Rituale für Gottesurteile.
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allerdings nur möglich mit einer Hypothese, die aber geeignet ist,
über die unmittelbar vorliegende Frage hinaus klärend zu wirken.
Es ist dies die Annahme, daß in dem überlieferten Kaltwasser-
ritual zwei ursprünglich getrennte Rituale, ein älteres und ein
jüngeres, miteinander verquickt sind. Dem einen entstammt im
wesentlichen der oben rekonstruierte Inhalt, dem anderen im
wesentlichen der restliche Bestand der überlieferten Fassung.
Dabei ist weder der eine noch der andere Text bei der endlichen
Kombination unverändert gewesen noch diese selbst unverändert
geblieben. Infolgedessen ist es auch nicht möglich, die beiden ur-
sprünglichen Texte glatt herauszuschälen.
II.
A. Eine wesentlich geringere Zahl ausführlicher Ordines, als wir
sie für das Kaltwasserordal haben, steht für die Handeise n-
probe zur Verfügung. Zudem sind diese Eisenrituale nicht so
gleichfömig überliefert. Außerhalb der Sammelhandschriften gibt
es überhaupt nur einen Ordo, der den Hergang bei diesem Ordal
in einiger Vollständigkeit wiedergibt, nämlich A 10, drei Blätter
des 12. Jahrhunderts, deren Ursprung in Corvey vermutet wird1.
Aber auch dieser Ordo weist eine deutliche Interpolation auf. Er
verbindet mit dem Handeisen den Pflugscharengang. Mindestens
all das, was sich ausdrücklich auf diesen bezieht, ist interpoliert,
da die Schilderung des Ordalvollzugs durchaus einseitig auf das
Handeisen abgestellt ist. Außerdem enthält A 10 1 eine plurale
Fassung, wie sie sonst nur bei Kaltwasser vorkommt. Auch im
übrigen ist gerade dieser Ordo nicht besonders aufschlußreich, da
er über den Hergang selbst nur weniges berichtet.
Am ausführlichsten schildert diesen der Ordo III 2, mit dessen
Aufbau sich XI 2 im wesentlichen deckt, also Rituale des 10.—12.
Jahrhunderts. Vergleicht man diese Ordines mit den übrigen
Handeisenritualen, so weisen sie nur einen positiven Unterschied
von ihnen allen auf, nämlich eine designatio spacii ad ferrum por-
tandum, die Bestimmung der Strecke, die der Proband mit dem
glühenden Eisen zurückzulegen hatte. Da diese designatio sachlich
notwendig war, also auch im Rahmen der Ordines vorgekommen
sein muß, die ihrer nicht gedenken, ist diese Verschiedenheit
nicht von Bedeutung. Im übrigen zeigen sich Abweichungen nur
1 Außerdem finden sich einzeln nur Gebete und Benediktionen. So in
Alb; 2; 3; 9; 11; 12; 13; FI 366ff.
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allerdings nur möglich mit einer Hypothese, die aber geeignet ist,
über die unmittelbar vorliegende Frage hinaus klärend zu wirken.
Es ist dies die Annahme, daß in dem überlieferten Kaltwasser-
ritual zwei ursprünglich getrennte Rituale, ein älteres und ein
jüngeres, miteinander verquickt sind. Dem einen entstammt im
wesentlichen der oben rekonstruierte Inhalt, dem anderen im
wesentlichen der restliche Bestand der überlieferten Fassung.
Dabei ist weder der eine noch der andere Text bei der endlichen
Kombination unverändert gewesen noch diese selbst unverändert
geblieben. Infolgedessen ist es auch nicht möglich, die beiden ur-
sprünglichen Texte glatt herauszuschälen.
II.
A. Eine wesentlich geringere Zahl ausführlicher Ordines, als wir
sie für das Kaltwasserordal haben, steht für die Handeise n-
probe zur Verfügung. Zudem sind diese Eisenrituale nicht so
gleichfömig überliefert. Außerhalb der Sammelhandschriften gibt
es überhaupt nur einen Ordo, der den Hergang bei diesem Ordal
in einiger Vollständigkeit wiedergibt, nämlich A 10, drei Blätter
des 12. Jahrhunderts, deren Ursprung in Corvey vermutet wird1.
Aber auch dieser Ordo weist eine deutliche Interpolation auf. Er
verbindet mit dem Handeisen den Pflugscharengang. Mindestens
all das, was sich ausdrücklich auf diesen bezieht, ist interpoliert,
da die Schilderung des Ordalvollzugs durchaus einseitig auf das
Handeisen abgestellt ist. Außerdem enthält A 10 1 eine plurale
Fassung, wie sie sonst nur bei Kaltwasser vorkommt. Auch im
übrigen ist gerade dieser Ordo nicht besonders aufschlußreich, da
er über den Hergang selbst nur weniges berichtet.
Am ausführlichsten schildert diesen der Ordo III 2, mit dessen
Aufbau sich XI 2 im wesentlichen deckt, also Rituale des 10.—12.
Jahrhunderts. Vergleicht man diese Ordines mit den übrigen
Handeisenritualen, so weisen sie nur einen positiven Unterschied
von ihnen allen auf, nämlich eine designatio spacii ad ferrum por-
tandum, die Bestimmung der Strecke, die der Proband mit dem
glühenden Eisen zurückzulegen hatte. Da diese designatio sachlich
notwendig war, also auch im Rahmen der Ordines vorgekommen
sein muß, die ihrer nicht gedenken, ist diese Verschiedenheit
nicht von Bedeutung. Im übrigen zeigen sich Abweichungen nur
1 Außerdem finden sich einzeln nur Gebete und Benediktionen. So in
Alb; 2; 3; 9; 11; 12; 13; FI 366ff.