorerst offen bleiben muß.