Andere Formen sind Chchäditepuruse Sithusighena im Kolophon zum Sad-
dhaimapundarlkasütra, Kolophon IX (5) und in den Inschriften aus Chilas:
Khuntalapurusa, 36:9, Dhinisupurusa Khukhasigha, 36:20, Sudmapurusa
Masuto, 36:34 (Chilas-Brücke, MANP 6) und vielleicht Ksatri-purusa (s.o.
Anm. 94). Auffällig sind die beliebten hybriden Personennamen auf Azzzz-
g/zrn
Unklar bleiben Sri Pusyasarma Vräpurusah, Shatial 3:3-4 (MANP 3) und das
unsicher gelesene Purosa Prasiyotene, Hodar 93:7 (MANP 2).'^
Das Gebiet der Burusho wird als Prrüsavä "Distrikt des Prrüsavas" im saki-
schen Itinerar (Nr. 36, Kommentar) erwähnt.
Vermutlich sind etliche der undeutbaren Namen dem Burushaski zuzu-
ordnen. Es ist jedoch auch zu bedenken, daß es sich auch um Sprachgut ganz
anderer Sprachen der Region handeln kann. Die schlechte Quellenlage und
die späte, kaum mehr als ein Jahrhundert zurückreichende Bezeugung der
schriftlosen Sprachen dieses Gebietes verbieten jedoch wohl weitergehende
Schlußfolgerungen.
198 Zu Ksattripurusa Huk[, Chilas-Brücke 36:16 (MANP 6), vgl. Kap. V.2.
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dhaimapundarlkasütra, Kolophon IX (5) und in den Inschriften aus Chilas:
Khuntalapurusa, 36:9, Dhinisupurusa Khukhasigha, 36:20, Sudmapurusa
Masuto, 36:34 (Chilas-Brücke, MANP 6) und vielleicht Ksatri-purusa (s.o.
Anm. 94). Auffällig sind die beliebten hybriden Personennamen auf Azzzz-
g/zrn
Unklar bleiben Sri Pusyasarma Vräpurusah, Shatial 3:3-4 (MANP 3) und das
unsicher gelesene Purosa Prasiyotene, Hodar 93:7 (MANP 2).'^
Das Gebiet der Burusho wird als Prrüsavä "Distrikt des Prrüsavas" im saki-
schen Itinerar (Nr. 36, Kommentar) erwähnt.
Vermutlich sind etliche der undeutbaren Namen dem Burushaski zuzu-
ordnen. Es ist jedoch auch zu bedenken, daß es sich auch um Sprachgut ganz
anderer Sprachen der Region handeln kann. Die schlechte Quellenlage und
die späte, kaum mehr als ein Jahrhundert zurückreichende Bezeugung der
schriftlosen Sprachen dieses Gebietes verbieten jedoch wohl weitergehende
Schlußfolgerungen.
198 Zu Ksattripurusa Huk[, Chilas-Brücke 36:16 (MANP 6), vgl. Kap. V.2.
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