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Kolbe, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1942/43, 1. Abhandlung): Die ätolischen Soterien und die attische Archontenforschung — Heidelberg, 1943

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https://doi.org/10.11588/diglit.42031#0066
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Walther Kolbe:

Daß Glaukippos in unsere Periode gehört — genau gesprochen
in die Zeit der kollegialen Besetzung des Verwaltungsamtes —wird
durch IG. II2 674—676 bewiesen. Von seinem Nachfolger braucht
nicht das Gleiche zu gelten, da in II2 704 das Verwaltungsamt nicht
erhalten ist. Schwierigkeiten macht die Ergänzung der Namen in
704. Die Zahl der Eponymen unserer Epoche, die im Genitiv zehn
Stellen haben, ist überraschend groß. Man wird aber Glaukippos
unmöglich mit Demokies, Menekles, Telokles und Nikias zusam-
menkoppeln können, ebensowenig mit Polyeuktos, bei dem der
Vorgänger wie der Nachfolger bekannt sind. Als ernsthaft zu erwä-
gende Möglichkeiten bleiben Antipatros, Arrheneides, Peithidemos.
Von ihnen scheidet Antipatros aus sowohl nach Fergusons Chrono-
logie, nach der Diognetos sein Vorgänger ist, wie nach der meinigen,
da die Urkunde aus der neunten Prytanie stammt, während Anti-
pater nur in der ersten Jahreshälfte im Amte gewesen ist. Die Auf-
einanderfolge Glaukippos-Peithidemos wird zwar an sich den
räumlichen Bedingungen gerecht; wenn aber, wie es jetzt geschieht,
letzterer 267/6 angesetzt würde, bleibt aus Baumgründen für
Glaukippos kein Platz. Daher liegt der Zwang vor, in II2 704, Z. 1
Arrheneides einzusetzen. Da diesem der Rest des Jahres 262/1 nach
der Kapitulation At hens zugewiesen ist, kommt Glaukippos auf 263/2
zu stehen.
Das Ergebnis unserer Prüfung muß sein, daß Glaukippos, der
durch ein sachliches Moment als der Zeit vor dem Ende des Chremo-
nideischen Krieges zugehörig erwiesen wird, der von uns gesuchte
Anwärter auf den neunten Platz unserer Periode ist. Alle jene
Archonten, die lediglich auf Grund des Schreiberzyklus oder unzu-
reichender prosopographischer Angaben dieser Zeit zugewiesen wur-
den, haben auszuscheiden. Das ist ja gerade die Gefahr dieses ahis-
torischen, weil rein mechanischen Prinzips, daß der Möglichkeit
willkürlicher Datierungen Tür und Tor geöffnet ist. Es darf noch
einmal daran erinnert werden, wie Hagnias durch die Jahrzehnte
hin- und hergeworfen wurde, wie aber auch Diogeiton, Lykeas,
Sosistratos u. a. von einem Platz zum andern wandern mußten. Mit
überzeugender Deutlichkeit ist uns diese Unsicherheit durch den
Fall des Charikles vor Augen geführt worden. Es gehörte lange zum
gesicherten Bestände unserer Wissenschaft, daß er um der elften
Phyle des Schreibers willen im Jahr 239/8 amtiert habe. Als dann
aber das große Ehrendekret für Kepliisodor in der Hesperia 1936
n. 15 veröffentlicht wurde, da lag plötzlich vor aller Augen, daß er
 
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