an Kranken mit Schwellenverfahren
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Systems erwecken können. Wie H. Plügge (54) gezeigt hat,
treten diese Erscheinungen des Empfindungswandels sogar im
Gebiete der Head’schen Zone auf, wo organische Schädigungen
des Nervensystems keine Rolle spielen dürften. Schwieriger zu
beurteilen sind also noch die ganz leichten organischen Schädi-
gungen, die zu keinerlei Ausfall von Sinnespunkten führen, bei
denen die einzelnen Punkte nur krankhaft veränderlich sind. Solche
Bilder findet man z. B. bei den vegetativen Neurosen, die mit
Paraesthesien einhergehen, oder an alten Sensibilitätsstörungen
nach Abschluß der Regeneration. In diesen Fällen gelingt die
Feststellung des Ortes der Schädigung beim Fehlen anderer
Zeichen nur durch wiederholte Nachprüfung der Grenzen mit
kleinflächigen Schwellenreizen, durch den Umstimmungsversuch
und durch Beachtung der Ausbreitungsweise des Empfindungs-
wandels.
Von diesem Bild der peripheren Schädigung unterscheiden
sich die Befunde bei Erkrankung der zentralen Bahnen und Zen-
tren vor allem durch die Unbeständigkeit der Grenze. Es gelingt
zwar z. B. bei der Querschnittsläsion auch mit ungeeichten Reizen,
die Störung genügend abzugrenzen. Prüft man aber solche Gren-
zen mit Reizhaaren nach, so findet man meist sogar hier eine
Verschieblichkeit auf mehrere Zentimeter. In weit größerem Aus-
maß sind die Grenzen bei der Syringomyelie oder der multiplen
Sklerose verschieblich. Hier breitet sich die Störung während
eines Versuches manchmal über mehrere Segmente aus. Bestim-
men wir hier die Punktdichte, so ändert sie sich schon während
einer kurzen Untersuchung. Erst die wiederholte Nachprüfung
zeigt dann, in welchem Ausmaß dieser Wandel besteht. Erst
der Umstimmungsversuch lehrt, in welcher Weise sich die Ver-
änderlichkeit auf die Fläche auswirkt. Wenn man hier also zu
einem klaren Bild kommen will, so ist die Anwendung der be-
schriebenen Verfahren unbedingt notwendig.
Die Schwellenverfahren ermöglichen also, wenn sie erschöp-
fend durchgeführt werden, eine Abtrennung der peripheren von
den zentralen Erkrankungen der Nervenbahnen, auch wenn kein
einzelnes Merkmal die Sicherheit z. B. der elektrischen Entartungs-
reaktion beanspruchen darf.
Wenn wir dann versuchen, auf Grund des Schwellenbildes
den Ort der Schädigung innerhalb des Zentralnervensystems näher
zu bezeichnen, so liefern die bisherigen Untersuchungen nur einzelne
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Systems erwecken können. Wie H. Plügge (54) gezeigt hat,
treten diese Erscheinungen des Empfindungswandels sogar im
Gebiete der Head’schen Zone auf, wo organische Schädigungen
des Nervensystems keine Rolle spielen dürften. Schwieriger zu
beurteilen sind also noch die ganz leichten organischen Schädi-
gungen, die zu keinerlei Ausfall von Sinnespunkten führen, bei
denen die einzelnen Punkte nur krankhaft veränderlich sind. Solche
Bilder findet man z. B. bei den vegetativen Neurosen, die mit
Paraesthesien einhergehen, oder an alten Sensibilitätsstörungen
nach Abschluß der Regeneration. In diesen Fällen gelingt die
Feststellung des Ortes der Schädigung beim Fehlen anderer
Zeichen nur durch wiederholte Nachprüfung der Grenzen mit
kleinflächigen Schwellenreizen, durch den Umstimmungsversuch
und durch Beachtung der Ausbreitungsweise des Empfindungs-
wandels.
Von diesem Bild der peripheren Schädigung unterscheiden
sich die Befunde bei Erkrankung der zentralen Bahnen und Zen-
tren vor allem durch die Unbeständigkeit der Grenze. Es gelingt
zwar z. B. bei der Querschnittsläsion auch mit ungeeichten Reizen,
die Störung genügend abzugrenzen. Prüft man aber solche Gren-
zen mit Reizhaaren nach, so findet man meist sogar hier eine
Verschieblichkeit auf mehrere Zentimeter. In weit größerem Aus-
maß sind die Grenzen bei der Syringomyelie oder der multiplen
Sklerose verschieblich. Hier breitet sich die Störung während
eines Versuches manchmal über mehrere Segmente aus. Bestim-
men wir hier die Punktdichte, so ändert sie sich schon während
einer kurzen Untersuchung. Erst die wiederholte Nachprüfung
zeigt dann, in welchem Ausmaß dieser Wandel besteht. Erst
der Umstimmungsversuch lehrt, in welcher Weise sich die Ver-
änderlichkeit auf die Fläche auswirkt. Wenn man hier also zu
einem klaren Bild kommen will, so ist die Anwendung der be-
schriebenen Verfahren unbedingt notwendig.
Die Schwellenverfahren ermöglichen also, wenn sie erschöp-
fend durchgeführt werden, eine Abtrennung der peripheren von
den zentralen Erkrankungen der Nervenbahnen, auch wenn kein
einzelnes Merkmal die Sicherheit z. B. der elektrischen Entartungs-
reaktion beanspruchen darf.
Wenn wir dann versuchen, auf Grund des Schwellenbildes
den Ort der Schädigung innerhalb des Zentralnervensystems näher
zu bezeichnen, so liefern die bisherigen Untersuchungen nur einzelne