Metadaten

Schwerin, Claudius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1932/33, 3. Abhandlung): Rituale für Gottesurteile — Heidelberg, 1933

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.40165#0036
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
36

Claudius Frh. y. Schwerin:

In IX 1, dem bekanntlich die Messe fehlt, geht dem Zug an
den Ordalort voraus eine confessio des Probanden* 1. Sie ist an sich
nicht auffallend, wohl aber in der Form, die sie hier angenommen
hat. Denn der Proband soll seine Buße erhalten, ut eo modo crimen
aut furtum, de quo discutiendus est, in publicum procedat. Dies aber
würde der nun folgenden Probe jeden Sinn nehmen. Wenn der
Proband das crimen öffentlich bekannt hat, braucht man es nicht
mehr durch die Probe zu erforschen. Vermutlich liegt eine mißver-
stehende, späte Interpolation vor. Nicht ursprünglich ist vielleicht
auch das nur selten auftretende Weihwassertrinken des Probanden2
und die Beifügung von Weihwasser und Salz zur Nahrung bis zur
Feststellung des Ordalergebnisses3. Doch verdient Beachtung,
daß auch jenes erst nach dem Vollzug des Ordals erfolgt und nicht
unter Verwendung der im Kaltwasserritual sich findenden Formel.
Damit entfallen im wesentlichen die Bedenken, die gegen das
Weihwassertrinken beim iudicium aquae frigidae erhoben wurden.
III.
A. Das Ritual des Kesselfangs kommt allein nur in einem
Liber pontificalis Beccensis des 12./13. Jahrhunderts vor (A 5).
A 8, bestimmungsgemäß ein Kesselfangritual, ist dem ordo aquae
frigidae nachgebildet4. Mit dem erstgenannten stimmt überein
der Bamberger Codex des 11. Jahrhunderts (IV) und der Eich-
städter (VII)5. Außerdem bieten noch V 1 und VIII 3 ein vollstän-
diges Ritual ausschließlich für Kesselfang. In den übrigen Texten
Ordines eine Rolle spielen. Doch ist mir wahrscheinlicher, daß der als Ab-
schluß der Inquisitus-Einleitung unten noch zu behandelnde Eingang des
Rituals (s. u. 48 ff.) ursprünglich von einem designare sprach, die aspersio aber
nicht erwähnte, und damit die jetzt zweite aspersio als einzige guten Sinn
hatte.
1 Auch in XVI 1 d aufgenommen.
2 III 2q.
3 III 2 q; V 4k; A'lOn.
4 Doch verdient bemerkt zu werden, daß sich in ihm Stücke finden,
die nicht aus dieser Vorlage stammen und auch nicht aus den üblichen Kessel-
fangritualen. So die Bekleidung des Probanden mit vestimenta munda de
ecclesia (A8i), das Beten des Vaterunsers durch den Probanden und seine
Bekreuzung (8m), das Hineinhängen des Steines in den Kessel durch den
Priester (8 m). Dagegen entstammt die teilweise plurale Fassung dem Kalt-
wasserritual (A 8 a. i). Mit 8a stimmt fast wörtlich überein das Ritual bei
Baist a. a. O. 136ff.
5 Der Cod. Bamb. weicht nur durch Einfügung einer Litanei ab.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften