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Gerhard Kallen:
Schlüssen ist jedermann, auch der Papst unterworfen1. 3. Zu ihrer
Auflösung ist der Papst um so weniger berechtigt, als ihre Beru-
fung legitime erfolgt ist und dem Dekret „Frequens“ des Konstanzer
Konzils entspricht2.
Der erste Streit zwischen Papst und Konzil war damit er-
öffnet. Der Papst blieb eigensinnig. Das Konzil entfaltete eine
umso stärkere Propaganda im gesamten Abendlande. Sie blieb
nicht ohne Erfolg. War im ersten Jahre der Besuch nur spärlich,
so mehren sich die „Inkorporationen“, d. h. die nach feierlicher
eidlicher Verpflichtung auf das Konzil erfolgenden Aufnahmen der
Prälaten, im Jahre 1432 zusehends; am 29. Februar 1432 wurde
unter anderen Nikolaus von Cues inkorporiert3. Es war offenkundig,
daß die Sympathien überwiegend dem Konzil gehörten. Auf das
Konzil setzte man eßen noch immer in erster Linie die Hoffnung
auf Friede, Einigung und Beform. Auch die politischen Mächte
standen in der Mehrzahl auf seiten des Konzils, vor ellenrnder
deutsche König Sigismund und die deutschen Fürsten, Savoyen,
Mailand, nach kurzen Verhandlungen auch Frankreich und Ka-
stilien. Die Streitigkeiten und die langwierigen schriftlichen Aus-
einandersetzungen mit der Kurie schleppten sich hin bis in den
Februar des Jahres 1434.
In diesem ersten Kampf mit dem Konzil unterlag der Papst.
Es was demütigend für ihn, daß er nicht nur die Auflösungsbulle
und eine Reihe späterer Manifeste gegen das Konzil zurücknehmen,
sondern auch mit Einschluß des Dekretum „Frequens“ die Basler
Synode offiziell als allgemeines Konzil anerkennen mußte. In der
16. Sitzung des Konzils am 5. Februar 1434 wurde der unbedingte
Beitritt (adhesio) des Papstes zum Konzil feierlich verkündet unter
Vorlesung der authentischen päpstlichen Bullen. Mit einem erlösen-
den „Te Deum laudamus“ und einer feierlichen Prozession, an der
der Kaiser im Schmuck seiner Insignien teilnahm, endete der erste
Streit des Papstes mit dem Konzil mit dessen uneingeschränktem
Sieg4.
1 Siehe Anhang n. 2 a.
2 Ebenda n. 2 b.
3 CB, Haller II, S. 45: .... magistri Nycolaüs de Cusä decanus de
Confluenda et ... . mediis iuramentis solitis recepti et incorporati sunt.
4 MC, II, 564sqq.: Sessio sexta decima, per quam declaratur papam
adherere concilio, in qua incorporantur bulle sue. Siehe auch CB, Haller
III, S. 20f.; R. Wacrerragel, Geschichte der Stadt Basel I, 503.
Gerhard Kallen:
Schlüssen ist jedermann, auch der Papst unterworfen1. 3. Zu ihrer
Auflösung ist der Papst um so weniger berechtigt, als ihre Beru-
fung legitime erfolgt ist und dem Dekret „Frequens“ des Konstanzer
Konzils entspricht2.
Der erste Streit zwischen Papst und Konzil war damit er-
öffnet. Der Papst blieb eigensinnig. Das Konzil entfaltete eine
umso stärkere Propaganda im gesamten Abendlande. Sie blieb
nicht ohne Erfolg. War im ersten Jahre der Besuch nur spärlich,
so mehren sich die „Inkorporationen“, d. h. die nach feierlicher
eidlicher Verpflichtung auf das Konzil erfolgenden Aufnahmen der
Prälaten, im Jahre 1432 zusehends; am 29. Februar 1432 wurde
unter anderen Nikolaus von Cues inkorporiert3. Es war offenkundig,
daß die Sympathien überwiegend dem Konzil gehörten. Auf das
Konzil setzte man eßen noch immer in erster Linie die Hoffnung
auf Friede, Einigung und Beform. Auch die politischen Mächte
standen in der Mehrzahl auf seiten des Konzils, vor ellenrnder
deutsche König Sigismund und die deutschen Fürsten, Savoyen,
Mailand, nach kurzen Verhandlungen auch Frankreich und Ka-
stilien. Die Streitigkeiten und die langwierigen schriftlichen Aus-
einandersetzungen mit der Kurie schleppten sich hin bis in den
Februar des Jahres 1434.
In diesem ersten Kampf mit dem Konzil unterlag der Papst.
Es was demütigend für ihn, daß er nicht nur die Auflösungsbulle
und eine Reihe späterer Manifeste gegen das Konzil zurücknehmen,
sondern auch mit Einschluß des Dekretum „Frequens“ die Basler
Synode offiziell als allgemeines Konzil anerkennen mußte. In der
16. Sitzung des Konzils am 5. Februar 1434 wurde der unbedingte
Beitritt (adhesio) des Papstes zum Konzil feierlich verkündet unter
Vorlesung der authentischen päpstlichen Bullen. Mit einem erlösen-
den „Te Deum laudamus“ und einer feierlichen Prozession, an der
der Kaiser im Schmuck seiner Insignien teilnahm, endete der erste
Streit des Papstes mit dem Konzil mit dessen uneingeschränktem
Sieg4.
1 Siehe Anhang n. 2 a.
2 Ebenda n. 2 b.
3 CB, Haller II, S. 45: .... magistri Nycolaüs de Cusä decanus de
Confluenda et ... . mediis iuramentis solitis recepti et incorporati sunt.
4 MC, II, 564sqq.: Sessio sexta decima, per quam declaratur papam
adherere concilio, in qua incorporantur bulle sue. Siehe auch CB, Haller
III, S. 20f.; R. Wacrerragel, Geschichte der Stadt Basel I, 503.