Hans von Schubert:
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erschienen. Kap. 40 sind bei der Aufzählung der einhrechenden Yölker
die Burgunder nicht mehr narnentlich aufgeführt. Dabei bleibt frag-
lich, wie weit Orosius seine Kenntnis cler Vorgänge nur dem er-
wähnten großen Brief des Hieronymus acl Ageruchiam (123) ent-
nommen hat, der, 409 geschrieben, eigens die Burgunder neben den
anderen erwähnt und das Unheil des Reiches ebenfalls dem scelus
semibarbari proditoris (Stilicho) zuschreibt, qui nostris contra nos opi-
bus armavit inimicos (123 ir. f.). — Die zweite Stelle VII, 41s scheint
zunächst eine wertvolle Bestätigung von 32 13, erschüttert aber
bei näherem Zusehen das Vertrauen in die dortigen Angaben nocli
mehr. Das Kapitel enthält ein langes R.aisonnement, in dem der
Verfasser anleitet, die Wege Gottes auch in seinen Gerichten über
die römischen Provinzen zu verstehen. Abgesehen davon, daß die
Barbarenbedrückungen seit 200 -Jahren stattfmden, es ist auch
manches heutzutage dabei, was die Sache erträglich macht. Wer
wollte, konnte fliehen gerade unter dem Schutz von Barbaren-
söldnern, die zufrieden waren mit ihrem Lohn, wenn sie auch alies
nehmen konnten. Wer nicht floh, hatte sich selbst die Folgen zu-
zuschreiben. Mit einem doppelten quamcjuam (vgl. das quamvis VII,
32 io) werden zwei Einschränkungen zugefügt, clie auch cliese Folgen
wiecler leichter erscheinen lassen. Einmal nämlich: die erobernclen
Barbaren liaben sogleicli ihre Schwerter zu Pflugscharen umge-
wanclelt und behandeln die Rörnerreste, fovent residuos Romanos,
ut socios modo et amicos (vgl. oben VII, 32 13 : Christiani omnes
modo facti), so claß manche Rümer die arme Freiheit unter den
Barbaren der sorgenvollen Steuerlast unter den Römern vor-
ziehen. Uncl sodann — wenn der Einbruch der Barbaren aufs
Römergebiet auch nur cleshalb geschehen wäre — müßte man
niclit Gottes Barmherzigkeit schon loben und erheben, weil ge-
meinhin in Ost und West sich die Kirchen Christi füllen mit
Plunnen, Sueben, Vanclalen, Burgundern und verschiedenen
ungezählten Völkerseharen von Gläubigen (quod vulgo per Orien-
tem et Occidentem ecclesiae Ghristi Plunis Suebis Vanclalis et
Burgundionibus cliversisc[ue innumeris credentium populis replen-
tur)? Wie hätten so grohe Völker (tantae gentes) sonst zur
Erkenntnis der Wahrheit konnnen können! Also wieder das
„katholische“ Burgunclervolk ? Wenn nur nicht claneben die heid-
nischen Plunnen und die liäretischen Vandalen stünden! So muß
man entweder annehmen, daß Orosius auch diese für katholische
Völker hält, bzw. ihm cler PTntersclriecI zwischen Katholizismus und
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erschienen. Kap. 40 sind bei der Aufzählung der einhrechenden Yölker
die Burgunder nicht mehr narnentlich aufgeführt. Dabei bleibt frag-
lich, wie weit Orosius seine Kenntnis cler Vorgänge nur dem er-
wähnten großen Brief des Hieronymus acl Ageruchiam (123) ent-
nommen hat, der, 409 geschrieben, eigens die Burgunder neben den
anderen erwähnt und das Unheil des Reiches ebenfalls dem scelus
semibarbari proditoris (Stilicho) zuschreibt, qui nostris contra nos opi-
bus armavit inimicos (123 ir. f.). — Die zweite Stelle VII, 41s scheint
zunächst eine wertvolle Bestätigung von 32 13, erschüttert aber
bei näherem Zusehen das Vertrauen in die dortigen Angaben nocli
mehr. Das Kapitel enthält ein langes R.aisonnement, in dem der
Verfasser anleitet, die Wege Gottes auch in seinen Gerichten über
die römischen Provinzen zu verstehen. Abgesehen davon, daß die
Barbarenbedrückungen seit 200 -Jahren stattfmden, es ist auch
manches heutzutage dabei, was die Sache erträglich macht. Wer
wollte, konnte fliehen gerade unter dem Schutz von Barbaren-
söldnern, die zufrieden waren mit ihrem Lohn, wenn sie auch alies
nehmen konnten. Wer nicht floh, hatte sich selbst die Folgen zu-
zuschreiben. Mit einem doppelten quamcjuam (vgl. das quamvis VII,
32 io) werden zwei Einschränkungen zugefügt, clie auch cliese Folgen
wiecler leichter erscheinen lassen. Einmal nämlich: die erobernclen
Barbaren liaben sogleicli ihre Schwerter zu Pflugscharen umge-
wanclelt und behandeln die Rörnerreste, fovent residuos Romanos,
ut socios modo et amicos (vgl. oben VII, 32 13 : Christiani omnes
modo facti), so claß manche Rümer die arme Freiheit unter den
Barbaren der sorgenvollen Steuerlast unter den Römern vor-
ziehen. Uncl sodann — wenn der Einbruch der Barbaren aufs
Römergebiet auch nur cleshalb geschehen wäre — müßte man
niclit Gottes Barmherzigkeit schon loben und erheben, weil ge-
meinhin in Ost und West sich die Kirchen Christi füllen mit
Plunnen, Sueben, Vanclalen, Burgundern und verschiedenen
ungezählten Völkerseharen von Gläubigen (quod vulgo per Orien-
tem et Occidentem ecclesiae Ghristi Plunis Suebis Vanclalis et
Burgundionibus cliversisc[ue innumeris credentium populis replen-
tur)? Wie hätten so grohe Völker (tantae gentes) sonst zur
Erkenntnis der Wahrheit konnnen können! Also wieder das
„katholische“ Burgunclervolk ? Wenn nur nicht claneben die heid-
nischen Plunnen und die liäretischen Vandalen stünden! So muß
man entweder annehmen, daß Orosius auch diese für katholische
Völker hält, bzw. ihm cler PTntersclriecI zwischen Katholizismus und