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füren vnd erhalten, damit sie jnen ¹ dise sachen also befolhen vnd angelegen
lassen sein, als ² an deren jr eigen vnd gantzer Teutscher Nation alles zeitlich
vnd ewig heil zumhöchsten gelegen vnd one deren gottselige erörterung vnd
bestellung für dise Nation nichts guts noch heylsames recht bedacht noch angerichtet
werden kan oder mage, Dann wie der Herre alles zeitlich ³ gut denen 5
überflüßig ⁴ zu gibt, die sein reich vnd sein gerechtigkeit vor allem begeren
vnd suchen ⁵ , Also wendet er ab vnnd benimmet ⁶ alles, das man zeitlich begeren
mage, denen, die nit nach seinem H. Reich vnnd seiner gerechtigkeit vor
allen anderen geschefften vnnd obligen ⁷ trachten vnd eyferen, Welche dann
erst ⁸ sein reich vnd sein gerechtigkeit allen anderen geschefften vnd hendlen 10
nach setzen ⁹ , Ja, so es der Herre jnen gnedig- | cxxix/Rija | lich anbeutet vnd
sie darzu also vilfeltig vnd ernstlich berüffet vnnd erfordret, zum theil verachten
vnnd nit wöllen annemmen, zum theil auch von jnen ¹⁰ stossen vnd verfolgen;
Denen benimmet er warlich auch vnd wendet ab alles, das sie zeitlich ¹¹
suchen vnd begeren sampt dem, das sie meinen zu haben, Vnd volstrecket an 15
jnen das vrtheil, das er in allen seinen Propheten dem alten volck des halben
getrawen ¹² hat, do es seiner stimm nit gehorchet vnd sein seliges joch zerrisse
vnd von sich warffe, Das er auch in der gleichnüß getrawen hatt allen denen,
die jm embieten ¹³ : Wir wöllenn nicht, das der über vnß hersche ¹⁴ . Dauor wölle
der Barmhertzige Gott E. ¹⁵ keis. vnd kön. Maiestaten sampt Churfürsten, 20
Fürsten vnd allen Stenden diser Nation gnediglich verhieten.
Christlich erbietten ¹⁶ vor der Keis. vnd kön. Maiestaten sampt den Churfursten,
Fürsten vnd Stenden des Reichs, alles, was hie einbracht, mit aller meiner
lehre vnd leben gegen den Cölnischen Sophisten ¹⁷ vnd aller wiederwertigen
Christlicher Reformation durch das wort Gottes vnd alles kirchenrecht zu 25
vertedigen. | cxxx/Rijb |
1. sich.
2. wie.
3. irdische.
4. im Übermaß.
5. Vgl. Mt 6,33.
6. nimmt weg.
7. Pflichten. Grimm 13 (=VII), Sp.1113.
8. zuerst.
9. hintansetzen, unterordnen.
10. sich.
11. weltlich, irdisch.
12. angedroht.
13. sagen lassen, zu wissen tun. Grimm 3, Sp.494.
14. Lk 19,14.
15. Eurer.
16. Angebot, Erklärung. Baufeld, S.70.
17. Wortverdreher. Gemeint ist hier Johannes Gropper (s. oben S.355, Anm.6).
füren vnd erhalten, damit sie jnen ¹ dise sachen also befolhen vnd angelegen
lassen sein, als ² an deren jr eigen vnd gantzer Teutscher Nation alles zeitlich
vnd ewig heil zumhöchsten gelegen vnd one deren gottselige erörterung vnd
bestellung für dise Nation nichts guts noch heylsames recht bedacht noch angerichtet
werden kan oder mage, Dann wie der Herre alles zeitlich ³ gut denen 5
überflüßig ⁴ zu gibt, die sein reich vnd sein gerechtigkeit vor allem begeren
vnd suchen ⁵ , Also wendet er ab vnnd benimmet ⁶ alles, das man zeitlich begeren
mage, denen, die nit nach seinem H. Reich vnnd seiner gerechtigkeit vor
allen anderen geschefften vnnd obligen ⁷ trachten vnd eyferen, Welche dann
erst ⁸ sein reich vnd sein gerechtigkeit allen anderen geschefften vnd hendlen 10
nach setzen ⁹ , Ja, so es der Herre jnen gnedig- | cxxix/Rija | lich anbeutet vnd
sie darzu also vilfeltig vnd ernstlich berüffet vnnd erfordret, zum theil verachten
vnnd nit wöllen annemmen, zum theil auch von jnen ¹⁰ stossen vnd verfolgen;
Denen benimmet er warlich auch vnd wendet ab alles, das sie zeitlich ¹¹
suchen vnd begeren sampt dem, das sie meinen zu haben, Vnd volstrecket an 15
jnen das vrtheil, das er in allen seinen Propheten dem alten volck des halben
getrawen ¹² hat, do es seiner stimm nit gehorchet vnd sein seliges joch zerrisse
vnd von sich warffe, Das er auch in der gleichnüß getrawen hatt allen denen,
die jm embieten ¹³ : Wir wöllenn nicht, das der über vnß hersche ¹⁴ . Dauor wölle
der Barmhertzige Gott E. ¹⁵ keis. vnd kön. Maiestaten sampt Churfürsten, 20
Fürsten vnd allen Stenden diser Nation gnediglich verhieten.
Christlich erbietten ¹⁶ vor der Keis. vnd kön. Maiestaten sampt den Churfursten,
Fürsten vnd Stenden des Reichs, alles, was hie einbracht, mit aller meiner
lehre vnd leben gegen den Cölnischen Sophisten ¹⁷ vnd aller wiederwertigen
Christlicher Reformation durch das wort Gottes vnd alles kirchenrecht zu 25
vertedigen. | cxxx/Rijb |
1. sich.
2. wie.
3. irdische.
4. im Übermaß.
5. Vgl. Mt 6,33.
6. nimmt weg.
7. Pflichten. Grimm 13 (=VII), Sp.1113.
8. zuerst.
9. hintansetzen, unterordnen.
10. sich.
11. weltlich, irdisch.
12. angedroht.
13. sagen lassen, zu wissen tun. Grimm 3, Sp.494.
14. Lk 19,14.
15. Eurer.
16. Angebot, Erklärung. Baufeld, S.70.
17. Wortverdreher. Gemeint ist hier Johannes Gropper (s. oben S.355, Anm.6).