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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,2): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.30231#0275
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deutsche nation inn christlicher religion (1545)

271

empfangen, so vil mehr solle er auch vor anderen in die rähte vnd zu | 25/Dja |
den handlungen ¹ von der religion Christi gezogen werden, damit er sein vermo
ᵉ gen vnd gewalt zu beforderung der religion vnd Gottes diensts desto besser
ankeren ² vnd darreichen könde.

Vnd derhalben haben die Alten Christlichen Keiser den fürnemisten Bi-
schoffen vnd auch anderen fürtrefflichern leuten im verstandt vnnd eyfer zu
den Concilien gebotten, damit die selbigen beide durch das mehrer vermögen
im geistlichen verstandt, eyfer vnd ansehen bei den kirchen, was zu auffbawen
der religion Christi dienen möchte, ehr vnd volkomner hilffen finden,
verteidingen vnd in den kirchen fürtbringen vnd erhalten.

Zu dem erforschen vnd erörteren der streittigen leeren vnd ordnungen haben
sie wol wenig (vnd die meerbegabten vnd erübteren) verordnet, in dem
doch onangesehen, was titels vnd stands sie weren. Die gemeine erkantnüs
aber vnd beschluss ist allemal durch die gantze menige ³ beschehen, wie es die
Apostel auch zu Jerusalem haben gehalten vnd das exempel vor gegeben. ⁴
Was dann in solchen Concilien in gemein beschlossen, hat ferner ein jeder
Metropolitan Bischoffe im Concilio seiner prouintz, jeder Bischoffe im Concilio
seins Bisthumbs vnd jeder Pfarrer im Concilio seiner Pfarkirchen allen
vnd jeden gleubigen fürgebracht, Vnnd das nit allein aus jrem eigen oder auch
der grösten Concilij gewalt vnd ansehen, sonder aus dem Gottes wort, aus
dem dann alle Christ. Concilien allein schliessen vnd setzen, fürbracht vnd erwisen.
Dann ein jeder mus seines glaubens geleben, Vnd der glaub muss allein
vff Gottes wort beston. Darumb auch ein jeder Christ das selbige erkennen
vnd wissen mus, souil jm darzu von nöten ist, das er all sein | 26/Djb | vertrawen
auff Gott setze, jn anrüffe durch vnseren Herren Jesum Christum vnd jm
in seiner Gemeinden diene nach seinem wort. Solche ordnung, vergleichung ⁵
vnd besserung der Religion zu suchen vnnd Concilien derhalben zu halten ist
nach Gottes wort vnd den exempeln aller war gotseligen Concilien in Altem
vnnd Newem Testament je vnd je fürgenomen vnd gehalten worden von den
aller gotseligsten Königen, Keiseren vnd Priesteren, Wie ich das weitter habe
dar gethon inn meinem anderen büchlin, das ich an die Kei. Mai. vnd Stende
des Reichs vff jüngst Wormischem Reichstage ⁶ versamlet geschriben dauon,
»Wie leicht vnd füglich Christliche vergleichung der Religion vnd des gantzen
kirchendiensts Reformation bei vns Deutschen zu finden vnd inn das
werck zubringen« ⁷ .

1. Verhandlungen.
2. ins Werk setzen, durchführen. Frühneuhochdt. WB 1, Sp.1258f.
3. Versammlung.
4. Vgl. Act 15,4–7.
5. Ausgleich, Übereinstimmung.
6. Religionsgespräch in Worms (s. oben S.253, Anm.3).
7. Martin Bucer, »Wie leicht vnnd füglich Christliche vergleichung der Religion ... in das
werck zu bringen«, Straßburg: Kraft Müller, 1545. Edition in diesem Band, S.355–454.

Warauff in beruf-
fung der personen
zur handlung vnd
vergleichung der
Religion fürnemlich
zu sehen

Vergleichung der
Religion solle
durch wenig, aber
vor vilen gesucht
und erörteret werden.
Actorum
15[4–7]
 
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