Studien zur Entwicklungsgeschichte des abendländ. Basilikengrundrisses. 51
Ende der Kirche, dort, wo die Umfassungsmauer des Wirtschafts-
hofes an diese anschloß, das alte Einfahrtstor in das Innere des
Hofes führte.
Was nun die Gestaltung der westlichen Teile der Kirche,
deren Grundmauern, wie oben erwähnt, in dem Friedhof nicht
weiter verfolgt werden konnten, anbetrifft, so ist zunächst fest-
zustellen und geht aus dem soeben Dargelegten hervor, daß auch
die Kirche in Verlängerung der westlichen Abschlußmauer der
Klausur ihr Ende gefunden haben muß. Anders ließe sich nicht
das glatte Durchlaufen der Außenseite dieser Mauer erklären und
wäre auch das zu dem Eingangstor des Hofes führende Fundament
unmöglich. Dort, wo letzteres in stumpfem Winkel nach Südwesten
ab zweigte, muß die Westmauer der Kirche unter Beibehaltung
ihrer bisherigen Richtung sich bis zur Vereinigung mit der von
Osten kommenden südlichen Seitenschiffsmauer fortgesetzt haben.
Entsprechend wird anzunehmen sein, daß auch im Norden ein
mit dem heutigen Verlauf der Friedhofsmauer sich ungefähr
deckendes Fundament bis zum Einbinden in die westliche Abschluß-
mauer durchgelaufen sein muß. Kirche und Klausur endigten im
Westen in gemeinsamer Abschlußlinie.
Wie wir oben sahen, waren durch die Grabung im Inneren
der Kirche außer dem Chor und seinen beiden seitlichen Neben-
räumen die Fundamente eines ersten, östlichsten Langhausjoches
festgestellt worden. Auffallend blieb eins: die Pfeilerfundamente
jener ersten Arkade verband keine von Osten nach Westen durch-
laufende Mauerung, wie es spätere Gewohnheit wurde; dafür
standen sie rückwärts mit den äußeren Langhausmauern in Zu-
sammenhang. Man könnte versucht sein, querhausartige Gestal-
tung der beiden Räume d und e aus diesen merkwürdigen Grund-
rißdispositionen zu folgern. Sowohl die beschränkte Längen-
ausdehnung der Kirche als die Ungewöhnlichkeit einer seitlich
nicht ausladenden Querhausanlage in so früher Zeit, lassen indessen
diese Annahme ausgeschlossen erscheinen. Daß den Langhaus-
arkaden des ganzen Baues tatsächlich keine durchlaufende Funda-
mentmauer entsprach, bestätigte sich zudem auch an den west-
lichsten Teilen der bestehenden Kirche, soweit dort außen eine
Untersuchung vorgenommen werden konnte.
Außen auf der Westseite des südlichen Querflügels des früh-
gotischen Baues ließ sich nicht nur beobachten, daß sich kein Funda-
ment in Verlängerung der Außenmauer von d und des südlichen
Ende der Kirche, dort, wo die Umfassungsmauer des Wirtschafts-
hofes an diese anschloß, das alte Einfahrtstor in das Innere des
Hofes führte.
Was nun die Gestaltung der westlichen Teile der Kirche,
deren Grundmauern, wie oben erwähnt, in dem Friedhof nicht
weiter verfolgt werden konnten, anbetrifft, so ist zunächst fest-
zustellen und geht aus dem soeben Dargelegten hervor, daß auch
die Kirche in Verlängerung der westlichen Abschlußmauer der
Klausur ihr Ende gefunden haben muß. Anders ließe sich nicht
das glatte Durchlaufen der Außenseite dieser Mauer erklären und
wäre auch das zu dem Eingangstor des Hofes führende Fundament
unmöglich. Dort, wo letzteres in stumpfem Winkel nach Südwesten
ab zweigte, muß die Westmauer der Kirche unter Beibehaltung
ihrer bisherigen Richtung sich bis zur Vereinigung mit der von
Osten kommenden südlichen Seitenschiffsmauer fortgesetzt haben.
Entsprechend wird anzunehmen sein, daß auch im Norden ein
mit dem heutigen Verlauf der Friedhofsmauer sich ungefähr
deckendes Fundament bis zum Einbinden in die westliche Abschluß-
mauer durchgelaufen sein muß. Kirche und Klausur endigten im
Westen in gemeinsamer Abschlußlinie.
Wie wir oben sahen, waren durch die Grabung im Inneren
der Kirche außer dem Chor und seinen beiden seitlichen Neben-
räumen die Fundamente eines ersten, östlichsten Langhausjoches
festgestellt worden. Auffallend blieb eins: die Pfeilerfundamente
jener ersten Arkade verband keine von Osten nach Westen durch-
laufende Mauerung, wie es spätere Gewohnheit wurde; dafür
standen sie rückwärts mit den äußeren Langhausmauern in Zu-
sammenhang. Man könnte versucht sein, querhausartige Gestal-
tung der beiden Räume d und e aus diesen merkwürdigen Grund-
rißdispositionen zu folgern. Sowohl die beschränkte Längen-
ausdehnung der Kirche als die Ungewöhnlichkeit einer seitlich
nicht ausladenden Querhausanlage in so früher Zeit, lassen indessen
diese Annahme ausgeschlossen erscheinen. Daß den Langhaus-
arkaden des ganzen Baues tatsächlich keine durchlaufende Funda-
mentmauer entsprach, bestätigte sich zudem auch an den west-
lichsten Teilen der bestehenden Kirche, soweit dort außen eine
Untersuchung vorgenommen werden konnte.
Außen auf der Westseite des südlichen Querflügels des früh-
gotischen Baues ließ sich nicht nur beobachten, daß sich kein Funda-
ment in Verlängerung der Außenmauer von d und des südlichen