Karl Jaspers - Piper Verlag (1946)
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nach Maßgabe des Absatzes erfolgt, ist das Risiko für den Verlag, wie mir scheint, ge-
mindert.
Das Übersetzungsrecht für mich zu behalten, veranlassen mich mehrere schmerz-
liche Erfahrungen, infolge deren ich bei meinen letzten drei Publikationen aus der
Zeit vor 1938 schon das Übersetzungsrecht mir vorbehalten habe.36 Da es bei Überset-
zungen vor allem darauf ankommt, falls ein guter Übersetzer und Verlag sich darum
bemühen, dass sie verwirklicht wird, so ist unter Umständen auch mit einem sehr
geringen Erlös zu rechnen. Die Schnelligkeit des Verhandelns und der Entscheidung
leidet ausserordentlich, zumal heute, wenn der Verlag einzuschalten ist. Im Augen-
blick habe ich daran bei einem wichtigen Werk (Nietzsche), das ins Französische - kla-
res und gutes Angebot - und ins Englische - noch schwebend - übersetzt werden soll,
verzweiflungsvoll zu leiden.37 Ich bin aber natürlich gern bereit, bei einem Erlös eine
Halbierung zwischen Verlag und mir vorzunehmen, statt der von Ihnen geplanten,
für mich günstigeren Lösung.38 Auch bin ich gern bereit, Sie bei jeder etwaigen Ver-
handlung sofort zu unterrichten und um Rat zu fragen.
Neue Auflagen erscheinen selbstverständlich bei Ihnen. Dass es nicht juristisch
festgelegt werden sollte, scheint mir immer als eine natürliche und berechtigte Frei-
heit für den Verfasser, entsprechend der des Verlages.
Dass Sie gern nicht nur einzelne Werke, sondern ganze Autoren in Ihrem Verlaga
vertreten wünschen, kann ich nur begrüssen.39 Bei einem Autor wie mir ist das, wie
Sie mit den angegebenen Einschränkungen erkennen, nur begrenzt möglich. Selbst-
verständlich ist es, dass ich die anderen Bände, die im Rahmen meiner philosophi-
schen Logik vorgesehen sind, Ihnen zunächst anbiete. Das nehme ich in den Vertrag
auf.4° Darüber hinaus mich im Voraus zu verpflichten, scheint mir nicht gut möglich.
Ich kann Ihnen nur erklären, dass ich in erster Linie an Sie denken werde - über die
»Schuldfrage« habe ich mich leider schon festgelegt -, insbesondere für das Deutsch-
landbuch, aus dem die Schuldfrage herausgenommen ist.41 Die Arbeit an diesem Buch
habe ich auf nächsten Winter verschoben und weiss nicht gewiss, ob ich beim Gang
der Stimmung in Deutschland die Frische behalten werde, darüber zu sprechen, - und
nicht lieber an die ewigen Dinge denke und über sie meine Vorlesungen halte. Dabei
bleibe ich mir klar, dass ich das Deutschlandbuch will, und dass wir alle Geduld haben
müssen, und dass Missmut nicht erlaubt ist. Und vielleicht reagiere ich auf die so viel-
fach begegnenden Verirrungen der Meinung erst recht mit neuem Schwung für das
Buch.
Jetzt bin ich mit Eifer an dem Manuscript »Von der Wahrheit«. Die ersten 300 Sei-
ten sind versandbereit. Ich warte nur auf Ihre Stellungnahme zu dem veränderten Ver-
tragsentwurf.
a statt Verlag im Typoskript Vertrag
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nach Maßgabe des Absatzes erfolgt, ist das Risiko für den Verlag, wie mir scheint, ge-
mindert.
Das Übersetzungsrecht für mich zu behalten, veranlassen mich mehrere schmerz-
liche Erfahrungen, infolge deren ich bei meinen letzten drei Publikationen aus der
Zeit vor 1938 schon das Übersetzungsrecht mir vorbehalten habe.36 Da es bei Überset-
zungen vor allem darauf ankommt, falls ein guter Übersetzer und Verlag sich darum
bemühen, dass sie verwirklicht wird, so ist unter Umständen auch mit einem sehr
geringen Erlös zu rechnen. Die Schnelligkeit des Verhandelns und der Entscheidung
leidet ausserordentlich, zumal heute, wenn der Verlag einzuschalten ist. Im Augen-
blick habe ich daran bei einem wichtigen Werk (Nietzsche), das ins Französische - kla-
res und gutes Angebot - und ins Englische - noch schwebend - übersetzt werden soll,
verzweiflungsvoll zu leiden.37 Ich bin aber natürlich gern bereit, bei einem Erlös eine
Halbierung zwischen Verlag und mir vorzunehmen, statt der von Ihnen geplanten,
für mich günstigeren Lösung.38 Auch bin ich gern bereit, Sie bei jeder etwaigen Ver-
handlung sofort zu unterrichten und um Rat zu fragen.
Neue Auflagen erscheinen selbstverständlich bei Ihnen. Dass es nicht juristisch
festgelegt werden sollte, scheint mir immer als eine natürliche und berechtigte Frei-
heit für den Verfasser, entsprechend der des Verlages.
Dass Sie gern nicht nur einzelne Werke, sondern ganze Autoren in Ihrem Verlaga
vertreten wünschen, kann ich nur begrüssen.39 Bei einem Autor wie mir ist das, wie
Sie mit den angegebenen Einschränkungen erkennen, nur begrenzt möglich. Selbst-
verständlich ist es, dass ich die anderen Bände, die im Rahmen meiner philosophi-
schen Logik vorgesehen sind, Ihnen zunächst anbiete. Das nehme ich in den Vertrag
auf.4° Darüber hinaus mich im Voraus zu verpflichten, scheint mir nicht gut möglich.
Ich kann Ihnen nur erklären, dass ich in erster Linie an Sie denken werde - über die
»Schuldfrage« habe ich mich leider schon festgelegt -, insbesondere für das Deutsch-
landbuch, aus dem die Schuldfrage herausgenommen ist.41 Die Arbeit an diesem Buch
habe ich auf nächsten Winter verschoben und weiss nicht gewiss, ob ich beim Gang
der Stimmung in Deutschland die Frische behalten werde, darüber zu sprechen, - und
nicht lieber an die ewigen Dinge denke und über sie meine Vorlesungen halte. Dabei
bleibe ich mir klar, dass ich das Deutschlandbuch will, und dass wir alle Geduld haben
müssen, und dass Missmut nicht erlaubt ist. Und vielleicht reagiere ich auf die so viel-
fach begegnenden Verirrungen der Meinung erst recht mit neuem Schwung für das
Buch.
Jetzt bin ich mit Eifer an dem Manuscript »Von der Wahrheit«. Die ersten 300 Sei-
ten sind versandbereit. Ich warte nur auf Ihre Stellungnahme zu dem veränderten Ver-
tragsentwurf.
a statt Verlag im Typoskript Vertrag