Die Reiseordnung der Gesellschaft Jesu im XVI. Jabrhundert. 35
z. B. P. Oliver Manare als Visitator der rheinischen Provinz (1583
bis 1586) in seinen Verfiigungen — ich folge hier den Dar-
legungen B. Duhrs s. J. (cf. Gesch. d. Jes., p. 581 ff.) auf Grund
von Handschriften — „sehr die Gastfreundschaft ein (*Ordi-
nationes 1583—1586; München, Reichsarchiv, Jesuitica Nr. 727b),
und Hoffaeus machte sich 1596 dieselbe Verordnung zu eigen in
einer Vorschrift für die oberdeutsche Provinz (*Memoriale ad-
monitionum circa regulas quasdam rectius custodiendas. München,
Staatshibliothek). Man soll sorgen für ein reines Zirnmer, Feuer,
reine Wäsche, Kleider und Taschentücher, Papier, Feder und
Schreibzeug, Leuchter mit Kerze und Putzschere, Schuhe und
Pantoffeln, Messer und Schere, «damit nicht die Gäste selbst
darum bitten oder zum Schaden ihrer Gesundheit und Geschäfte
aus Bescheidenheit derselben entbehren müssen». Die Kleider
und Schuhe der Gäste lasse man flicken und frage oft, ob sie
etwas bedürften. Das soll der Rektor oder Minister tun oder,
wenn dies nicht möglich, der Gastmeister. Bei Tisch werden
die Gäste die ersten Tage hesser gehalten. Bei ihrer Ankunft
sollen ihnen abends die Füße gewaschen werden. Einige mögen
bestimmt werden, sich der Gäste in der Erholung besonders an-
zunehmen und ihnen die Kirchen der Stadt zu zeigen. Ihr
Zimmer soll gut besorgt werden usw.
Den Gästen die Füße zu waschen, war damals noch herkömm-
lich. Näheres darüber bestimmte Hoffaeus 1596 in Augsburg,
wo so viele Gäste einkehrten. Allen Gästen, die aus andern
Provinzen kommen, werden die Füße gewa.schen, sei es, daß
sie zu Fuß oder zu Pferd ankommen, den Gästen aus unserer
Provinz nur, wenn sie weither (Schweiz, Tirol) kommen und die
Fußwaschung nicht schon im nächsten Kolleg geschehen; denen,
die aus den Nachbarkollegien zu Pferd oder im Wagen
kommen, werden die Füße nicht gewaschen, wohl aber allen, die
zu Fuß kommen (*Consulta Augustae 1596; München, Reichs-
archiv, Jesuitica Nr. 77).“
Wir wissen, daß es im Zweck des Ordens begründet liegt,
daß er Wert legt auf das Wohlwollen der Weltleute.183) Lud
also ein angesehener und frommer Freund der Gesellschaft ihre
Angehörigen ein, so durfte ihr Führer das Geschenk der Gast-
freundschaft annehmen.189) Freilich muß der Visitator P. Nadal
!88) Ygj z jviGP. III, n. 111, p. 478, n. 5. — 189) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
R. 8 Peregr., III, 23.
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z. B. P. Oliver Manare als Visitator der rheinischen Provinz (1583
bis 1586) in seinen Verfiigungen — ich folge hier den Dar-
legungen B. Duhrs s. J. (cf. Gesch. d. Jes., p. 581 ff.) auf Grund
von Handschriften — „sehr die Gastfreundschaft ein (*Ordi-
nationes 1583—1586; München, Reichsarchiv, Jesuitica Nr. 727b),
und Hoffaeus machte sich 1596 dieselbe Verordnung zu eigen in
einer Vorschrift für die oberdeutsche Provinz (*Memoriale ad-
monitionum circa regulas quasdam rectius custodiendas. München,
Staatshibliothek). Man soll sorgen für ein reines Zirnmer, Feuer,
reine Wäsche, Kleider und Taschentücher, Papier, Feder und
Schreibzeug, Leuchter mit Kerze und Putzschere, Schuhe und
Pantoffeln, Messer und Schere, «damit nicht die Gäste selbst
darum bitten oder zum Schaden ihrer Gesundheit und Geschäfte
aus Bescheidenheit derselben entbehren müssen». Die Kleider
und Schuhe der Gäste lasse man flicken und frage oft, ob sie
etwas bedürften. Das soll der Rektor oder Minister tun oder,
wenn dies nicht möglich, der Gastmeister. Bei Tisch werden
die Gäste die ersten Tage hesser gehalten. Bei ihrer Ankunft
sollen ihnen abends die Füße gewaschen werden. Einige mögen
bestimmt werden, sich der Gäste in der Erholung besonders an-
zunehmen und ihnen die Kirchen der Stadt zu zeigen. Ihr
Zimmer soll gut besorgt werden usw.
Den Gästen die Füße zu waschen, war damals noch herkömm-
lich. Näheres darüber bestimmte Hoffaeus 1596 in Augsburg,
wo so viele Gäste einkehrten. Allen Gästen, die aus andern
Provinzen kommen, werden die Füße gewa.schen, sei es, daß
sie zu Fuß oder zu Pferd ankommen, den Gästen aus unserer
Provinz nur, wenn sie weither (Schweiz, Tirol) kommen und die
Fußwaschung nicht schon im nächsten Kolleg geschehen; denen,
die aus den Nachbarkollegien zu Pferd oder im Wagen
kommen, werden die Füße nicht gewaschen, wohl aber allen, die
zu Fuß kommen (*Consulta Augustae 1596; München, Reichs-
archiv, Jesuitica Nr. 77).“
Wir wissen, daß es im Zweck des Ordens begründet liegt,
daß er Wert legt auf das Wohlwollen der Weltleute.183) Lud
also ein angesehener und frommer Freund der Gesellschaft ihre
Angehörigen ein, so durfte ihr Führer das Geschenk der Gast-
freundschaft annehmen.189) Freilich muß der Visitator P. Nadal
!88) Ygj z jviGP. III, n. 111, p. 478, n. 5. — 189) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
R. 8 Peregr., III, 23.
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