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Stein, Karl vom und zum; Gradenwitz, Otto [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1910, 12. Abhandlung): Der Freiherr vom Stein an Fritz Schlosser auf Stift Neuburg bei Heidelberg: 29 Briefe und eine Skizze ; nebst einem Anh. ; mit 3 Faks. — Heidelberg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.32158#0009
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Skizze von Stems Hand üker die Staende von
Cteve Mark und über kauerliche Vrrfaffnng.

Die Verfassung von Olevs Mark erhielt sich ohne Beeinträchtigung unter
denen Regierungen Churfürst Friedrich IVilllelum des ersten und König
Friedrich I

König Friedrich >Vi11re1m I that viele gewaltsame Eingriffe —

5 er führte allgemeine Cantonpflichtigkeit ein,

er erhöhte willkührlich die GrundSteuer, und fetzte mit einem
Feder Strich 97000 Th. Cuvullris Geld auf den Steuer Hllut,
er nahm eine einseitige Outuster Revision vor, die aber zu keinem
Resultat führte —

10 er führte die Oensrul aeeiss ein uahm denen Städten ihre
Städtifche aeoi86,

zuletzt berief er keinen Landtag mehr —

Friedrich d(er) Große

stellte die alte Verfassung wieder her,

15 1) er berief Landtäge, u. L(andes)Osputution8 Täge auf diesen wurde

d(ie) LandesRechnungabgenomn

2) er hob den Ountormzwang gegen Erlegung von Werbe Gelder auf

3) die Regulirung der Kriegsschulden geschah 1763 8<g auf den Land-
tägen, die Landes Credit Kasse wurde durch eine aus Königl.

20 Beamten, und Ständischen Abgeordneten Dsputution verwaltet

4) die Rhein Ufer Ordnung wurde auf dem Landtag verhandelt -

5) auch die Teich und schau Ordnung, und Verwaltung des

6) Zuchthauß u. Schulmeister Zsmllnurisir gewissen Couri88ionsn an-
vertraut

25 Unter Friedrich V/iUislnr II
wurden

1) die Landtäge u. Land Dsput. Täge ferner, regelmäßig gehalten

2) mit denen Landständen eine Convsntiou wegen Userutsu Stellung
gegen freywillige Werbung geschlossen,

30 3) mit ihnen ueber das Urovineiul Gesetzbuch verhandelt —

4) mit ihrer Zustimmung in der G(ra)fs(chaft) Mark eine abgeänderte
^.eei3s Verfassung ao 1791. eingeführt,

5) die Märkische Weege Ordnung berathen u. beschlossen -
„Selbstverwaltung s, Einwilligung ins Verwilligung d(er) Abgaben zu

35 „Uroviueiul Bedürfnissen, ? Einwilligung in Uroviueiul Ein-
„richtungen und kroviueiul Gesetze
 
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