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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 7. Abhandlung): Ottaviano Cesare: ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaft Jesu und Elternhaus — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33310#0033
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Ottaviano Cesare.

33

den vorliegenden Quellen läßt sich allerdings nicht ermitteln, wer
die Kardinäle vorgeschlagen, wer sich an sie zuerst gewandt und
was den näheren Inhalt jenes Bittgesuches gebildet hat. Man weiß
nur, daß es an folgende Kardinäle gerichtet war: 1. Joliann Peter
Caraffa, 2. Rodolfo Pio di Carpi und 3. JohannMichael Sarasinus 143).
Sollte sich die Mutter zuerst an den Kardinal Rodolfo Pio di Carpi
mit ihrer Bitte um die Rückkehr ihres Sohnes ins Elternhaus
gewendet haben, so wäre das, auch wenn es auf Veranlassung
des Kardinals von Neapel geschehen wäre, diplomatisch ein glück-
licher Griff gewesen, weil einerseits gerade dieser Kardinal von vorn-
herein darauf gedrängt hatte, man solle Ottaviano nach Neapel
führen, andererseits er als Beschützer der Gesellschaft Jesu xoct’ s£o-
X't]v galt 144). Von seinem Eingreifen konnte man also am ehesten
guten Erfolg nach beiden Seiten hin erhoffen. Der Kardinal
wandte sich zunächst an Ignatius 145). Aber seine Bitte hatte keinen
Erfolg 146). Fürchtete etwa Ignatius von diesem Kardinal,
daß er auf die Ausstellung eines apostolischen Schreibens, den
Jüngling ohne Verzug dem Elternhause zurückzugeben, dringen
werde ? Denn doch wohl auf seine Veranlassung schrieb Vega an
Carpi, er solle nicht zulassen, daß ein solches Schreiben durch
irgendeine falsche Darlegung des Falles erlangt werde 147). Seinen
prinzipiellen Standpunkt in dieser Frage konnte zwar Ignatius
nicht aufgeben, wollte er nicht seine Ordensgründung aufs schwerste
gefährden, aber er mag sich eifrig bemüht haben, dem Kardinal
als dem Gönner der Gesellschaft kräftige Beweise an die Hand
zu geben, um das allgemeine Mißtrauen zu zerstreuen,
daß sie Knaben an sich fesselten. Denn im Sinne
solcher Abwelir hat er gerade um diese Zeit — 3. März 1554 —
an die Rektoren der Kollegien folgende große Verfügung
erlassen: Essendo la nostra intentione che nelli collegi et scole
loro sia insegnata et instituita nelle littere et buoni costumi la
giouentü, et si dia buona edificatione alli parenti loro in questa
parte, come anche negli altri essercitii di charitä, cioe confessioni,
predicationi et simili che usa la Compagnia, ci e parso conueniente

143) Mon. Ign., I: Epp. et instr., VII, n. 4525, p. 92. —- 144) Mon. Ign.,
I: Epp. et instr., VII, n. 4525, p. 92; Herm. Stoeckius, Parma und die
päpstliche Bestätigung der G-esellschaft Jesu 1540 [Sitzungsberichte der
Heidelberger Akademie der Wissenschaften.Philosophisch-historische Klasse,
Jahrgang 1913. 6. Abhandlung], Heidelberg 1913. p. 27. — 145) Mon. Ign.,
I: Epp. et instr., VII, n. 4525, p. 92; VI, n. 4325, p. 548; Cartas, n. CCCCLVI.

-—- 146) e. 1. c. — 147) Polanco, Chron., s. J. III, n. 402, p. 190f.

Sitzungsberichte der Heidelb. Akademie, phil.-iiist. Kl. 1914. 7. Abh. 3
 
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