Metadaten

Carrara, Laura [Editor]; Meier, Mischa [Editor]; Radtki-Jansen, Christine [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Malalas-Studien: Schriften zur Chronik des Johannes Malalas (Band 2): Die Weltchronik des Johannes Malalas: Quellenfragen — Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2017

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.51242#0246
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Diplomaten und Anekdoten

245

sich gleich nach seinem Amtsantritt mit dem Wunsch an die römischen Gesandten,
sie möchten sich zur Wiederaufnahme der Verhandlungen ins Perserland begeben.
Mangels eindeutiger kaiserlicher Weisungen lehnen diese jedoch zunächst ab. Her-
mogenes übermittelt stattdessen einen „freundlichen Brief1 (φιλικήν επιστολήν)
Chosraus an Justinian, den dieser in seiner Antwort - Malalas scheint wieder wört-
lich zu zitieren - allerdings mit einer Nichtanerkennung des Persers quittiert (XVIII
68). Nach einem weiteren Briefwechsel wird dann zumindest ein dreimonatiger Waf-
fenstillstand vereinbart, und die Gesandten Strategius und Rufinus können zurück-
gerufen werden (XVIII 69). Rufinus wird nach einem Hunneneinfall auf römisches
Gebiet jedoch bald wieder in den Osten geschickt, um zu untersuchen, ob die Perser
möglicherweise in die barbarischen Angriffe verstrickt sind. Diese Frage bescheidet
er negativ, und auch die Hunnen können erfolgreich zurückgedrängt werden (XVIII
70). Nach dem langen Bericht über den Nika-Aufstand (XVIII 71) scheint dann die
Zeit für den Frieden endgültig reif. Malalas informiert knapp darüber, dass Rufinus
mit schriftlichen Anweisungen des Kaisers (μετά θείων υπομνηστικών) zu den
Persern gesandt worden sei (XVIII 72); die nächste Nachricht betrifft dann schon
dessen Rückkehr nach Konstantinopel gemeinsam mit Hermogenes, wo die beiden
Verhandlungsführer einen definitiven Friedensvertrag präsentieren. Dessen Bestim-
mungen werden ebenfalls kurz geschildert, wobei Malalas auf die Feststellung Wert
legt, die beiden Herrscher hätten sich nach altem Brauch als Brüder bezeichnet. Er
spezifiziert zudem u.a. Bestimmungen über gegenseitige Geld- und Truppenleistun-
gen im Bedarfsfall. Den Abschluss des Berichts bildet schließlich ein stichwortartiger
Rückblick auf die andauernden Konflikte der vorangegangenen 31 Jahre (XVIII 76).
Aus der Durchsicht der in Malalas erhaltenen Notizen über die römisch-persi-
schen Beziehungen zwischen 529 und 532 ergeben sich verschiedene Beobachtungen,
die für die Frage nach den zugrundeliegenden Quellen aufschlussreich sind. Zunächst
lässt sich festhalten, dass die relevanten Textpassagen, die prima facie wie eine An-
sammlung loser Einzelinformationen anmuten, klar ein zusammenhängendes Narra-
tiv bilden. Wie sich gerade aus dem direkten Vergleich mit der in vielerlei Hinsicht
unvollständigeren Darstellung des Prokop ergibt, lässt Malalas in dem komplizierten
Verhandlungsprocedere nahezu keinen Schritt aus.44 Die über den Text verstreuten
Passagen werden z.T durch Rückbezüge direkt miteinander verknüpft:
- XVIII 34 „wurde (seil. Hermogenes) ins Perserland geschickt“ (έπέμφθη εις τά
Περσικά Έρμογένης); dazu XVIII 36: „war (seil. Hermogenes) auf Gesandt-
schaft ausgeschickt worden“ (πρεσβείας πεμφθέντα)
44 Es fehlen allerdings häufig Verhandlungsdetails, wie sie bei Prokop begegnen: So z.B. die Rede des
Rufinus und die Gegenrede des Kavadh bei der Audienz nach der Schlacht von Dara. Veh (1970), S. 472
meint, dass Prokop hierfür „wahrscheinlich als Grundlage (...) diplomatisches Material“ verwendet
habe, was aber Hypothese bleibt. Die Einbindung von Reden bei Prokop ist mit Blick auf die
Quellengrundlage generell nicht unproblematisch: Vgl. Colvin (2013), S. 574 mit Blick auf die Reden
vor Schlachten („almost certainly the imaginative work of the historian“). Der Inhalt speziell der besag-
ten Audienz-Szene ist auch aufgrund ihrer tendenziösen Aussage als wenig zuverlässig bewertet wor-
den: Sotiriadis (1888), S. 118-120.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften