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Driesch, Hans [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 3. Abhandlung): Logische Studien über Entwicklung, 1 — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37665#0015
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Logische Studien über Entwicklung.

15

Naturgeschehen letzthin mechanisch sein müsse, gebrochen wer-
den; und dafür wird die Zeit schon einmal kommen; auch die
langlebigsten Dogmen sterben ja einmal.
3. Epigenesis tun) Freiheit.
Wir knüpfen jetzt an die Schlußbetrachtungen des Abschnit-
tes 1 noch einige Erörterungen an:
Echte ,,Epigenesis" kann nur lehren, wer Freiheit, d. h.
Nichtvorhcrbestimmtheit des Geschehens lehrt; denn echte Epi-
genesis bedeutet Erhöhung der Mannigfaltigkeit eines Systems
ohne Gründe.
Für die Ontogenesis wird man deshalb, aber nur deshalb,
nicht Freiheit lehren, weil sie sich in ihrer jeweils ,,spezifischen"
Form gleichermaßen in unbegrenzt vielen Fällen abspielt. Alan
sagt deshalb eben, sie fließe aus einem daseienden immateriellen
intensiv-mannigfaltigen Ganzen — da sie aus extensiven ge-
gebenen Konstellationen erwiesenermaßen nicht fließen kann.
Und dasselbe gilt für alle Regulationen der Formbildung, für
Regenerationen zum Beispiel: auch sie sind als ,,Klasse", d. h.
in vielen Fällen da.
Dazu kommt, daß wir hier (wenigstens im rohesten Sinne)
die Einzel-,,Ursachen" kennen, welche die Einzel-,,Wirkungen" zei-
tigen, wenigstens dann, wenn man als ,,Ursache" den letzten
für die Wirkung unbedingt notwendigen Geschehensfaktor ansieht,
d.h. dasjenige Geschehnis, welches auch noch, und zwar als
letztes, da sein muß, auf daß die Wirkung geschehe, mögen auch
alle sonst zu ihr notwendigen Teilfaktoren verwirklicht sein: Auf
Befruchtung oder auf einen Parthenogenesereiz, als auf eine wohl
gekannte ,,Ursache", folgt als Wirkung Entwicklung, auf eine
Operation (oder Verletzung), als wohl gekannte ,,Ursache", folgt
als Wirkung Regeneration. Und auch diese Ursach-Wirkung-
Verkett-ung (im rohesten Sinne des Wortes), ist als Klasse mit
vielen Fällen, als ,,Gesetz" im allgemeinsten Sinne des Wortes da.
Aber für die Phylogenesis in ihrer Einmaligkeit (und ebenso
für die Geschichte) liegt die Sache anders. Schon für die Onto-
genesis war die Annahme einer (vitalistischen) Bestimmtheitslehre
nicht durchaus zwingend; diese Lehre war nur ersonnen, um
das sonst bewährte Kausalitätsprinzip auch hier zu wahren. Im
Rahmen der Phylogenesis aber wird die Annahme der Bestimmt-
 
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