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Hattingberg, Immo; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [VerfasserIn] [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse (1939, 10. Abhandlung): Sensibilitätsuntersuchungen an Kranken mit Schwellenverfahren: aus der Nervenabteilung der Medizinischen Klinik der Universität Freiburg i. Br — Heidelberg, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.43768#0085
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Immo v. Hattingberg: Sensibilitätsuntersuchungen

Schwellenveränderlichkeit: Erst bei der Wiederholungs-
untersuchung am 23. 12. trat eine erhebliche Erhöhung durch Um-
stimmung ein: Die Punktschwelle stieg an diesem Tage rechts
auf 11,5 g/mm (links nicht vollständig bestimmt. Der Anstieg war
geringer.). Die Punktdichten blieben beiderseits 16. In diesem
Zustand der Veränderlichkeit wurde nun ein einzelner Punkt
während dreier Minuten gereizt. Dabei stieg seine Schwelle von
30 auf 50 g/mm. Die Ausbreitung erfolgte über den ganzen Hand-
rücken, ließ aber drei Punkte in der unmittelbaren Nachbarschaft
des gereizten unbeeinflußt. Auf der Höhe dieser Umstimmung
war dann auch subjektiv die Hypaesthesie deutlich.
a) Druck

b) Schmerz



Reizstärke der Reizhaare in g/mm^-

Reizstärke derStachelborsten ing —

Abb. 24. Fall 205. Zustand nach Entfernung eines Meningeoms aus der
Gegend der linken Zentralfurche.
a) Statistische Druckschwellenbestimmung. Zunehmende Reizstärken.
Quadratstempel.
b) Statistische Schmerzschwellenbestimmung.

In diesem Fall ist die Wahrnehmungsleistung des Hautsinnes
rechts gegenüber links vom Beginn der Untersuchung cm schwer
gestört. Die Schwellenuntersuchung ergibt zunächst keine Seiten-
differenz und während einer Untersuchung von insgesamt 45 Mi-
nuten kein Zeichen der Schwellenveränderlichkeit. Erst am dritten
Tag tritt während der Untersuchung plötzlich eine erhebliche Um-
stimmung ein, die auch subjektiv bemerkt wird. Erst in diesem
Zustand wird die Schwellenveränderlichkeit nachweisbar. Dieser
Verlauf zeigt, daß die Schwellenveränderlichkeit hier nicht als
Erklärung der Agnosie dienen kann. Den Beweis liefert die Tat-
sache, daß beide Erscheinungen zeitlich unabhängig voneinander
sind.
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