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G. Weise:
Bretigny um die Mitte des 8. Jahrhunderts ist damit einwandfrei
bezeugt. Auch kann diese nicht allzu unbedeutend gewesen sein,
wenn ihre Baulichkeiten vom Papste zur Abhaltung seiner Synode
ausersehen wurde oder wenn er gar selbst dort während seines
Aufenthaltes am Hofe Wohnung genommen hätte. Wohl möglich,
daß die Anfänge des Klosters, wie die Legende will, schon ins
7. Jahrhundert zurückgehen oder zum mindesten um die W;ende
des 7. und 8. Jahrhunderts, der präsumptiven Zeit des hl. Hubertus
anzusetzen sind.
Die weiteren Schicksale des Klosters sind rasch erzählt.
868 läßt die Weihe Williberts zum Bischof von Chalons während
einer größeren Versammlung in Quierzy, die unter dem Vorsitze
Hinkmars von Heims den Erwählten auf seine Würdigkeit geprüft
hatte, Bretigny noch einmal in Verbindung mit in der benachbarten
Pfalz sich abspielenden Ereignissen erscheinen1. Im 12. und
13. Jahrhundert finden wir ein von Lihons abhängiges Klunia
censerpriorat2. Dann verschwindet Bretigny so gut wie völlig.
Zu Mabillons Zeiten hauste hier nur noch ein einziger Mönch bei
der halbverfallenen Kirche, die freilich noch immer das Ziel
frommer Wallfahrten war3.
phanus in Garisiaco villa Brittaniaco monasterio ad interrogata dedit responsa“
gibt uns die gebräuchlichere Namensform des Klosters. Irrig scheint mir die
noch bei Ölsner, a. a. O., S. 149 und in J affes Regesta pontificia I, Nr. 23, 5
vertretene Ansicht, daß es sich in dem genannten Dokument um Antworten
des Papstes auf von dem Kloster Bretigny an ihn ergangene Anfragen handle.
Einzig und allein auf die von uns zitierten Anfangs- und Schlußworte gründet
sich diese Auffassung. Sie dürfte leicht zu widerlegen sein. Nicht nur, daß
der Inhalt der Anfragen klösterlichen Interessen völlig fernhegt und deut-
lich auf Bischöfe als die Fragesteller weist: Es geht auch gegen allen Sprach-
gebrauch jener Zeit „Brittaniaco monasterio“ abstrakt zu fassen und es als
Dativ von „responsa dedit“ abhängen zu lassen. „Brittaniaco monasterio“
kann nur als Ortsbezeichnung gemeint sein und erscheint als nähere Bestim-
mung zu „in Garisiaco villa“. Bretigny, in der unmittelbaren Nähe der Pfalz
Quierzy gelegen, gehörte aller Wahrscheinlichkeit zum gleichen fiscus. König-
licher Besitz in Bretigny ist noch unter Philipp-August nachweisbar. Daß
Stephan II. in Bretigny eine Kirchen Versammlung abhielt oder daß er dort
während seiner Anwesenheit am Hofe sich aufhielt und vielleicht Wohnung
genommen hatte, muß m. E. aus den Einleitungs- und Schlußworten der
„Responsa“ gefolgert werden.
1 Vgl. Examinatio Willeberti Catalaunensis ordinandi episcopi, Sir-
mond, Goncilia antiqua Galhae II, S. 653.
2 Vgl. Pecheur, a. a. O., S. 269.
3 Acta sanctorum ordinis s. Benedicti III, 1, S. 720.
G. Weise:
Bretigny um die Mitte des 8. Jahrhunderts ist damit einwandfrei
bezeugt. Auch kann diese nicht allzu unbedeutend gewesen sein,
wenn ihre Baulichkeiten vom Papste zur Abhaltung seiner Synode
ausersehen wurde oder wenn er gar selbst dort während seines
Aufenthaltes am Hofe Wohnung genommen hätte. Wohl möglich,
daß die Anfänge des Klosters, wie die Legende will, schon ins
7. Jahrhundert zurückgehen oder zum mindesten um die W;ende
des 7. und 8. Jahrhunderts, der präsumptiven Zeit des hl. Hubertus
anzusetzen sind.
Die weiteren Schicksale des Klosters sind rasch erzählt.
868 läßt die Weihe Williberts zum Bischof von Chalons während
einer größeren Versammlung in Quierzy, die unter dem Vorsitze
Hinkmars von Heims den Erwählten auf seine Würdigkeit geprüft
hatte, Bretigny noch einmal in Verbindung mit in der benachbarten
Pfalz sich abspielenden Ereignissen erscheinen1. Im 12. und
13. Jahrhundert finden wir ein von Lihons abhängiges Klunia
censerpriorat2. Dann verschwindet Bretigny so gut wie völlig.
Zu Mabillons Zeiten hauste hier nur noch ein einziger Mönch bei
der halbverfallenen Kirche, die freilich noch immer das Ziel
frommer Wallfahrten war3.
phanus in Garisiaco villa Brittaniaco monasterio ad interrogata dedit responsa“
gibt uns die gebräuchlichere Namensform des Klosters. Irrig scheint mir die
noch bei Ölsner, a. a. O., S. 149 und in J affes Regesta pontificia I, Nr. 23, 5
vertretene Ansicht, daß es sich in dem genannten Dokument um Antworten
des Papstes auf von dem Kloster Bretigny an ihn ergangene Anfragen handle.
Einzig und allein auf die von uns zitierten Anfangs- und Schlußworte gründet
sich diese Auffassung. Sie dürfte leicht zu widerlegen sein. Nicht nur, daß
der Inhalt der Anfragen klösterlichen Interessen völlig fernhegt und deut-
lich auf Bischöfe als die Fragesteller weist: Es geht auch gegen allen Sprach-
gebrauch jener Zeit „Brittaniaco monasterio“ abstrakt zu fassen und es als
Dativ von „responsa dedit“ abhängen zu lassen. „Brittaniaco monasterio“
kann nur als Ortsbezeichnung gemeint sein und erscheint als nähere Bestim-
mung zu „in Garisiaco villa“. Bretigny, in der unmittelbaren Nähe der Pfalz
Quierzy gelegen, gehörte aller Wahrscheinlichkeit zum gleichen fiscus. König-
licher Besitz in Bretigny ist noch unter Philipp-August nachweisbar. Daß
Stephan II. in Bretigny eine Kirchen Versammlung abhielt oder daß er dort
während seiner Anwesenheit am Hofe sich aufhielt und vielleicht Wohnung
genommen hatte, muß m. E. aus den Einleitungs- und Schlußworten der
„Responsa“ gefolgert werden.
1 Vgl. Examinatio Willeberti Catalaunensis ordinandi episcopi, Sir-
mond, Goncilia antiqua Galhae II, S. 653.
2 Vgl. Pecheur, a. a. O., S. 269.
3 Acta sanctorum ordinis s. Benedicti III, 1, S. 720.