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Bartholomae, Christian [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 2. Abhandlung): Zur Kenntnis der mitteliranischen Mundarten, 3 — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37769#0035
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Zur Kenntnis der mitteliranischen Mundarten. III.

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tragenein Sinn wird Dd. 22. 6 die Seele als des Leibes Hausherr
(ruvän i tan hat ah xvatay) bezeichnet. Vgl. § 27.
27. Für die Verbindung von *xuat° in der Bedeutung 'Herr’
— 'Eigentümer5 mit einem andern Nomen als 'Haus’ kenne ich
nur ein mpB. Beispiel: hay xvatay Garteneigentümer' (West SBE. 5
24. 134 'orcbard owner’) Sv. 4. 63, 69, 80. Das Soghdische ver-
wendet in solchem Fall xepa&avand, s. wafe xepa^ävand, S. 40 No. 6.
28. Die Art und Herkunft der Belegstellen für hatah xvatay
in § 26 — von der letzten, die ein auf das Familienrecht an-
spielendes Gleichnis enthält, abgesehen — ist wohl zu beachten, io
Der vorletzte Beleg (PazT.) stammt aus einer Spruchformel, die
bei Eheschließungen gebraucht wurde; vgl. zum Text Bthl. Zend-
Hss. 255. Der vorhergehende aus einer Sittenvorschrift (beim Tod
des Hausherrn oder der Hausherrin). Die übrigen endlich aus
der bekannten Sammlung von Rechtsfällen und ihren Entschei- is
düngen. Die Quellen sind sonach solche der Sitte und des Rechts,
insbesondere auf dem Gebiet der Familie, also juristischer Art.
Nur in der Rechtssprache kommt die ursprüngliche Bedeutung von
hatah xvatäy noch voll zum Vorschein. Sonst weist das Wort eine
Bedeutungsverschiebung auf, bei der das Vorderglied der Zusammen- so
Setzung ganz in den Hintergrund getreten ist. Und zwar wird es
in staatsrechtlichpolitischem Sinn von den Landesfürsten1) in Iran
gebraucht, die, wennschon mit ziemlicher Machtfülle ausge-
stattet, doch dem König der Könige untergeordnet waren, — frei-
lich auch sehr geneigt, sich selbständig zu machen und den Ge- ^
horsam zu verweigern; s. oben § 18a. So z. B. GrBd. 214. 13:
alahsandar . . . trän salir 'pa 90 hatah xvatäy haxt 'Alexander teilte
das iranische Reich unter 90 Landesfürsten’; ähnlich Kn. 12),
wo aber deren Zahl auf 240 angegeben ist3); ferner GrBd. 214. 15,
wo ihre Beseitigung erzählt wird; — Kn. 1234 5): 1u-sän5) an \yäh u5) so
0 Nöldeke BB. 4. 36 hat 'Lokalherrn5, bzw. Teilkönige5; s. No. 2.
2) Wo die Hss. k rt k statt k tk bieten; gelegentlich findet sich auch
k n t k, z. B. GrBd. 214. 15, s. aber 234. 8, 10, 11. Man hat dabei wohl an
lcartak — np. karda 'Abschnitt5 gedacht; s. No. 1.
3) Vgl. Nöldeke BB. 4. 36 No. 2. 3f>
4) Der Text ist mangelhaft überliefert; s. die folgenden Noten. Worauf
es hier ankommt, darüber besteht kein Zweifel.
5) Fehlt in den Hss.

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