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Jaspers, Karl; Piper, Klaus; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,2): Ausgewählte Korrespondenzen mit dem Piper Verlag und Klaus Piper 1942-1968 — Basel: Schwabe Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.71782#0119
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I8 Karljaspers - Piper Verlag (1946)

Vertrauen setzt. Dabei bedeutet ein Vertrag über alle Auflagen aber keine absolute Bin-
dung für den Autor. Das Gesetz ermöglicht es diesem stets von dem Vertrag, wenn ein
»wichtiger Grund« gegeben ist, zurückzutreten, z.B. wenn der Verlag seiner Verbrei-
tungspflicht nachweisbar nicht nachkommt usw.
Die Gründe, die es dem Verleger nahe legen, seine Verträge für alle Auflagen abzu-
schließen, sind bei den heutigen Umständen noch dringlicher. So haben wir das
Papier für Ihr Werk aus unserem Kontingent, das zwar absolut genommen erfreulich
ist, aber für unsere gesamten Ansprüche doch viel zu gering, unter Zurückstellung
anderer uns nicht so wichtiger Publikationen sichergestellt. Ebenso verhält es sich
mit dem Druck. Es wird sich schon in den nächsten Tagen entscheiden, ob wir den
Satz einer erstklassigen Druckerei in Stuttgart oder in Frankfurt übergeben werden.
Beide Firmen haben sich zur Übernahme und pünktlichen Durchführung des gesam-
ten großen Auftrags bereit erklärt.48 Auch hierbei müssen wir natürlich - und tun dies
gerne - andere Arbeiten zurückstellen. Wir werden also unsere ganzen Möglichkei-
ten für die Verwirklichung Ihres Werkes einsetzen, sodaß Sie es, verehrter Herr Profes-
sor, doch verstehen werden, wenn wir dies Werk auch tatsächlich unserem Verlag für
ständig einfügen wollen. Wir sind der festen Überzeugung, daß die geistige Wirkung
Ihrer neuen großen Arbeit in keiner Weise nach der ersten Auflage erschöpft sein wird.
Schon aus folgendem[,] rein praktischem Grund halten wir es gerade im vor-
liegenden Fall für angezeigt, daß sich der Vertrag auch auf die künftigen Auflagen
erstreckt. Wir denken nämlich an die drei Folgebände »Kategorienlehre«, »Methoden-
lehre« und »Wissenschaftslehre«.49 Es wäre wohl nicht gut denkbar, daß diese Bände
im Laufe der nächsten Jahre bei uns herauskommen, während wir theoretisch damit
rechnen müßten, daß eine 2. Auflage der »Wahrheit« nach Ausverkauf der ersten Auf-
lage in einem anderen Verlag erschiene. Für die Geltung des Gesamtwerks »Philoso-
phische Logik« ist wohl ohne Zweifel Voraussetzung, daß seine Teilwerke vom selben
Verlag veröffentlicht werden.
Auch Ihre Verträge mit dem Verlag de Gruyter über »Nietzsche« und »Die geistige
Situation der Zeit« sind, wie ich aus Ihrem Brief erfahre, für alle Auflagen abgeschlos-
sen. Ich wäre Ihnen also, verehrter Herr Professor, sehr dankbar, wenn Sie sich unse-
rem Standpunkt anschließen und die Geltung des Vertrags für alle Auflagen anerken-
nen würden.
Bezüglich des Honorars möchte ich Ihnen vorschlagen, daß wir von Anfang an
statt 10% den Satz von 12% vom Ladenpreis vereinbaren. Ich glaube sagen zu dür-
fen, daß dieser Satz für ein umfangreiches wissenschaftliches Werk sehr günstig fest-
gesetzt ist. Er entspricht einem Honorar von 17% vom gehefteten Ladenpreis, wenn
man davon ausgeht, daß der geheftete Preis meistens etwa 70% des gebundenen Prei-
ses beträgt. Der Ladenpreis des zweibändigen Werkes wird vermutlich etwas höher
werden als 24.-. Ich halte es für zweckmäßig, wenn die Höhe des Ladenpreises im Ver-
 
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