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Fehrle, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 11. Abhandlung): Richtlinien zur Textgestaltung der griechischen Geoponica — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37778#0011
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Richtlinien zur Textgestaltung der griechischen Geoponica.

11

Bedeutung «jedenfalls, überhaupt» im älteren und wieder im späten
Griechisch am Anfang, wie Geop. XIV 18, 1. Am Schluß von
§ 15 ist umzustellen: επιρκρεντος αύτώ, um die richtige Klausel
zu erhalten. Diese Änderung wird bestätigt durch XIII 8, 5, wo
dieselben AVorte in dieser Reihenfolge im selben Zusammenhang
stehen. In § 23 fehlt in den Hss. der Artikel vor συκαλλίδες, er
ist nicht mit Beckh zu ergänzen, sondern hier wegzulassen und
vor dem folgenden μελαγκόρυφοι, wo er außer in L. überliefert ist,
zu streichen. Dann haben wir den Schluß και μελαγκόρυφοι. In
§ 32 ist die richtige Lesart noch erhalten in dem Demokrit zu-
geschriebenen Traktat περί συμπαθειών και αντιπαθειών, den
W. Gemoll in einem Striegauer Programm 1884 herausgegeben
hat1, § 34: Γαγάτης λίθος θυμιώμενος παν έρπετόν φυγαδεύει. Daß
im Corpus der Geoponica die Überlieferung nicht einheitlich ist,
zeigt L, wo Ό(σ)γαγάτης . . . θυμιώμενος steht, während die an-
deren Hss. ή γαγάτης θυμιωμένη haben. In XX 6: Ιχθύων αλι-
ευτικόν. Ταραντίνου sind wieder viele Klauseln.2 Am Schluß von
§ 1 wird die Überlieferung von L den anderen Hss. und Beckhs
Text gegenüber durch die Klauseln als richtig erwiesen. Es ist
zu lesen: άλλήλων ούδ' δλως συνάπτονται.
III.
In II 14, 3 steht in einer Anweisung über das Säen des
Getreides, daß es geschehen soll από πλειάδων δύσεως, ητις έστι
τη προ τριών ειδών Νοεμβρίων, τούτο δε και Ούιργίλιος συναινεΐ.
So hat Beckh den Text aus der verderbten Überlieferung her-
gestellt. Die Handschriften haben: ό ούτίλλιος F., ούϊτϊλλιος H,
ό ούΐτίλλΐ Μ, ό ούιντίλιος P, ό ούτίλιος L. Boll hat in seinen
«Griechischen Kalendern» II nachgewiesen, daß der Kalender in
den Geop. I 9, über dem das Lemma Τών Κυντιλίων steht, zu-
rückgeht auf einen Kalender der Quintilii, eines Brüderpaars, das
im zweiten Jahrhundert nach Christ lebte (S. 11 f.). Dieser Ka-
lender ist noch erhalten und von Boll a. a. 0. 6 ff. veröffentlicht.
Seite 8 heißt es dort: προ τριών ειδών Νοεμβρίων Πλειάδες έώαι
δύνουσι. Ein Vergleich mit Geop. II 14, 3 lehrt, daß hier an

1 Nepunlii fragmentum περί τών κατά αντιπάθειαν καί συμπάθειαν et
Dernocriti περί συμπαθειών καί άντιπαθειών recensuit, adnotationes et prolego-
mena adiecit G. Gemoll.
2 Daß schon das Proömium dieses Kapitels eine Sonderstellung einnimmt,
hat Oder im Rhein. Mus. XLV11I 21 gezeigt.
 
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