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Meister, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1924/25, 3. Abhandlung): Die Hausschwelle in Sprache und Religion der Römer — Heidelberg, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.38945#0029
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Die Hausschwelle.

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7. Super limen wird zu sublimen.
Nur in der formelhaft feierlichen Sprache des Hochzeitsritus
hat sich das veraltete super limen erhalten. Wo es nicht wie hier
durch treu bewahrten Brauch geschützt war, ist es in Form und
Bedeutung bis zur Unkenntlichkeit umgestaltet worden. Ein weiterer
Grund für die Erhaltung im einen, die Veränderung im anderen
Falle war der, daß auf super limen des Hochzeitsritus die Haupt-
vorstellung des ganzen Satzes ruhte, während sublimen in den
Wendungen sublimen ferre, rapere domum usw. nur Träger von
Neben Vorstellungen wrar.
Die Kräfte, durch die super Urnen zu sublimen umgestaltet
worden ist, sind noch erkennbar. Zunächst müssen die beiden
Teile zu einem Wort zusammengezogen worden sein. Unter den
mannigfachen Fällen der Worteinung, die das Altlateinische auf-
zuweisen hat, ist der von Präposition und Substantivum wohl
der häufigste. Sie werden auf den Inschriften oft in einem Wort
geschrieben, wenn sich auch eine feste orthographische Gewohnheit
nicht gebildet hat1. Die plautinische Metrik zeigt, baß propter
amorem (z. B. Poe. 880), änte pedes (Merc. 780) oder suprä lacum
(Cure. 477) als einheitliche Wortkörper gesprochen werden konnten,
insofern die beiden erstgenannten Wendungen im Innern der Sep-
tenare und Senare, der dritte am Ende eines Septenars vorkommt,
unbeschadet der Regeln vom zerrissenen Anapäst und vom biiam-
bischen Versausgang2. Während aber im allgemeinen das Latei-
nische der späteren republikanischen und Kaiserzeit Präposition
und Substantivum getrennt gehalten hat, sind bestimmte präpo-
sitionale Ausdrücke zu unauflöslichen Adverbien erstarrt. Im
Zusammenhang damit sind fast stets Veränderungen eingetreten, teils
lautmechanische wie in denuo ilico profecto sedido3, teils analogische
wie in examussim (vgl. cidamussim), exadversum exadversus und
1 Während das Senatusconsultum de Bacchanalibus stets trennt, hat der
Graveur der sententia Minuciorum in zahlreichen Fällen vereinigt, aber nur, wenn
das Substantiv mit Konsonant beginnt (inmontem, cidflovium, perGenuenses usw.,
aber stets ob · inioui'ias, pro ■ eo · cigro, inter · eos usw.). Für die lex de Gallia
Cisalpina (CIL 12 592), die bald trennt, bald vereinigt, gilt diese Regel nicht.
Die alte Bronze vom Fuciner See (CIL 12 5) hat cipurfinem neben pro · l[ecio]nibus
Mcirtses.
2 Mit Unrecht hat Leo supra lacum geändert.
3 Hierüber der vorbildliche kleine Aufsatz von Buecheler, Rh. M. 35,
1880, 629.
 
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