Metadaten

Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 7. Abhandlung): Ottaviano Cesare: ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaft Jesu und Elternhaus — Heidelberg, 1914

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33310#0037
License: Free access  - all rights reserved
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Ottaviano Cesare.

37

oder der Wunsch des Vaters. Über diese Maßregel hätten sie (die
Jesuiten) allerdings noch keine offizielle Mitteilung 162). Kann es
da wundernehmen, wenn Polanco im Auftrag seines Oberen am
30. März 1554 an Domenech schrieb: wäre es Vega zufrieden, so
möchte Ignatius den Jüngling nach Spanien senden, falls man
gute Überfahrt und Begleitung fände 163) ?

Unzweifelhaft wurde Nikolaus Peter Caesar namentlich von
dem Kardinal von Neapel aufs kräftigste unterstützt. Von dieser
Unterstützung muß aber Ignatius einen solchen Erfolg befürchtet
haben, daß er an Vega in einem (nicht vorliegenden) Briefe die
Bitte richtete, den Kardinal über die Weise, wie der Eintritt
OttaA-ianos in die Gesellschaft Jesu erfolgte, aufzuklären. Ignatius’
Wunsche kam Vega nach. In seinem Schreiben verrät er zunächst,
daß der Kardinal in keiner Weise erbaut war von Ottavianos Ent-
schluß, Religiose in der Gesellschaft Jesu zu werden. DiesesWert-
urteil war nach Vega durch folgende Momente bedingt: 1. durch
falsche Berichte, gegen deren Urheber sich Vega scharf wendet;
2. durch die grenzenlose Leidenschaft seiner Mutter, die als Weib
ohne irgendwelche Überlegung vorgegangen sei. Demgegenüber
bezeugt sodann Vega dem Caraffa den wahren Sachverhalt, indem
er ihn auf folgende Tatsachen hinweist: 1. Wenn je zu ihrer Zeit
irgendeine Person deutlich erklärt habe, von Gott zu seinem
Dienste, und zwar als Religiose berufen zu sein, so sei es dieser
Jüngling gewesen, ohne daß ihn jemand dazu ermahnt oder über-
redet habe. 2. Die Standhaftigkeit, die er in seinem Ordensberufe
an den Tag gelegt habe, und seine Aussagen darüber seien derart,
daß man Gott danken müsse, daß er sich so allmächtig gezeigt,
einem so jungen Manne die Gnade erwiesen zu haben, damit er
mit solcher Ausdauer und Klugheit in dem erwählten Stande
verharre. 3. Zeuge dafür sei sein eigener Vater, der in ihre
Stadt gekommen sei, mit ihm ganz nach Wunsch selbst ohne
Zeugen gesprochen und sich von ihm habe überzeugen lassen,
so daß er erbaut und zufrieden mit seinem Vorsatze von dort
abgereist sei.

Auf Grund dieser Tatsachen solle Caraffa selbst entscheiden,
ob man durch die Vernichtung dieses guten Werkes und Ent-
schlusses Gott einen Dienst, dem Jüngling aber eine Wohltat

162) Mon. Ign., I: Epp. et instr., VI, n. 4371, p. 611. — 163) Mon. Ign.,
I: Epp. etinstr., VI, n. 4316, p. 536.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften