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Ruska, Julius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1917, 2. Abhandlung): Zur ältesten arabischen Algebra und Rechenkunst — Heidelberg, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.37635#0038
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38

J. Ruska:

Übersicht über die Schätze der erstgenannten Sammlung enthält
der „Führer durch die Ausstellung“ in seiner von J. von Karabacek
bearbeiteten „Arabischen Abtheilung“ (Wien 1894); die wichtigsten
arabisch-griechischen Urkunden des Aphroditolündes sind von
C. H. Becker veröffentlicht und bearbeitet worden.1 Sie vermitteln
in ihrer Gesamtheit ein fast lückenloses Bild von der fortschreitenden
Arabisierung des Schrift- und Rechnungswesens, zugleich auch den
Beweis eines überraschend langen und zähen Festhaltens der Araber
an den griechischen Zahlzeichen. Viele Urkunden von Be-
hörden, selbst Erlasse arabischer Heerführer aus der Eroberungszeit
sind nur griechisch geschrieben; man wird aber annehmen dürfen,
daß die Eroberer auch ihrer eigenen Sprache sofort Geltung zu
verschaffen wußten, und daß zweisprachige Erlasse wie jene
„im 22. Jahre d. H. am 25. April 643 n. Chr. ausgefertigte ebenso
prächtige, wie unschätzbare Urkunde des Unterfeldherrn 'Abd alläh
ibn Gäbir, die in der Papyrussammlung Erzherzog Rainer als
das älteste Schriftdenkmal des Islam bewahrt wird“2, durchaus
keine Ausnahme darstellen. Während sich die eingesessene Bauern-
bevölkerung noch der koptischen, die handel- und gewerbtreibende
Bevölkerung der Städte und die Beamtenschaft vorwiegend der
griechischen Sprache im Geschäftsverkehr bedienten, haben die im
Lande heimisch gewordenen Araber ebenso selbstverständlich ihre
Briefe und Mitteilungen arabisch geschrieben. Die obersten
Regierungsbehörden konnten am frühesten daran denken, ihre amt-
lichen Verfügungen nur arabisch abzufassen; ihre Verbreitung in
der fremdsprachigen Provinz konnte nach wie vor nur durch
Ausfertigung zweisprachiger Urkunden oder durch Herstellung
griechischer und koptischer Übersetzungen erfolgen. In dem oben
erwähnten Erlasse steht das Arabische an zweiter Stelle, später ist
das Umgekehrte häufiger; noch aus dem Jahre 80 d. H. ist ein rein
griechischer Erlaß bekannt. In den zweisprachigen Urkunden aus
der Zeit des Statthalters Qorra b. Sarlk (im Amte 90—96 d. H.
= 708—714 n. Chr.), die G. H. Becker a. a. 0. veröffentlicht hat,
erscheinen die Zahlen des griechischen, an zweiter Stelle stehenden
1 C. H. Becker, Veröffentlichungen aus der Heidelberger Papyrus-Samm-
lung HI. 1, Papyri Schott-Reinhardt I, 1906. Derselbe, Neue arabische Papyri
des Aphroditofundes, Der Islam, Bd. 2, 1911, S. 245.
2 J. v. Karabacek, Zur orientalischen Altertumskunde, Sitzungsber. der
ph.-hist. Kl. d. Kais. Ak. d. W., Bd. 161, 1909, S. 62. Der griechische Teil ist ge-
schrieben von dem Notar und Diakon Johannes, der arabische von Ibn Hadld.
 
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