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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 7. Abhandlung): Ottaviano Cesare: ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaft Jesu und Elternhaus — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33310#0073
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Ottaviano Cesare.

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daß Ottaviano in ihren Orden zurückkehre. Wohl aber wünschten
sie nicht die Betrügereien des Dämons und die Beleidigungen
Gottes irgendwie zu fördern. Wäre er nicht vorher Religiose ge-
wesen, so hätte man in jedem erlaubten Stande sein Heil erhoffen
können; da er aber das heilige Joch des Ordensstandes abgeschüt-
telt habe, so könne man nicht leugnen, er befinde sich in einem
elenden Zustande; um so mehr müsse man mit ihm Mitleid haben,
als er durch seine eigene Schuld verdient habe, daß Gott
sich von ihm entfernt und ihn auf sich selbst gestellt habe. Er
solle das möglichst Beste tun, um seinem Sohne zu helfen. In
welchen Orden er auch eintrete, damit werde ihre Gesellschaft
zufrieden sein.

Auffallend ist, daß die Ordensleitung bereits am 1. Januar
1557 noch ein Schreiben an den Vater richten ließ 411). Sollte etwa
auch der Generalvikar inzwischen eine weitere Aufforderung
von ihm erhalten haben oder meinte er (der Generalvikar)
vielleicht die Gründe für seine Ablehnung noch eingehender
darlegen zu müssen ? Dieses Schreiben hat folgenden Wort-
laut: er (der Generalvikar) könne seine Bitte nicht erfüllen,
ohne Gott zu beleidigen, auch nicht zum Gewinn Ottavianos
und zu seinem eigenen Troste; aber er könne es auch nicht tun,
ohne sein eigenes Gewissen zu schädigen; perche, anchorche i uoti
sieno conditionati, promettendosi in quelli seruire al Signore in
pouertä, castitä et obedienza dentro della Compagnia, se d’essa
sarä accettato quello che fa detti uoti, nondimeno la Compagnia
non puö senza causa conveniente rifiutare ne cacciare da se quello
che del canto suo si ha obligato; und bei Ottaviano sehe er keinen
anderen Grund als nur seinen Willen, der sich habe besiegen
lassen, und er habe doch zurückkommen wollen; sei dies ein
hinreichender Grund, so müsse man jeden, der schlecht werden
wolle, befreien und auf den Weg des Verderbens gehen lassen,
von dem er (der Vater) als einsichtsvoller Mann doch sehe, wie sehr
es jenseits aller Vernunft sei. Seiner Ansicht nach sei er also
samt seiner Frau verpflichtet, darnach zu trachten, auf allen nur
möglichen Wegen den Ottaviano zu überreden, daß er auf den
guten Weg, den er eingeschlagen habe, zurückkomme, auf dem ihm
der Herr sich soviel offenbart habe, wofür er (der Vater) ein
guter Zeuge sein könne, nachdem er ihn in Messina gründlich
geprüft habe. Auch der Papst kenne diesen guten Willen, den

411) Epp. Salm., I (Append. 36), p. 633ff.
 
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