Stiftung- und Kultsatzungen eines Privatheiligtums in Philadelphia. 11
Die Ergänzung Εστίας τ[ής παρέδρου αύ]τοΰ ist entschieden
andern Überlegungen vorzuziehen, die KPr. noch anstellten
(etwa Τ[ελείας oder Τεμενίας καί Πυθοχρής]του). Zwei durch καί
verbundene Beinamen für Hestia fielen ganz aus dem Tenor der
Inschrift heraus. Auch hinter καί einen neuen Götternamen zu
suchen, stößt auf Schwierigkeiten. Dann müßte also von Εστίας
Τ[εμενίας καί . . .]του aus ein Gott gesucht werden. Wer soll das
sein? Kurz müßte der Name sein; Πλού]του kann nicht in
Betracht kommen, da er unten genannt wird.
Die Verbindung des Zeus mit Hestia ist ebenso alt wie ver-
breitet, vgl. Süss, PW. VIII, 1300f., und diese -άρεδρος ist bedeu-
tungsvoll gerade für den οίκος der das Kultlokal bildet; sie ist
die hellenische Schützerin des Hauses, des Herdes und des Altar-
feuers, deren epichorische Hüterin Agdistis ist (Z. 51 f.). Mit dem
(oder den) Altären für Zeus und Hestia mag man hauptsächlich
einen kleinen in Thera gefundenen Altar vergleichen, IG. XII 3,
1357: Εστίας καί Ζηνδς Σωτήρος; übrigens läßt sich ebenda auch
no. 424 zu Έστ[ίας καί] Διο[ς Σωτηρος] ergänzen. Wie hier in Thera,
so ist auch unser Zeus ein Soter, vgl. Z. 60 [Ζευ] σωτή[ρ], der
κοινήν σωτηρίαν (Z. 1) geben soll, vgl. auch Z. 62. Kult des Zeus
Soter in Lydien ist erwiesen z. B. durch KPr. II no. 16.
Die theraeischen Altäre sind richtige Hausaltärchen, genau
wie die eben dort gefundenen an Agathos Daimon und Agathe
Tyche, die denen in unserm Altarkreis entsprechen (§ 53).
Uber die Frage, ob Hestia = Stratonike, die Gemahlin des
Eumenes von Pergamon sein kann s. §§ 77, 79.
Z. 8. Theoi Soteres.
Es ist grammatisch nicht notwendig, daß durch καί των άλλων
θεών Σωτήρων auch Zeus und Hestia unter den Begriff der
Soteres einbezogen werden; sachlich trifft es, wie wir eben sahen,
für Zeus und auch gerade den mit Hestia verbundenen Zeus zu
(§ 11). Material für Verehrung von Theoi Soteres gibt zuletzt
Höfer, Koscher Lex. IV 1236ff., speziell 1261; im Herrscher-
kult 1271 f.
Welche Götter wir uns im einzelnen hier unter den Theoi
Soteres vorstellen sollen, ist nicht auszumachen.
§ 12.
Ich schließe mich IvPr. (S. 20) an: ,,Hier sind unter den § 13.
θεοί Σωτήρες wohl diejenigen Gottheiten gemeint, welche den
Die Ergänzung Εστίας τ[ής παρέδρου αύ]τοΰ ist entschieden
andern Überlegungen vorzuziehen, die KPr. noch anstellten
(etwa Τ[ελείας oder Τεμενίας καί Πυθοχρής]του). Zwei durch καί
verbundene Beinamen für Hestia fielen ganz aus dem Tenor der
Inschrift heraus. Auch hinter καί einen neuen Götternamen zu
suchen, stößt auf Schwierigkeiten. Dann müßte also von Εστίας
Τ[εμενίας καί . . .]του aus ein Gott gesucht werden. Wer soll das
sein? Kurz müßte der Name sein; Πλού]του kann nicht in
Betracht kommen, da er unten genannt wird.
Die Verbindung des Zeus mit Hestia ist ebenso alt wie ver-
breitet, vgl. Süss, PW. VIII, 1300f., und diese -άρεδρος ist bedeu-
tungsvoll gerade für den οίκος der das Kultlokal bildet; sie ist
die hellenische Schützerin des Hauses, des Herdes und des Altar-
feuers, deren epichorische Hüterin Agdistis ist (Z. 51 f.). Mit dem
(oder den) Altären für Zeus und Hestia mag man hauptsächlich
einen kleinen in Thera gefundenen Altar vergleichen, IG. XII 3,
1357: Εστίας καί Ζηνδς Σωτήρος; übrigens läßt sich ebenda auch
no. 424 zu Έστ[ίας καί] Διο[ς Σωτηρος] ergänzen. Wie hier in Thera,
so ist auch unser Zeus ein Soter, vgl. Z. 60 [Ζευ] σωτή[ρ], der
κοινήν σωτηρίαν (Z. 1) geben soll, vgl. auch Z. 62. Kult des Zeus
Soter in Lydien ist erwiesen z. B. durch KPr. II no. 16.
Die theraeischen Altäre sind richtige Hausaltärchen, genau
wie die eben dort gefundenen an Agathos Daimon und Agathe
Tyche, die denen in unserm Altarkreis entsprechen (§ 53).
Uber die Frage, ob Hestia = Stratonike, die Gemahlin des
Eumenes von Pergamon sein kann s. §§ 77, 79.
Z. 8. Theoi Soteres.
Es ist grammatisch nicht notwendig, daß durch καί των άλλων
θεών Σωτήρων auch Zeus und Hestia unter den Begriff der
Soteres einbezogen werden; sachlich trifft es, wie wir eben sahen,
für Zeus und auch gerade den mit Hestia verbundenen Zeus zu
(§ 11). Material für Verehrung von Theoi Soteres gibt zuletzt
Höfer, Koscher Lex. IV 1236ff., speziell 1261; im Herrscher-
kult 1271 f.
Welche Götter wir uns im einzelnen hier unter den Theoi
Soteres vorstellen sollen, ist nicht auszumachen.
§ 12.
Ich schließe mich IvPr. (S. 20) an: ,,Hier sind unter den § 13.
θεοί Σωτήρες wohl diejenigen Gottheiten gemeint, welche den