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zweite verteidigungsschrift (1543)
199
solle die geheymnüß Christi bey dem H. Abentmal den gegenwertigen ¹
vleyssig erkleren; Sagen, man solle dise geheimnüssen ᵃ mehr an betten dann
erforschen Vnd es seye nit ieder man gegeben, diese geheimnüssen zu fassen
vnd zu verstohn, sonder seer wenigen, Vnnd seye der warheyt vngeleych ² ,
daß diese geheimnüß in der kirchen ie ³ von allen verstanden seye, Welches ich
setze vnd nymer mehr beweisen möge.
Sehe, lieber Christ, solle man auch mit disen leuten in Gottlichem thun einige
wort verlieren? | cxvijb/Ggjb | Sollen ᵇ wyr dann die H. Sacrament entpfahen
Vnd nit wissen, waß vnd wa zu wir die entpfahen? Sollen wyr die wort
vnsers Herren Jesu Christi hie von nitt verstohn? Die wort deß ewigen lebens,
die wort, die er zu seinen jungeren vnd nit vergeblich geredt hat, sonder das
sie die zu jhrem ewigen heyl verstohn solten. Wohin treybt doch dise leuth
der Geyst des Widerchristi ᶜ ? Die armen leuth sollen niderfallen vnd anbetten,
wenn ihr zu latein lesen vnnd singen, das ihr offt selb nitt verstohn? So, sagt
der H. Ambrosius ⁴ , haben die Götzenpfaffen ir religion gehalten.
Die geheymnüssen Christi sollen wyr weder in disen noch in anderen seinen
lehren vnd wercken fleischlichs fürwitzes ⁵ wollen ersuchen vnd ergrunden,
aber wa wir sie nitt, so fern sie der Herre, vns zuerkennen, fürgegeben
hat, mit glaubigem verstandt fassen vnnd vernemen, waß nutz oder besserung
mögen sie vns dann bringen? Waß vertrawen vnd liebe zu Christo, darin alles
rechtes verehren diser geheymnissen stadt, werden sie in vns erwecken? Der
Herre saget zu seinen jungeren vnnd allen erwelten Gottes: »euch ist gegeben,
die geheymnüß deß reychs zu wissen.« ⁶ Dann er gleych drauff sagt, daß die
vnuerstandenen reden von seinem reych denen gebüren, die hören sollen
vnnd nit verstohn, da mit sie sich auch nit bekeren vnd selig werden ⁷ .
Also finden sich dise C. Deput. in gleycher meinung mit dem Barfusser
monich ⁸ , der in einem getruckten buch hat wollen beweren ⁹ ,daß man die
Gottlichen empter in latein vnd nit zu deutsch halten solle, eben mit dia)
Drf. geheinmüssen.
b) Dittographie.
c) Drf. Widerchrsti.
1. Anwesenden.
2. wenig entsprechend.
3. jemals.
4. Ambrosiaster, In epistolam ad Corinthios primam, cap. 14. PL17, Sp.253.
5. Neugier.
6. Mt 13,11.
7. Mt 13,12–15.
8. Wen Bucer hier meint, bleibt unklar. Es muß sich um einen (Kölner?) Angehörigen eines
Bettelordens handeln, vielleicht um einen Franziskaner. Barfüßer ist meistens die Bezeichnung
für Franziskaner. Der Kölner Karmeliter Eberhard Billick kommt nicht in Betracht;
von ihm liegt 1543 nur das »Iudicium cleri et universitatis Coloniensis ...« (s. oben
S. 31, Anm. 5) als gedrucktes Buch vor.
9. beweisen.
Die C. Dep. zelen
die fromen leyen
vnder die Gottes
wort nit verstohn
vnd darumb verdamnet
sein sollen.
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zweite verteidigungsschrift (1543)
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solle die geheymnüß Christi bey dem H. Abentmal den gegenwertigen ¹
vleyssig erkleren; Sagen, man solle dise geheimnüssen ᵃ mehr an betten dann
erforschen Vnd es seye nit ieder man gegeben, diese geheimnüssen zu fassen
vnd zu verstohn, sonder seer wenigen, Vnnd seye der warheyt vngeleych ² ,
daß diese geheimnüß in der kirchen ie ³ von allen verstanden seye, Welches ich
setze vnd nymer mehr beweisen möge.
Sehe, lieber Christ, solle man auch mit disen leuten in Gottlichem thun einige
wort verlieren? | cxvijb/Ggjb | Sollen ᵇ wyr dann die H. Sacrament entpfahen
Vnd nit wissen, waß vnd wa zu wir die entpfahen? Sollen wyr die wort
vnsers Herren Jesu Christi hie von nitt verstohn? Die wort deß ewigen lebens,
die wort, die er zu seinen jungeren vnd nit vergeblich geredt hat, sonder das
sie die zu jhrem ewigen heyl verstohn solten. Wohin treybt doch dise leuth
der Geyst des Widerchristi ᶜ ? Die armen leuth sollen niderfallen vnd anbetten,
wenn ihr zu latein lesen vnnd singen, das ihr offt selb nitt verstohn? So, sagt
der H. Ambrosius ⁴ , haben die Götzenpfaffen ir religion gehalten.
Die geheymnüssen Christi sollen wyr weder in disen noch in anderen seinen
lehren vnd wercken fleischlichs fürwitzes ⁵ wollen ersuchen vnd ergrunden,
aber wa wir sie nitt, so fern sie der Herre, vns zuerkennen, fürgegeben
hat, mit glaubigem verstandt fassen vnnd vernemen, waß nutz oder besserung
mögen sie vns dann bringen? Waß vertrawen vnd liebe zu Christo, darin alles
rechtes verehren diser geheymnissen stadt, werden sie in vns erwecken? Der
Herre saget zu seinen jungeren vnnd allen erwelten Gottes: »euch ist gegeben,
die geheymnüß deß reychs zu wissen.« ⁶ Dann er gleych drauff sagt, daß die
vnuerstandenen reden von seinem reych denen gebüren, die hören sollen
vnnd nit verstohn, da mit sie sich auch nit bekeren vnd selig werden ⁷ .
Also finden sich dise C. Deput. in gleycher meinung mit dem Barfusser
monich ⁸ , der in einem getruckten buch hat wollen beweren ⁹ ,daß man die
Gottlichen empter in latein vnd nit zu deutsch halten solle, eben mit dia)
Drf. geheinmüssen.
b) Dittographie.
c) Drf. Widerchrsti.
1. Anwesenden.
2. wenig entsprechend.
3. jemals.
4. Ambrosiaster, In epistolam ad Corinthios primam, cap. 14. PL17, Sp.253.
5. Neugier.
6. Mt 13,11.
7. Mt 13,12–15.
8. Wen Bucer hier meint, bleibt unklar. Es muß sich um einen (Kölner?) Angehörigen eines
Bettelordens handeln, vielleicht um einen Franziskaner. Barfüßer ist meistens die Bezeichnung
für Franziskaner. Der Kölner Karmeliter Eberhard Billick kommt nicht in Betracht;
von ihm liegt 1543 nur das »Iudicium cleri et universitatis Coloniensis ...« (s. oben
S. 31, Anm. 5) als gedrucktes Buch vor.
9. beweisen.
Die C. Dep. zelen
die fromen leyen
vnder die Gottes
wort nit verstohn
vnd darumb verdamnet
sein sollen.