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zweite verteidigungsschrift (1543)
225
men vnd lesteren die C. Deputaten. Vnd vmb das zeychen, das solichs allein
bedeuten solle, welches zeychen, wie sie wissen, auch ihre Schullehrer für
vnnötig erkennen, dafür streiten sie. Darauß erkenne abermal, waran es diesen
leuten gelegen seye, an vil zeychen vnd deuten, dadurch aber die werck
des Herren mehr verduncklet dann anß liecht gebracht, mehr verschlagen,
dann erkennet vnd recht gehalten werden, Das volck aber sie von wegen solicher
wunderlichen wercken, da von niemand weyß, waß sie sein oder bedeuten,
in desto höher verwunderung vnd achtung habe.
Hiemitt will ich auff dißmal, frommer Christ, dich vff diese vnd alle vorgeschribenen
¹ Materien ² zu richten, der gnaden vnd schrifft Gottes befehlen.
Der gebe dir seinen Geyst durch vnseren Herren Christum, das du alles zu
seinem preyß vnnd heyl richtest vnnd das recht vnnd Christlich ist erkennest
vnnd behaltest. Amen. | cxxxva/Lliija |
Es weren noch wol mehr hauptartikel, an denen die C. Deputaten jhr verkeren
³ vnnd lesteren versuchet, dauon die einfeltigenn etwas berichtes bedörfften.
Diß buch ist aber, wie du siehest, zu groß worden, vnd sindt auch andere
vrsachen, dieser disputation diß mal ein end zu machen. Darumb ich von der
Penitentz ⁴ vnd der Christlichen Gemeinden, jhren glideren, ordnungen vnd
dienern mit wenig worten der C. Deputaten verkeren vnd lesteren abwenden
vnd dann ein kurtze verantwortung thun will auff jr lesteren wider die Protestierenden
stende, die stat Straßburg vnd mein person vnnd dich damit dem
Herren befehlen, damit ich auch zur Latinischen antwort ⁵ deste ehe kommen
möge.
Der fünffte ⁶ hauptartickel: von der Penitentz
JM dreyzehenden Artikel meyns vorigen buchs ⁷ , in dem nehsten, so vff den
Artikel von dem H. Abentmal folget (Die zal ist des orts auß gelassen), hab
ich von der waren Christlichen Buß geschriben; das lise vnd richte, frommer
Christ, so würstu wol sehen, das der C. Deputaten gegenschreiben nichts
dann lauter mutwillig, vngötlich sophisterey ⁸ vnd verkeren ist.
Von der Beycht sagen sie, ich erfordere die nit von wegen der Absolution
vnd verlache die erzelung ⁹ der sünden in der beycht. Beydes schreiben sie
1. vorher geschriebenen.
2. Angelegenheiten.
3. Verdrehen, Verfälschen.
4. Buße.
5. Eine lateinische Übersetzung dieser Verteidigungsschrift ist nicht nachweisbar.
6. Bucers Zählung ist nicht korrekt.
7. Bucers Erste Verteidigungsschrift, 1543 (s. oben S. 32, Anm. 5), Bl. f2b-g1a. BDS 11,1,
S.54,35 bis S.58,17.
8. Spitzfindigkeit, Betrügerei.
9. Aufzählung.
Offenbare onwarheit
der C. Deput.
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zweite verteidigungsschrift (1543)
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men vnd lesteren die C. Deputaten. Vnd vmb das zeychen, das solichs allein
bedeuten solle, welches zeychen, wie sie wissen, auch ihre Schullehrer für
vnnötig erkennen, dafür streiten sie. Darauß erkenne abermal, waran es diesen
leuten gelegen seye, an vil zeychen vnd deuten, dadurch aber die werck
des Herren mehr verduncklet dann anß liecht gebracht, mehr verschlagen,
dann erkennet vnd recht gehalten werden, Das volck aber sie von wegen solicher
wunderlichen wercken, da von niemand weyß, waß sie sein oder bedeuten,
in desto höher verwunderung vnd achtung habe.
Hiemitt will ich auff dißmal, frommer Christ, dich vff diese vnd alle vorgeschribenen
¹ Materien ² zu richten, der gnaden vnd schrifft Gottes befehlen.
Der gebe dir seinen Geyst durch vnseren Herren Christum, das du alles zu
seinem preyß vnnd heyl richtest vnnd das recht vnnd Christlich ist erkennest
vnnd behaltest. Amen. | cxxxva/Lliija |
Es weren noch wol mehr hauptartikel, an denen die C. Deputaten jhr verkeren
³ vnnd lesteren versuchet, dauon die einfeltigenn etwas berichtes bedörfften.
Diß buch ist aber, wie du siehest, zu groß worden, vnd sindt auch andere
vrsachen, dieser disputation diß mal ein end zu machen. Darumb ich von der
Penitentz ⁴ vnd der Christlichen Gemeinden, jhren glideren, ordnungen vnd
dienern mit wenig worten der C. Deputaten verkeren vnd lesteren abwenden
vnd dann ein kurtze verantwortung thun will auff jr lesteren wider die Protestierenden
stende, die stat Straßburg vnd mein person vnnd dich damit dem
Herren befehlen, damit ich auch zur Latinischen antwort ⁵ deste ehe kommen
möge.
Der fünffte ⁶ hauptartickel: von der Penitentz
JM dreyzehenden Artikel meyns vorigen buchs ⁷ , in dem nehsten, so vff den
Artikel von dem H. Abentmal folget (Die zal ist des orts auß gelassen), hab
ich von der waren Christlichen Buß geschriben; das lise vnd richte, frommer
Christ, so würstu wol sehen, das der C. Deputaten gegenschreiben nichts
dann lauter mutwillig, vngötlich sophisterey ⁸ vnd verkeren ist.
Von der Beycht sagen sie, ich erfordere die nit von wegen der Absolution
vnd verlache die erzelung ⁹ der sünden in der beycht. Beydes schreiben sie
1. vorher geschriebenen.
2. Angelegenheiten.
3. Verdrehen, Verfälschen.
4. Buße.
5. Eine lateinische Übersetzung dieser Verteidigungsschrift ist nicht nachweisbar.
6. Bucers Zählung ist nicht korrekt.
7. Bucers Erste Verteidigungsschrift, 1543 (s. oben S. 32, Anm. 5), Bl. f2b-g1a. BDS 11,1,
S.54,35 bis S.58,17.
8. Spitzfindigkeit, Betrügerei.
9. Aufzählung.
Offenbare onwarheit
der C. Deput.