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Perron, Oskar; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse: Abteilung A, Mathematisch-physikalische Wissenschaften (1914, 14. Abhandlung): Über den Integralbegriff — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.37437#0015
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Über den Integralbegriff.

(A. 14) 15

Die Konstruktion von solchen adjungierten Funktionen ist
möglich, wie klein auch die positive Zahl e' sei. Damit ist der
Satz bewiesen.

§ 5.
Integration nicht beschränkter Funktionen.
Sei /(a?) eine für aAa?A& definierte Funktion, aber nicht
beschränkt. Unsere Integraldefinition überträgt sich ohne
Schwierigkeit auf diesen Fall. Zunächst werden die adjungierten
Unter- und Oberfunktionen ebenso definiert wie in § 2. Nur ist
es jetzt nicht gewiß, daß solche Funktionen existieren.
Wenn nicht sowohl Unter- wie Oberfunktionen vorhanden sind,
sagen wir, das Integral
&
J /(a?)da?
divergiere. Das tritt z. B. ein bei den Integralen
1 1 2
Z da? /' da? /* da?
d ' d 1 ' ./ Y=Y '
0 0 0
wobei der Integrand an der Stelle a?=l noch beliebig definiert
sein kann. Beim ersten Integral sind zwar adjungierte Unter-
funktionen vorhanden, z. B. (p(a?)=]/l—a? —1, aber offenbar keine
Oberfunktionen; beim zweiten sind Oberfunktionen vorhanden,
aber keine Unterfunktionen; beim dritten endlich gibt es weder
Unter- noch Oberfunktionen.
Wir nehmen jetzt an, daß Unter- und Oberfunktionen vor-
handen sind. Aus den Ungleichungen
D <p (a?) A f(a?) AD(a?)
folgt dann wegen <p(a)=ig(%) = 0 wieder
Bezeichnet daher ^(a?) eine bestimmte Oberfunktion, so kann
der Endwert (p(&) einer jeden Unterfunktion <p(a?) nicht über
liegen. Diese Endwerte sind daher nach oben beschränkt und haben
folglich eine endliche obere Grenze g. Ebenso haben die Endwerte
W&) der Oberfunktionen eine endliche untere Grenze G, und es ist
G^g. Die Definition des Integrals ist jetzt die gleiche wie im Fall
eines beschränkten Integranden.
 
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