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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,2): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.30231#0027
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zweite verteidigungsschrift (1543)

stheologe Johannes Cochläus mit seiner Schrift »Contra Philippi Melanchthonis
Responsionem pro Bucero in Colonienses« ¹ .

Den Druck von Bucers zweiter Verteidigungsschrift besorgte der evangelisch
gesinnte Laurentius von der Mülen in Bonn. Bei ihm waren bereits im
März 1543 Bucers erste Verteidigungsschrift und im Juni die oben erwähnte
Entgegnung Melanchthons erschienen. Bald nach der zweiten Verteidigungsschrift
publizierte er auch den oben erwähnten Reformationsentwurf. Mit
dem Druck der zweiten Verteidigungsschrift begann Laurentius von der Mülen
im Juni 1543. Am 10. Juni 1543 berichtete nämlich Melanchthon dem
Landgrafen Philipp von Hessen: »Nu hab ich ein wenig daruff geantwort,
und ist jetzund Herr Martini Buceri Antwort auch im Druck« ² . Zu diesem
Zeitpunkt dürften aber erst einige Teile dieser umfangreichen Schrift druckfertig
vorgelegen haben. In jenen Wochen erstattete Bucer dem Landgrafen
Philipp von Hessen dreimal ausführlichen Bericht über die Geschehnisse in
Köln und Bonn ³ . Mit seinem Brief vom 3. Juli 1543 ⁴ schickte er ihm Billicks
»lesterbuchlin« in lateinischer und deutscher Version und die »Responsio«
Melanchthons und teilte ihm mit: »Meine antwort ist nach im truck. Sobald
die fertig, will ich E. f. g. die nachschicken.« Vollendet wurde das Druckwerk
dann gegen Ende Juli 1543 ⁵ .

2. Inhalt

Bucer setzt sich mit seiner zweiten Verteidigungsschrift ausführlich gegen die
Verunglimpfung der Reformation und auch seiner eigenen Person zur Wehr.
Er geht auf vielerlei ein, setzt dabei aber, den Angriffen Eberhard Billicks entsprechend,
doch gewisse Schwerpunkte. Die in der zweiten Verteidigungsschrift
abgehandelten Probleme und Einzelfragen sind weitgehend durch Billicks
Themen im »Iudicium cleri et vniversitatis Coloniensis de doctrina et
vocatione Martini Buceri ad Bonnam« vorgegeben. So befaßt er sich hauptsächlich
mit dem reformatorischen Verständnis der Sünde und der Rechtfertigung
durch den Glauben, mit der Heiligenverehrung, mit der Konfirmation,
mit Abendmahl und Messe, mit Beichte und Absolution. Damit wiederholt er
vieles, was er bereits einige Monate zuvor in der ersten Verteidigungsschrift
erörtert hatte und in dem fast zur gleichen Zeit fertiggestellten Reformationsentwurf
sorgfältig darlegte.

1. Die Schrift ist enthalten in Johannes Cochläus, »Philippica sexta. Cum adiunctis Tractatulis
Tribus ...«, Ingolstadt: Alexander Weißenhorn, 1544. Exemplare in München SB,
Wolfenbüttel HAB. VD 16 C 4359.
2. CR 5, Sp.118f. (Nr.2713). MBW 3258.
3. Briefe vom 10. Juni 1543, 3. Juli 1543 und 26. Juli 1543. Lenz II, S. 148–151 (Nr. 168),

S.152- 156 (Nr.170), S.157f. (Nr.171).
4. Brief vom 3. Juli 1543
5. Vgl. dazu Piel, Geschichte des ältesten Bonner Buchdrucks, S.30f.

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