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Gradenwitz, Otto; Hülsen, Christian C.; Fabricius, Ernst; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1916, 14. Abhandlung): Die Gemeindeordonnanzen der Tafel von Heraclea — Heidelberg, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.34085#0016
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16

OTTO GRADENWtTZ:

auf die Liste von Caput. IV; bei gleichzeitiger Entstehung hätte
es wohl auch in locum d. d. ve eiusve statt in d. d. ve locum eiusve
geheißen.
Caput IV.
Die Liste der Minderwertigen und darum Ratsunwürdigen ist
in ihrer Ähnlichkeit und doch Ungleichheit zu der Ediktsliste der
Pandekten wie der Vatikanischen Fragmente häufig Gegenstand
der Erörterung gewesen. In dieser Abhandlung soll das Kapitel
auf die Zeichen sukzessiver Entstehung hin untersucht werden.
1. Die Einleitungsformel fällt dadurch auf, daß die Wieder-
holung der Gemeindeklassen hinter hn eorum quo' sogar in diesem
Dokument als unerträgliche Weitschweifigkeit erscheint. Die
Rubria h II, I und 26 sagt in eorum quo o. m. c. p. f. v. c. c. t. ve
quae sunt eruntve in Gallia Cisalp.L sie hat eben vorher in den
betreffenden Sätzen noch nichts von Gemeinden gesagt; aber:
Quae m. c. p. f. c. c. r. sunt erunt nei quis in eorum quo m. c. p.
c. s. d. c. que esto, — da wird nicht leicht einer sein, der nicht die
zweite Aufzählung wegwünschte. Lex FALCiDiA: Qui c. R. sunt
qui eorum.
2. Den Katalog selbst betreffend, ist nicht verkannt worden^,
und konnte nicht verkannt werden, daß, auch abgesehen von
Mediat-Fällen und Immediat-Fällen hier Gruppen zu unterscheiden
sind: Ein Elick auf diese Gruppen lehrt, daß sie nicht systematisch,
sondern nur historisch entstanden und aneinandergereiht sein
können. Aber auch innerhalb der Gruppen zeigt die Aneinander-
reihung der Fälle vielfach dasselbe Schauspiel einer sukzessiven
Entstehung und darum trete ich MiTTEis bei, wenn er aus analogem
Grunde das Argument, welches aus 1. 122 für die Abfassungszeit des
Gesetzes gezogen wdrd, nicht anerkennt^.
Ich will einige Vermutungen hier vorführen, welche durch
Äußerlichkeiten gestützt werden:
a) 1. 116 und folgende verfehmt den Cridar, dessen Güter
ausgeschrieben *worden sind, und macht die Ausnahme für den,

i Caput XXI hat Gallia Cisalpeina, Caput XXII Gallia Cisaipeis, wo-
durch wahrscheiniich wird, daß die Vorlage mindestens Cisaip. abkürzte.
^ WiLLEMs ie senat de la rhpublique Romaine I S. 214 zerlegt in sechs
Gruppen.
^ Zt. Sav. St. 33 S. 167.
 
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