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Martin Hengel
gebracht worden war: die Frage nach der Bedeutung, dem Alter
und der Herkunft der Evangelienüberschriften. Stellvertretend für zahl-
reiche neuere Kommentare möchte ich Rudolf Pesch zu Beginn
seines großen, zweibändigen Markuskommentars zitieren: „alle In-
skriptionen und Subskriptionen in den Evangelienhandschriften sind
spät“3. Mit diesem einen Satz ist - ohne weitere Begründung - die
Angelegenheit für den Verfasser erledigt. Es erscheint als eine wohl-
tuende Ausnahme, wenn man auch einmal einer entgegengesetzten
Aussage begegnet, daß es sich bei den Evangelienüberschriften um
„alte., und vermutlich ursprüngliche.. Bezeichnungen“ handle, so
v. Campenhausen, versteckt in einer Anmerkung seines Buches „Die
Entstehung der christlichen Bibel“4. Im folgenden will ich nichts
anderes versuchen, als diese Vermutung eingehender zu begründen.
2. Die Form des Titels
Sucht man eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Problem,
so muß man relativ weit auf die Altmeister, Adolf von Hamack
und Theodor Zahn5, zurückgreifen. Beide sind sich darin einig, daß
die ursprünglichen Überschriften nach den damals ältesten Perga-
mentcodices Vaticanus und Sinaiticus aus der Mitte des 4. Jh.s nicht
in der Langform εύαγγέλιον κατά Μαϋϋαΐον, Evangelium nach Mat-
thäus usw., gelautet hätten, sondern nur κατά Ματθαίον. Th. Zahn
bemerkt dazu: „Nur unter dem Gesichtspunkt der Zusammengehörig-
3 Das Markusevangelium, 1. Teil, 1976 (31980), 4.
4 1968, 203 Anm. 121: „Aber diese alten und vermutlich ursprünglichen Bezeich-
nungen standen ja schon längst fest, wie man aus Papias und ebenso wohl auch
aus Justin (...) folgern muß, und konnten auch später nicht mehr willkürlich
geändert werden“.
5 A. v. Hamack, op. cit. (Anm. 2) 681-700; ders., Entstehung und Entwickelung
der Kirchenverfassung und des Kirchenrechts in den zwei ersten Jahrhunderten
nebst einer Kritik der Abhandlung R. Sohm’s: „Wesen und Ursprung des Katholi-
zismus“ und Untersuchungen über „Evangelium“, „Wort Gottes“ und das trini-
tarische Bekenntnis, Leipzig 1910, 222-232 (225ff.); Th. Zahn, Einleitung in das
Neue Testament II, 31924, 176-186; ders., Geschichte des neutestamentlichen
Kanons, I. Das Neue Testament vor Origenes, 1. Hälfte, Erlangen 1888, 150-192
(164ff.); ders.. Das Evangelium des Matthäus, 41922, 5-9. Die ausführlichste Be-
handlung des Problems in neuerer Zeit bei Ph. Vielhauer, Geschichte der ur-
christlichen Literatur, 1975, 252-258 ist trotz mancher richtiger Einsichten im
ganzen wenig befriedigend.
Martin Hengel
gebracht worden war: die Frage nach der Bedeutung, dem Alter
und der Herkunft der Evangelienüberschriften. Stellvertretend für zahl-
reiche neuere Kommentare möchte ich Rudolf Pesch zu Beginn
seines großen, zweibändigen Markuskommentars zitieren: „alle In-
skriptionen und Subskriptionen in den Evangelienhandschriften sind
spät“3. Mit diesem einen Satz ist - ohne weitere Begründung - die
Angelegenheit für den Verfasser erledigt. Es erscheint als eine wohl-
tuende Ausnahme, wenn man auch einmal einer entgegengesetzten
Aussage begegnet, daß es sich bei den Evangelienüberschriften um
„alte., und vermutlich ursprüngliche.. Bezeichnungen“ handle, so
v. Campenhausen, versteckt in einer Anmerkung seines Buches „Die
Entstehung der christlichen Bibel“4. Im folgenden will ich nichts
anderes versuchen, als diese Vermutung eingehender zu begründen.
2. Die Form des Titels
Sucht man eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Problem,
so muß man relativ weit auf die Altmeister, Adolf von Hamack
und Theodor Zahn5, zurückgreifen. Beide sind sich darin einig, daß
die ursprünglichen Überschriften nach den damals ältesten Perga-
mentcodices Vaticanus und Sinaiticus aus der Mitte des 4. Jh.s nicht
in der Langform εύαγγέλιον κατά Μαϋϋαΐον, Evangelium nach Mat-
thäus usw., gelautet hätten, sondern nur κατά Ματθαίον. Th. Zahn
bemerkt dazu: „Nur unter dem Gesichtspunkt der Zusammengehörig-
3 Das Markusevangelium, 1. Teil, 1976 (31980), 4.
4 1968, 203 Anm. 121: „Aber diese alten und vermutlich ursprünglichen Bezeich-
nungen standen ja schon längst fest, wie man aus Papias und ebenso wohl auch
aus Justin (...) folgern muß, und konnten auch später nicht mehr willkürlich
geändert werden“.
5 A. v. Hamack, op. cit. (Anm. 2) 681-700; ders., Entstehung und Entwickelung
der Kirchenverfassung und des Kirchenrechts in den zwei ersten Jahrhunderten
nebst einer Kritik der Abhandlung R. Sohm’s: „Wesen und Ursprung des Katholi-
zismus“ und Untersuchungen über „Evangelium“, „Wort Gottes“ und das trini-
tarische Bekenntnis, Leipzig 1910, 222-232 (225ff.); Th. Zahn, Einleitung in das
Neue Testament II, 31924, 176-186; ders., Geschichte des neutestamentlichen
Kanons, I. Das Neue Testament vor Origenes, 1. Hälfte, Erlangen 1888, 150-192
(164ff.); ders.. Das Evangelium des Matthäus, 41922, 5-9. Die ausführlichste Be-
handlung des Problems in neuerer Zeit bei Ph. Vielhauer, Geschichte der ur-
christlichen Literatur, 1975, 252-258 ist trotz mancher richtiger Einsichten im
ganzen wenig befriedigend.