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ERSTE VERTEIDIGUNGSSCHRIFT

chen die erste von zwei Verteidigungsschriften Bucers mit dem Titel: »Was im
namen des Heiligen Euangeli vnsers Herrenn Jesu Christi ietzund zu Bonn jm
Stifft Cöllen gelehret vnnd geprediget würdt«. Laut Datumsangabe am Ende
des Textes hat Bucer die Schrift am 10. März 1543 abgeschlossen.6 Sie ist so-
mit in der Zeit zwischen 3. Februar und 10. März 1543 entstanden. Gedruckt
wurde die Verteidigungsschrift noch im März, da Bucer sie bereits am 1. April
mit je einem Begleitschreiben dem Kölner Rat und der Universität über-
sandte.7

2. Inhalt
Aufbau und Inhalt der Schrift sind unmittelbar durch die in der »Sententia
delectorum« vorgetragenen Angriffe gegen die Person, Lehre und Berufung
Bucers bestimmt. Der erste Teil bietet eine Darstellung der von Bucer vertre-
tenen Lehre.8 Im zweiten Teil setzt sich Bucer Punkt für Punkt mit der in der
»Sententia delectorum« gegen seine Person und Berufung nach Köln formu-
lierten Kritik auseinander.9 Der dritte Teil mahnt die unverzügliche Abstel-
lung der Mißstände in der Kirche an.10
In den einleitenden Überlegungen zu der gesamten Verteidigungsschrift be-
gründet Bucer die Notwendigkeit seines Dienstes im Erzstift Köln damit, daß
die Wahrheit des Evangeliums durch die Predigt bezeugt werden müsse. Der
erste Teil der Schrift zeigt dann die Lehre auf, an der sich solche Predigt zu
orientieren hat. Sie ist Verkündigung des >ganzen< Evangeliums von Jesus
Christus [a4b] und hat die Weckung von Reue und den Zuspruch der Sünden-
vergebung zum Ziel [a4b]. Die Darstellung der Lehre erfolgt in siebzehn Ge-
dankengängen, die sich - in freilich sehr unterschiedlich umfangreicher und
stringenter Weise - jeweils einem Thema widmen. Der erste Gedankengang
handelt von der Erkenntnis Gottes in Christus [a4b-b1b], darauf folgt die
Lehre von der Sünde mit einer besonderen Hervorhebung der reformatori-
schen Auffassung vom »bösen freien Willen«11 [b1b-b2a]. Der dritte Gedan-
kengang behandelt den Zusammenhang von Sündenvergebung, neuem Ge-
horsam und der Wirksamkeit des Heiligen Geistes [b2a-b3a], den dann ein
vierter und fünfter über die Vollendung der Heiligung und den rechten
Brauch der Gaben Gottes sowie die guten Werke vertiefen [b3b-c1a]. Da-
nach folgen Überlegungen zu Lehre und Ordnung der Kirche [c1a-c2a], zur
6. Vgl. unten S. 24 und 128.
7. Bucer an den Stadtrat zu Köln, 1.4.1543, abgedr. in: Krafft, Briefe, S. 56-58; Bucer an
den Rektor und die Professoren der Universität Köln, 1.4.1543, abgedr. a. a. O., S. 59.
8. Vgl. unten S. 20f.; S. 32-70.
9. Vgl. unten S. 21; S. 70-116.
10. Vgl. unten S. 21 f.; S. 116-128.
11. So die Marginalie zum betreffenden Abschnitt in B.
 
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