132
Historische und historisch-literarische Keilschrifttexte aus Assur
Bemerkungen:
Die beiden Bruchstücke, die enge Übereinstimmungen mit den sog. Vassal Treaties Asarhaddons (SAA 2, no. 6 = VTE) aufweisen,
repräsentieren einen gewiß 683 oder 682 v. Chr. entstandenen Vertragstext, mit dem Sanherib Assyrer wie Nichtassyrer darauf
verpflichtete, seine Entscheidung zu respektieren, Asarhaddon, einen seiner jüngeren Söhne, zum assyrischen Kronprinzen zu
ernennen. Von einigem Interesse ist, daß die Klauseln Loyalität gegenüber Sanherib, Asarhaddon und den übrigen jüngeren Sanherib-
Söhnen einfordern, in keiner Weise jedoch auf die älteren Königssöhne verweisen. Man darf vermuten, daß diese zum Zeitpunkt der
Abfassung des Textes bereits gegen die neue Regelung konspirierten oder daß sich ihre Erhebung, die schließlich 681 v. Chr. zur
Ermordung Sanheribs führte,zumindest ankündigte. Die „jüngeren Söhne" sind vermutlich die Kinder der Naqia, die auf der Seite ihres
Vollbruders, des neu gekürten Kronprinzen Asarhaddon, gestanden haben dürften. Von den „übrigen [jüngeren(?)j Königssöhnen"
ist auch in VAT 11449, Vs. 5 die Rede (siehe unten, Nr. 69). Asarhaddon beschreibt die Eidzeremonie und die sich anschließenden
Nachfolgestreitigkeiten, die am Ende in einen offenen Bürgerkrieg mündeten, retrospektiv in Nin. A, i 8 - ii 11 (R. Borger, Die
Inschriften Asarhaddons, 40-45), ohne zu verhehlen, daß er nicht der erstgeborene Sohn seines Vaters war (i 8: sa ahheja rabüti
ahüsunu sehru anäku). Anders als in den VTE, in denen die Vertragspartner aufgefordert werden, die Aufmhrer vor den Kronprinzen,
Assurbanipal, zu bringen, sind sie im vorliegenden Text gehalten, sie entweder dem König (Sanherib), dem Kronprinzen (Asarhaddon)
oder den übrigen jüngeren Königssöhnen auszuliefern. Zu Sanheribs Thronfolgearrangement und seinen Folgen siehe nun auch Verf.,
in: W. Arnold et al. (Hrsg.), Gs.A. Sima (im Dmck).
VAT 10470 (A)
li. Kol.
1 ’: Eventuell ist zu ergänzen: ... te-ep]- rpa'- rsd'-ni', vgl. VTE (SAA 3, no. 6), Z. 376, wo ebenfalls ein horizontaler Strich folgt.
Dies ist jedoch sehr unsicher. Das Zeichen vor rsd' scheint eher zwei als nur einen senkrechten Keil aufzuweisen.
2’: KIMIN ist in den VTE öfters bezeugt (Z. 526ff.), steht dort jedoch stets am Zeilenanfang.
re. Kol.
Viele Lücken dieses Abschnitts sind ergänzt nach VTE, Z. 130-138, einem Passus, der wie folgt lautet:
summa memmeni ana Assur-bdni-apli mär [sarri rabi] sa Blt-redüte mär Assur-ahu-iddina sar mät Assur bellkunu sa ina muhhlsu
ade issikunu iskunüni sihu bärtu sa duäklsu samuttTsu hulluqisu ana käsunu iqbäkanUni u attunu ina pi memmeni tasammäni
episänüte sa bärte lä tasabbatäni ina muhhi Assur-bäni-apli mär sarri rabi sa Blt-redüte lä tubbaläninni
Wenn irgendjemand euch gegenüber von Aufstand und Rebellion spricht, vom Töten, Versterben-Lassen und Vernichten
Assurbanipals, des [großen Königsjsohns des Bit-redüte, des Sohnes Asarhaddons, des Königs von Assyrien, eures Herren, der
ihn betreffend (diesen) ade-Yertrag mit euch geschlossen hat, oder wenn ihr (dergleichen, ohne direkt angesprochen zu sein,) aus
dem Munde von irgendjemandem hören solltet, so seid ihr verpflichtet, die Aufständischen festzunehmen und vor Assurbanipal,
den großen Königssohn des Bit-redüte, zu bringen.
Die beiden Textpassagen sind einander sehr ähnlich und stehen ganz offensichtlich in einem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis;
der vorliegende Text scheint den späteren VTE als Vorlage gedient zu haben. Geregelt wird hier mit größter Wahrscheinlichkeit die
Rangerhöhung von Sanheribs Sohn Asarhaddon, doch eigenartigerweise scheint in Z. 9’ hinter dem Personenkeil, nach dem man
Asarhaddons Namen erwartet, ein Leerraum zu folgen, so als habe zum Zeitpunkt der Abfassung des Textes noch nicht festgestanden,
wer fortan als Kronprinz amtieren würde. Der Text weist also einen provisorischen und womöglich entwurfhaften Charakter auf.
l’-3’: DieErgänzungrichtet sichnach VAT 12007 (B),Z. 3-5. Auch alternative Textrekonstruktionen sind denkbar,z. B.: 1 ’[summa
memmeni a-n]a ? 1 ?/\[.v ?-.vnr-PAB-AS mär (?)] T[Sin-ahhe-erJba (?) D]UMU MAN sa rE' --[redüte] yrd vre'-eh-te DUMU.
MES-M rse'-eh-r[u-te slhu]. Da sich in Z. 10’ anstelle des Namens des Kronprinzen ein Leerraum findet, ist es gut möglich,
daß dies auch für Z. 2’ zutrifft.
2’: Man beachte, daß der Kronprinzentitel mär sarri und nicht wie in den VTE mär sarri rabü lautet; auch in VAT 12007, Z. 4
fehlt rabü.
4’: sa rmu'-a-ti-sü-[nu, also offenbar Infintiv G (vgl. VTE, Z. 262) im Gegensatz zum S-Stamm sa-mut-ti-su in VTE, Z. 133.
5 ’: Die Form kanäsunu (statt des gewöhnlichen käsunu) findet sich auch in VTE, Z. 606. Die präsentische Form iqabbäkanüni ist
auch in VTE, Z. 134, Ms. O bezeugt. Der Schreiber hat offenbar die Zeichenfolge i-qab-ba zunächst direkt hinter ka-na-sü-nu
geschrieben, sie dann jedoch, wohl im Interesse des Randausgleichs, wieder gelöscht und etwas weiter rechts neu angesetzt.
6’: Man beachte das Fehlen der in VTE, Z. 135 vor pi stehenden Präposition ina.
7’-10’: Vgl. VTE, Z. 158-160; der vorliegende Text ist hiernach ergänzt.
12’: Spuren sehr unspezifisch; man erwartet am Anfang, entsprechend VTE, Z. 138, la tu-bal-a-ni-ni (o. ä.).
VAT 12007 (B)
Die hier vorgenommenen Ergänzungen richten sich größtenteils nach dem sehr ähnlichen Passus VTE, Z. 162-166, in dem es heißt:
summa lü Assuräja lü dägil päni sa mät Assur lu sa ziqni lü sa resi lü mär mät Assur lü mär mäti samtimma lü ina siknat napisti
mala basü ana Assur-bäni-apli mär sarri rabi sa BTt-redüte (lü) ina eqli (lü) ina libbi äli etasrüsu sThu bärtu ina muhhlsu etapsü
Historische und historisch-literarische Keilschrifttexte aus Assur
Bemerkungen:
Die beiden Bruchstücke, die enge Übereinstimmungen mit den sog. Vassal Treaties Asarhaddons (SAA 2, no. 6 = VTE) aufweisen,
repräsentieren einen gewiß 683 oder 682 v. Chr. entstandenen Vertragstext, mit dem Sanherib Assyrer wie Nichtassyrer darauf
verpflichtete, seine Entscheidung zu respektieren, Asarhaddon, einen seiner jüngeren Söhne, zum assyrischen Kronprinzen zu
ernennen. Von einigem Interesse ist, daß die Klauseln Loyalität gegenüber Sanherib, Asarhaddon und den übrigen jüngeren Sanherib-
Söhnen einfordern, in keiner Weise jedoch auf die älteren Königssöhne verweisen. Man darf vermuten, daß diese zum Zeitpunkt der
Abfassung des Textes bereits gegen die neue Regelung konspirierten oder daß sich ihre Erhebung, die schließlich 681 v. Chr. zur
Ermordung Sanheribs führte,zumindest ankündigte. Die „jüngeren Söhne" sind vermutlich die Kinder der Naqia, die auf der Seite ihres
Vollbruders, des neu gekürten Kronprinzen Asarhaddon, gestanden haben dürften. Von den „übrigen [jüngeren(?)j Königssöhnen"
ist auch in VAT 11449, Vs. 5 die Rede (siehe unten, Nr. 69). Asarhaddon beschreibt die Eidzeremonie und die sich anschließenden
Nachfolgestreitigkeiten, die am Ende in einen offenen Bürgerkrieg mündeten, retrospektiv in Nin. A, i 8 - ii 11 (R. Borger, Die
Inschriften Asarhaddons, 40-45), ohne zu verhehlen, daß er nicht der erstgeborene Sohn seines Vaters war (i 8: sa ahheja rabüti
ahüsunu sehru anäku). Anders als in den VTE, in denen die Vertragspartner aufgefordert werden, die Aufmhrer vor den Kronprinzen,
Assurbanipal, zu bringen, sind sie im vorliegenden Text gehalten, sie entweder dem König (Sanherib), dem Kronprinzen (Asarhaddon)
oder den übrigen jüngeren Königssöhnen auszuliefern. Zu Sanheribs Thronfolgearrangement und seinen Folgen siehe nun auch Verf.,
in: W. Arnold et al. (Hrsg.), Gs.A. Sima (im Dmck).
VAT 10470 (A)
li. Kol.
1 ’: Eventuell ist zu ergänzen: ... te-ep]- rpa'- rsd'-ni', vgl. VTE (SAA 3, no. 6), Z. 376, wo ebenfalls ein horizontaler Strich folgt.
Dies ist jedoch sehr unsicher. Das Zeichen vor rsd' scheint eher zwei als nur einen senkrechten Keil aufzuweisen.
2’: KIMIN ist in den VTE öfters bezeugt (Z. 526ff.), steht dort jedoch stets am Zeilenanfang.
re. Kol.
Viele Lücken dieses Abschnitts sind ergänzt nach VTE, Z. 130-138, einem Passus, der wie folgt lautet:
summa memmeni ana Assur-bdni-apli mär [sarri rabi] sa Blt-redüte mär Assur-ahu-iddina sar mät Assur bellkunu sa ina muhhlsu
ade issikunu iskunüni sihu bärtu sa duäklsu samuttTsu hulluqisu ana käsunu iqbäkanUni u attunu ina pi memmeni tasammäni
episänüte sa bärte lä tasabbatäni ina muhhi Assur-bäni-apli mär sarri rabi sa Blt-redüte lä tubbaläninni
Wenn irgendjemand euch gegenüber von Aufstand und Rebellion spricht, vom Töten, Versterben-Lassen und Vernichten
Assurbanipals, des [großen Königsjsohns des Bit-redüte, des Sohnes Asarhaddons, des Königs von Assyrien, eures Herren, der
ihn betreffend (diesen) ade-Yertrag mit euch geschlossen hat, oder wenn ihr (dergleichen, ohne direkt angesprochen zu sein,) aus
dem Munde von irgendjemandem hören solltet, so seid ihr verpflichtet, die Aufständischen festzunehmen und vor Assurbanipal,
den großen Königssohn des Bit-redüte, zu bringen.
Die beiden Textpassagen sind einander sehr ähnlich und stehen ganz offensichtlich in einem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis;
der vorliegende Text scheint den späteren VTE als Vorlage gedient zu haben. Geregelt wird hier mit größter Wahrscheinlichkeit die
Rangerhöhung von Sanheribs Sohn Asarhaddon, doch eigenartigerweise scheint in Z. 9’ hinter dem Personenkeil, nach dem man
Asarhaddons Namen erwartet, ein Leerraum zu folgen, so als habe zum Zeitpunkt der Abfassung des Textes noch nicht festgestanden,
wer fortan als Kronprinz amtieren würde. Der Text weist also einen provisorischen und womöglich entwurfhaften Charakter auf.
l’-3’: DieErgänzungrichtet sichnach VAT 12007 (B),Z. 3-5. Auch alternative Textrekonstruktionen sind denkbar,z. B.: 1 ’[summa
memmeni a-n]a ? 1 ?/\[.v ?-.vnr-PAB-AS mär (?)] T[Sin-ahhe-erJba (?) D]UMU MAN sa rE' --[redüte] yrd vre'-eh-te DUMU.
MES-M rse'-eh-r[u-te slhu]. Da sich in Z. 10’ anstelle des Namens des Kronprinzen ein Leerraum findet, ist es gut möglich,
daß dies auch für Z. 2’ zutrifft.
2’: Man beachte, daß der Kronprinzentitel mär sarri und nicht wie in den VTE mär sarri rabü lautet; auch in VAT 12007, Z. 4
fehlt rabü.
4’: sa rmu'-a-ti-sü-[nu, also offenbar Infintiv G (vgl. VTE, Z. 262) im Gegensatz zum S-Stamm sa-mut-ti-su in VTE, Z. 133.
5 ’: Die Form kanäsunu (statt des gewöhnlichen käsunu) findet sich auch in VTE, Z. 606. Die präsentische Form iqabbäkanüni ist
auch in VTE, Z. 134, Ms. O bezeugt. Der Schreiber hat offenbar die Zeichenfolge i-qab-ba zunächst direkt hinter ka-na-sü-nu
geschrieben, sie dann jedoch, wohl im Interesse des Randausgleichs, wieder gelöscht und etwas weiter rechts neu angesetzt.
6’: Man beachte das Fehlen der in VTE, Z. 135 vor pi stehenden Präposition ina.
7’-10’: Vgl. VTE, Z. 158-160; der vorliegende Text ist hiernach ergänzt.
12’: Spuren sehr unspezifisch; man erwartet am Anfang, entsprechend VTE, Z. 138, la tu-bal-a-ni-ni (o. ä.).
VAT 12007 (B)
Die hier vorgenommenen Ergänzungen richten sich größtenteils nach dem sehr ähnlichen Passus VTE, Z. 162-166, in dem es heißt:
summa lü Assuräja lü dägil päni sa mät Assur lu sa ziqni lü sa resi lü mär mät Assur lü mär mäti samtimma lü ina siknat napisti
mala basü ana Assur-bäni-apli mär sarri rabi sa BTt-redüte (lü) ina eqli (lü) ina libbi äli etasrüsu sThu bärtu ina muhhlsu etapsü